Ein-Prozent-Regel bei gebrauchten Dienstwagen zulässig?
Verfahren am Bundesfinanzhof
Zahlen viele Dienstwagen-Nutzer mehr Steuern, als sie müssten? Bei gebraucht gekauften Dienstwagen ist die Ein-Prozent-Regel juristisch umstritten. Ein Verfahren ist anhängig.
Berlin - Wer einen Firmenwagen auch privat nutzt, muss den geldwerten Vorteil versteuern. Dabei kommt entweder die Fahrtenbuchmethode oder die Ein-Prozent-Regelung zur Anwendung. "Die Anforderungen der Finanzämter an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch sind hoch, und das Führen eines Fahrtenbuchs ist sehr aufwändig", erläutert Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin.
Deshalb ist die Ein-Prozent-Regel durchaus verbreitet. Denn sie kommt für die Privatfahrten automatisch zur Anwendung, wenn zum Beispiel das Fahrtenbuch nicht anerkannt wird. Grundlage für die Berechnungen ist dann der Bruttolistenneupreis des Neuwagens.
Strittig ist derzeit jedoch, ob dieser Ansatz auch gerechtfertigt ist, wenn das Fahrzeug gebraucht gekauft wurde. Ein entsprechendes Klageverfahren ist vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az.: X R 28/15).
"Im Hinblick auf das anhängige Klageverfahren vor dem BFH sollten Steuerpflichtige, deren Firmenwagen gebraucht erworben wurde und der geldwerte Vorteil nicht nach dem Fahrtenbuch bemessen wird, Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen", rät Nöll. Mit dem Einspruch sollte zugleich der Antrag auf Ruhen des Verfahrens gestellt werden.
Außerdem sollte beantragt werden, den geldwerten Vorteil nach der Höhe des Privatnutzungsanteils an den Gesamtkosten des Fahrzeugs zu bemessen. Selbst bei großzügigen Schätzungen hinsichtlich des Privatnutzungsanteils kommt man bei gebrauchten und bereits abgeschriebenen Fahrzeugen oft zu deutlich günstigeren Werten.
spannend! Da bin ich echt mal gespannt... Betrifft ja AN und kleinere Unternehmer im gleichen Sinne...
Wäre cool, wenn da plötzlich Bewegung reinkommt... Und falls die aktuelle Regelung gekippt wird wird es spannend, wie sich der Neu- und Gebrauchtwagenmarkt ändert...
Höhere Nachfrage nach Gebrauchten --> Höhere Rabatte oder höhere Restwerte für Neufahrzeuge, weil sie diese dann nicht mehr los werden --> höhere Anschaffungskosten für Gebrauchte... Ach, herrlich!
Hoffentlich kommt das Urteil schnell!
Einerseits gerecht, andererseits schwierig. Welcher Gebrauchtpreis wird denn dann angenommen? Der tatsächlich gezahlte Preis oder der Schwacke-Preis? Dann würden wahrscheinlich künftig hauptsächlich Tageszulassungen als Dienstwagen gekauft werden.
Meiner Meinung nach ist die 1%-Regelung ganz ok. Bei den (zumindest bei mir und im Bekanntenpreis) üblichen Bedingungen: Flatrate, der AN trägt keinerlei Kosten selbst, kann man günstiger kein Auto fahren. Ich habe Netto ca. 300 € weniger auf der Abrechnung (nur 1%, kein Arbeitsweg), dafür alles inklusive und alle 3 Jahre ein neues Auto. Für 300 € im Monat kann man keinen Polo unterhalten (wenn man die Wiederbeschaffung einkalkuliert). Von daher ist es vielleicht etwas kleinlich, sich da zu beschweren...
Oh doch, siehe Signatur. 😉
Mit Wiederbeschaffung alle 3 Jahre, Treibstoff, Versicherung, Steuern, Inspektionen, Reifen etc.? Das rechne mir mal vor...
Monatliche Leasing ohne Anzahlung inkl. Wartungs- und Verschleißpaket: 180€ inkl. MwSt.
Versicherung: 50€ Monat.
Sprit: 1,5 Tankfüllungen im Monat (bei ca. 8000km / Jahr): ca. 80€.
=310€
Wunder mich immer warum manche Leute einen Dienstwagen fahren den sie eigentlich nicht haben wollen und dafür ein Heidengeld an Steuern blechen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass unsere politischen Richter Recht nach Billigkeit und Gesetzeslage sprechen. Die Unabhängigkeit der Richter ist eine gerne geglaubte Illusion, nur wer der Staatsräson verpflichtet und verhaftet ist, kommt überhaupt in Betracht für diese wohldotierten Jobs. Die Politik setzt sie ein und die Politik bestimmt die Richtung der Entscheidungen. Wie nennt unser Philosoph das? Fiskalkleptokratie! Und wie sagte unser Papst im Bundestag? "Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande?" Dass wir von einer Räuberbande regiert werden ist in vielen Details offensichtlich, wenn man diese denn sehen will.
