Klagen vor heimischem Gericht
Verbraucherrechte beim Autokauf im Ausland
Autos sind im Ausland häufig deutlich billiger. Aber: Viele Kunden fürchten bei juristischen Auseinandersetzungen mit dem Händler Probleme. Der Europäische Gerichtshof hat nun die Rechte der Verbraucher gestärkt.
Luxemburg - Wer sein Auto im EU-Ausland kauft, darf im Streitfall auch vor einem heimischen Gericht klagen. Das gilt laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg unabhängig davon, ob der Vertrag telefonisch, per Internet oder vor Ort abgeschlossen wurde.Voraussetzung für das Klagerecht im eigenen Land ist, dass das Angebot des Verkäufers in irgendeiner Weise im Heimatland des Käufers zugänglich war. In dem verhandelten Fall hatte eine Österreicherin ihr Fahrzeug aufgrund eines Internet-Inserats bei einem Hamburger Händler erworben.
Da die Webseite des deutschen Händlers auch in Österreich verfügbar war, werteten die Richter die Bedingung als erfüllt. Es sei unerheblich, in welchem EU-Mitgliedsstaat der Kaufvertrag letztendlich unterschrieben worden ist.
Das Luxemburger Urteil stärkt mit dem Urteil die Rechte der Verbraucher. Bislang wurde das Klagerecht vor einem heimatlichen Gericht in der Regel nur bei Fernabsatzgeschäften genutzt, wenn Waren telefonisch oder online gekauft wurden. (Az.: C-190/11)
Quelle: SpotPress
dieses urteil kann man nur begrüßen !
Ja, das ist wirklich ein Schritt in die richtige Richtung.
Waaas? Deutsche Webseiten sind auch in Österreich abrufbar? Unglaublich!!! 🙄🙄
Für den Verbraucher kann das gut sein.
Aber für den Händler. Man stelle sich vor, ein deutscher Händler wird in Rumänien verklagt.
Jetzt muss er einen räumischen Rechtsanwalt beauftragen, wahrscheinlich noch zur Verhandlung reisen usw.
Und ob das Gericht zu 100% objektiv ist, wenn sich ein Deutscher und Rumäne gegenüberstehen?
(Das soll jetzt keine Beleidigung sein, ich hätte auch jedes anderes Land nehmen können.)
Im Endeffekt muss jetzt jeder Autohändler, der eine Website hat, damit rechnen, in einem von 27 EU-Staaten verklagt zu werden.
Vielleicht führt das dazu, daß einige Händler mal ihre Geschäftspraktiken überdenken.
Es kann aber auch seriöse Händler erwischen.
Ich befürchte, das irgendwelche Leute alte Autos kaufen werden, um dann ihrem Heimatland auf Schadensersatz zu klagen.
Das befürchte ich eher nicht, da ja hierbei auch für den Kläger ein erhebliches Kostenrisiko besteht.
Kein Problem: einfach nicht an jemanden mit Wohnsitz im Ausland verkaufen.
...genau so wird es kommen und das geheule geht weiter den den Circus wird sich kaum ein Händler antun 😆