Recht: Arbeitgeber darf die Wahl des Verkehrsmittels nicht einschränken
Verkehrsmittel zur Arbeit ist frei wählbar
Mitarbeitern ist es freigestellt, wie sie ihre Arbeit erreichen. Der Chef darf die Wahl des Verkehrsmittels nicht vorschreiben, wie das Arbeitsgerichts Berlin urteilte.
Berlin - Mitarbeiter müssen sich von ihrem Arbeitgeber nicht vorschreiben lassen, wie sie zur Arbeit kommen. Das gilt insbesondere dann, wenn sie schweres Werkzeug mit sich führen müssen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin (Az.: 28 Ca 12.594/14).
In dem verhandelten Fall schickte ein Arbeitgeber einen Schlosser zu Einsätzen an verschiedenen Orten. Der Mann muss einen rund 35 Kilo schweren Werkzeugkoffer mitbringen. Er fuhr mit seinem Auto zu den Einsätzen oder zum Betrieb. Der Arbeitgeber wollte, dass der Mitarbeiter mit Bahn oder Bus fährt und wies ihn entsprechend an. Der Mann widersetzte sich jedoch den Anweisungen und fuhr weiter mit seinem privaten Auto. Nach Abmahnungen kündigte ihm der Arbeitgeber.
Zu Unrecht. Es überdehne das Direktionsrecht des Arbeitgebers, wenn er dem Arbeitnehmer Vorschriften darüber macht, wie er zur Arbeit kommt. Nicht ausreichend ist der Hinweis, dass der 35 Kilo schwere Werkzeugkoffer Rollen hat. Der Mitarbeiter sei grundsätzlich nicht zur Anreise per Bahn oder Bus verpflichtet.
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Merkwürdiges gebahren, da schwelte doch anderes im Hintergrund ?!?
Wenn ich bei Greenpeace anheure, könnte ich mir ja noch gefallen lassen, dass der Cayenne nicht vorn geparkt wird...😉
Entweder ist das eine super grüne Firma , die ihre grüne Ideologie mit dem Knüppel durchsetzen will , aber das haben wir als Bürger schon häufiger erlebt , dass die die gesamte Bevölkerung erziehen wollen , oder die Geschäftsleitung hat keine vernünftige Einstellung zu ihren Angestellten , dann schnell eine andere Firma suchen . Wohl auch im ersten Falle.
Giovanni.
Nein. Das eigentliche Thema war gewiss die Erstattung von Spritkosten für die Dienstfahrten.
das dachte ich mir auch schon. ist wohl mal wieder typisch sinn-verkürzt/entleerter beitrag
PS: Hier zwingen andere schon fast/regelrecht zur ÖPNV-Nutzung bei den Handwerkern, karrikiert dargestellt...
http://www.bild.de/.../...bald-so-zum-kunden-kommen-38460756.bild.html
Ein Handwerker der bei mir mit Bus und Bahn anreist würde auf mich einen recht unprofessionellen Eindruck machen.
Bei uns auf dem Land ist das mit ÖPNV etwas schwierig. Bis da ein Handwerker kommt, habe ich das Problem dann selbst beseitigt.
Allerdings verstehe ich den Handwerker nicht. Ich wäre zum Spaß mal eine Woche mit dem Bus gefahren. Jeden Tag halt nur ein/zwei Termine, die restliche Zeit Busfahren ist mal was anderes.
Wow, der AG mag wohl nicht die im Verhältnis zu den realen Kosten meist popligen 0,30EUR/km inkl. allem (auch Sprit, Parkgebühren und alle Folgen eines Unfall) zahlen, aber den Lohn, der durch die länger dauernden Anfahrtswege entsteht. Riecht stark danach, dass der AN unbefristet angestellt war (sonst hätte man einfach den Vertrag auslaufen lassen können) und "zu teuer" oder sonstwie unbequem.
Saftladen...
notting
Ich hätte meinem Chef denn Koffer auf den Kopf geschmissen,wer so dumm ist verdient es nicht anders😉
Leider steht in dem Artikel nicht, womit der AG diese Forderung nach Nutzung des ÖPNV durch den AN rechtfertigte. Schade, die dämliche Erklärung hätte mich schon interessiert. Im Grunde ist es nämlich unerheblich. Ich als AG darf meinen Mitarbeitern nicht vorschreiben mit welchen Mitteln er/sie zur Arbeit gelangen. Im Gegenzug ist der AN verpflichtet, dafür Sorge zu Tragen dass er egal wie die äußeren Umstände gerade sind (Schnee, ÖPNV-Streik etc.) pünktlich zur Arbeit erscheint. Diese Gesetzmäßigkeit stand schon vor diesem Urteil fest.