OpenAirFan
Siehst Du: >300 € 😆 Und realistischerweise musst Du die Anzahlung für den Nachfolger auch noch ansparen.
Aber hier werden ja Äpfel mit Birnen verglichen. Für die 300 € habe ich eine Familienkutsche, die ich auch brauche. Bei einem Polo (geschätzter Neupreis 20.000 €) wären ja auch nur 200 € zu versteuern, was je nach Steuerklasse netto zwischen 100 und 130 € ausmachen dürfte. Wie gesagt: Dienstwagen rechnet sich (fast) immer. Zumindest dann, wenn die Konditionen seitens des Arbeitgeber stimmen...
Bei Nullleasing?
"Unser" Polo war aber auch ein Drittel teurer Liste. Und ohne Dienstwagen kannste beim Arbeitgeber noch schön Kilometergeld geltend machen.
Aber egal, muss jeder ja selber wissen.
Mein Nachbar hatte mal einen abgelegten E36 von der Firma gestellt bekommen, weil der richtige Wagen noch nicht geliefert war. Der hat auch den Listenneupreis versteuert.
8.000km ist auch eine homöopathische Fahrstrecke pro Jahr. Auch kann ich den preis von 180€ inkl. Wartung und ohne Anzahlung für 36 Monate nirgends finden. Scheinen Sonderkonditionen für den Polo GTI zu sein.
Du wirst immer von einer Räuberbande regiert werden - egal, wer da an der Macht ist...
Mir würde es reichen wenn sie nach Logik urteilen würden, dazu haben sie ihre Unabhängigkeit und weitestgehende Straffreiheit ja um evtl. unlogische Vorgaben zu ignorieren.
Und eben nicht um zu schreien wenn einer ein Argument bringt (das z.B. gegen ein Gesetz geht) und dann extra Aufschlag wg. Uneinsichtigkeit zu verpassen.
"geldwerten Vorteil nach der Höhe des Privatnutzungsanteils an den Gesamtkosten des Fahrzeugs zu bemessen" ist längst überfällig und sollte nie anders gewesen sein (wenn man es schön überhaupt besteuert), natürlich besteuert man realen Vorteil und nicht irgendein Modellhaften imaginären.
Dass es schwer wird zu bestimmen wie viel es privat benutzt wurde, das mag ja sein, aber der Fiskus will das Geld haben, also soll sich etwas einfallen lassen wie er den Anteil bestimmt, statt dumm-dreist zu unterstellen die Nutzung wäre komplett ein privater Vorteil.
Das lebt doch wieder alles nur von der Gewalt, die basteln sich etwas und die Zombies in Uniform setzen das durch, einer faktischen Überprüfung muss sich das wieder nicht stellen und das ist in einer Gesellschaft angeblich nach der Aufklärung nicht würdig.
Mal abgesehen davon würde ich das mit solchen Detailregelungen nicht überbewerten, die ganzen Leute die klagen gehen freuen sich wenn sie vielleicht doch gewinnen, vergessen aber dass man auch einfach eine neue Steuer einführen kann oder alte erhöhen, Sisyphusarbeit also, im Endeffekt ist es also nebensächlich ob sie sich das Geld über die Dienstwagenregelung oder die Grundsteuer holen.
Damit es ein praktischen Wert hat sollte man nicht ständig vor Gericht petzen gehen, sondern so politisch Druck machen dass die Gesamtsteuerbelastung reduziert wird, denn wie gesagt, drehen an der einen Steuerschraube seitens Gericht wird die Politik nur veranlassen an anderer Stellschraube Verlorenes wieder rein zu holen.
Ich seh schon eine neue Masche: nach 2 Jahren (Garantieende) wird der Firmenwagen an den Händler verkauft und sofort (mit Garantieverlängerung) zurückgekauft. Doppelter Vorteil: geringere Privatnutzungskosten nach 1%-Regelung und zusätzlich eine Garantie.
Das einzig wirklich gerechte und sinnvolle wäre, dass nur noch zu mindestens 50% geschäftlich genutzte Fahrzeuge (gemäß Fahrtenbuchnachweis wie bei Personengesellschaften) gewerblich absetzbar wären.
Senkt den Absatz der Autoindustrie und kann politisch nicht gewollt sein.
Dann versteuerst Du eben 270 € mehr, macht Netto zwischen 130 € und 180 €. Dann sparst Du immer noch mindestens 130 € im Monat...
Und Kilometergeld? Rechnet sich, wenn man ein einigermaßen taugliches Auto schon hat. Unser Familienauto vor dem ersten Dienstwagen war ein 105 PS Golf Variant. Mit dem hätte ich die 60.000 Dienst-Kilometer im Jahr nicht schruppen wollen...
Ja mein Gott, ich musste jetzt auch 6 Wochen lang das ausgelutschte Auto meines Vorgängers fahren und der wurde mit dem Neupreis versteuert. Aber deswegen jetzt ein Fass aufmachen?