Betrunkener Hobby-Bastler verunglückt mit getuntem Wagen der Mutter
Verkehrssünder wird von eigener Dashcam überführt
Für einen alkoholisierten 34-Jährigen endete die Spritztour mit einem nicht verkehrssicheren Auto in einem Unfall. Blöd für den Mann: Seine Kamera zeichnete alles auf.
Sigmaringen - Breiter, tiefer, schneller und kaputt: Ein betrunkener Autonarr hat in Baden-Württemberg die Kontrolle über seinen frisierten Kompaktwagen verloren und ist verunglückt.
Der 34-Jährige hatte laut Mitteilung der Polizei wochenlang am Auto seiner Mutter gebastelt und startete am Samstag eine Testfahrt in Sigmaringen. Die war allerdings illegal, denn das Auto hätte nicht auf einer öffentlichen Straße bewegt werden dürfen. Sowohl Stoßdämpfer als auch die Windschutzscheibe fehlten, zusätzlich steigerte eine Tuningbox die Motorleistung. Erschwerend kam hinzu, das der Fahrer alkoholisiert war.
Auf einer kurvenreichen Kreisstraße verlor der Mann die Kontrolle über das Fahrzeug. Er fuhr zu schnell in eine Kurve, krachte gegen einen Bordstein und stürzte eine etwa 3 Meter tiefe Böschung hinunter, wo er kurz vor einem Bachbett zum Stehen kam. Der Hobby-Tuner blieb unverletzt, das Auto wurde jedoch stark beschädigt.
Die eingebaute Technik half der Polizei, den Unfallhergang aufzuklären. Eine Dashcam im Innenraum des Autos hatte die gesamte Fahrt in hoher Qualität aufgezeichnet.
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Wird ja mal spannend, ob das in dem Fall verwertet werden kann/darf :-)
Nur weil das Fahrzeug auf die Mutter zugelassen war heißt das nicht, dass die Mutter auch die Eigentümerin ist, und erst recht heißt es nicht, dass die Mutter die Besitzerin des Fahrzeugs ist.
In Deutschland ist der Eigentümer derjenige, der im Kaufvertrag genannt wird - nicht der Fahrzeughalter.
Na da hoffe ich mal, dass es eine denkwürdige Bestrafung gibt.
Eigentümer am Fahrzeug ist immer der, der den Fahrzeugbrief hat. Das kann die Bank sein.
Besitzer ist Derjenige, auf den der Fahrzeugschein ausgestellt ist. Benutzer ist Derjenige, der das Fahrzeug im öffentl. Raum bewegen darf ..... oder nicht. Wenn die Mutter glaubhaft belegen kann, ihrem Sohn das Fahrzeug unter ordnungsgemäßen Bedingungen geliehen zu haben, werden ihr wohl keine weiteren Nachteile entstehen, außer, dass die Karre kaputt ist. Dem Sohnemann dürften da ganz andere Probleme erwachsen: Alkoholfahrt, illegale Software - das ganze Fahrzeug quasi ohne ABE usw. usf. wenn er Pech hat, kann ihn das ein paar tausend Ocken kosten plus Führescheinentzug und nachfolgender MPU zur Wiedererlangung desselben. Kann gut sein, dass ihn der Verkehrsrichter zu Tagessätzen verdonnert - je nach Höhe gilt man dann als vorbestraft. Andere Frage ..... wie blöd kann man(n) sein, sein illegales Treiben auch noch gerichtsfest zu dokumentieren?
Ohne Stossdämpfer? Na kein Wunder, daß er nicht weit gekommen ist :-)))
Hab ich mich auch schon gewundert.
Bloß wie baut man ein Federbein ohne Stoßdämpfer ein? Und warum sollte man das machen?
Vielleicht waren ja nur die Gasdruckdämpfer des Kofferraumdeckels gemeint. 😆
Gruß Metalhead
Was mich wundert ist , das er ohne Stoßdämpfer überhaupt so weit gekommen ist . Außerdem , wer legt sein Auto tiefer und läßt die Dämpfer weg ? Der hat doch nicht zum ersten mal getrunken . Oder hier stimmt irgendwas nicht .
Gruß Ole .
Welche Relevanz hat die Eigentumssituation?
Ich sehe noch nicht mal, dass da irgendwo von Halter oder Eigentümer gesprochen wird.
Eine weiträumige Fehlinterpretation der gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland. Es ist tatsächlich so wie ich es beschrieben habe. Juristisch gesehen ist der Eigentümer IMMER derjenige, der im Kaufvertrag als "Käufer" angegeben worden ist. Der Halter spielt juristisch gesehen keine Rolle. Die Banken haben zwar den Fahrzeugbrief als Sicherheit hinterlegt, machen dann aber auch eine so genannte "Sicherungsübereignung" mit dem Käufer des Fahrzeugs. Darum muss auch häufig eine Kaufvertragskopie mit eingereicht werden (zufällig arbeite ich bei einer Bank im Fahrzeugfinanzierungsbereich).
Das wurde auch einem Mann zum Verhängnis, der das Auto für seine Frau bezahlt hat. Die Frau stand aber dummerweise im Kaufvertrag. Er selbst im Fahrzeugbrief. Nach der Scheidung durfte die Frau das Auto behalten, da sie die Eigentümerin lt. Kaufvertrag ist.
Im Artikel wurde mehrmals erwähnt, dass der Unfallverursacher das Fahrzeug der Mutter benutzt hat.
Ich wollte nur zu bedenken geben, dass der Halter zwar durchaus die Mutter sein kann, nicht aber zwingend die Eigentümerin/Besitzerin ist. Viele Fahrzeuge werden auch nur aus versicherungstechnischen Gründen auf andere Personen angemeldet.
typischer Fall von selber dran dumm
Sein Auto ist Schrott, das halte ich schon für denkwürdige Bestrafung genug 😉.
Dann hoffen wir mal, dass es auch seins war und seine Mutter nicht ohne dasteht. 😊
Und sonst sorgt sie für die denkwürdige Strafe 😆😆