@ Notting:
Die Kilometerpauschale streckt doch erst einmal der AN vor und reicht sie dann via Steuererklärung beim Finanzamt ein.
Ich als AG habe damit überhaupt nichts am Hut. Weder Vor-noch Nachteile. Das ist allein eine Sache zwischen AN und Finanzamt.
Insofern sehe ich die Forderung des AG nach Nutzung des ÖPNV als reine Schikane ggü. dem AN.
Und das sage ich als AG.!!!
P.S. Bei mir im Betrieb lasse ich es auf Wunsch des AN so laufen, das ich die gesamte Monatskarte für den örtlichen ÖPNV bezahle. Der AN muss mir nur die Belege einreichen für meinen Steuerberater. Die Summe von 89 Euro bekommt der AN vom Bruttolohn abgezogen. Vorteil für den AN: Er spart sich die Steuern auf 89 Euro.
2. Modell: Ich zahle einen Fahrtkostenzuschuss bis 44 Euro netto zum Bruttogehalt. (Das ist glaube ich die Obergrenze die das Finanzamt erlaubt-wenn ich meinen Steuerberater richtig verstanden habe.)
Ich glaube, du verwechselst auch aufgrund der offenbar falschen Formulierung im Artikel Arbeitsweg und Dienstreise. Dienstreisekosten (was das in dem Fall hier offenbar ist -> "In dem verhandelten Fall schickte ein Arbeitgeber einen Schlosser zu Einsätzen an verschiedenen Orten.") gemäß Bundesreisekostengesetz darf (!=muss) der AG dem AN zu 100% steuerfrei ersetzen[1]. Das andere ist der Weg zur Arbeit, da kann der AN auch nur den Hinweg absetzen (wobei Monatskarten & Co. trotzdem zu 100% abgesetzt werden dürfen und es eben dir von dir genannten Steuerspar-Modelle gibt).
Und bisher hat mir _jeder_ Arbeitgeber _immer_ Dienstreisekosten erstattet wenn ich auf dessen Anweisung irgendwohin musste bzw. mir rechtzeitig Zugtickets bzw. ggf. auch Mietwagen auf Firmenkosten ausgehändigt etc., sodass die größten Posten (evtl. abgesehen von den Übernachtungen) schon mal weg sind bzw. eben spezielle Firmenkonditionen zum Tragen kommen.
notting
[1] Evtl. Ausnahmen z. B. bei Kombination mit Privataufenthalt mögl., bei uns sind max. 5 Privattage erlaubt, sonst keine Beförderungskostenerstattung.
In einer ziemlich süddeutschen Großstadt ist es durchaus üblich, dass die Handwerker mit HaWaZuZi (im der Größe eines großen Kinderwagens) die U-Bahn nehmen. Wohl auch wegen der Parkplatznot.
Die Wahl des Verkehrsmittels sagt recht wenig über die Profession eines Handwerkers aus. Mir wäre das (im angemessenen Rahmen) durchaus sympatisch. Das Beispiel mit der Tür in der TRAM ist eindeutig überspitzt.
Die Mitarbeiter der Bahn dürfen nicht mit der Bahn zum Arbeitsplatz fahren... die müssen pünktlich sein 😆
@Notting:
Der Artikel ist tatsächlich bei genauerem Lesen verwirrend. Anscheinend werden hier zwei ganz verschiedene Sachverhalte erwähnt.
1.Anfahrt/ Abfahrt zum Arbeitsplatz
"Mitarbeiter müssen sich von ihrem Arbeitgeber nicht vorschreiben lassen, wie sie zur Arbeit kommen."
Das verwirrende kommt jetzt:
2. Dienstwege/-reise.
"In dem verhandelten Fall schickte ein Arbeitgeber einen Schlosser zu Einsätzen an verschiedenen Orten."
Ich glaube der Artikel ist so schlecht geschrieben/ recherchiert das wir das hier gar nicht lösen können, worauf sich das Gericht nun bezieht: Anfahrt oder Dienstwege.
Egal, ich denke wir sind uns einig das so ein AG-Verhalten einiges über den beklagten aussagt.
P.S. Als Ergänzung zu meinen oben genannten Steuer-Sparmodellen: Den Fahrtkostenzuschuss kann ich natürlich genauso auch einem AN gewähren der mit dem Privatwagen zur Arbeit kommt. Auch der hat ja Benzinkosten zu tragen.
Ich hätte dem AG gesagt das ich Bahn fahre aber wäre weiter Auto gefahren und hätte die gewonnene Freizeit an der Pommes Bude abgefeiert 😆