Verkehr & Sicherheit News
Verkehrswacht fordert 0,2-Promille-Grenze
Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) fordert die Einführung einer 0,2-Promille-Grenze im Straßenverkehr. Auf diese neue Formel hat sich eine Arbeitsgruppe des Vereins verständigt, die der Vorstand jetzt mehrheitlich abgenickt hat.
Bereits geringe Mengen Alkohol könnten eine die Fahrtüchtigkeit einschränkende Wirkung haben, heißt es in einer am Sonntag verbreiteten Mitteilung. Deshalb spreche sich die Arbeitsgruppe für ein Alkoholverbot für Führer von Kraftfahrzeugen aus. Allerdings sei es aufgrund natürlicher Prozesse möglich, eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,1 Promille aufzuweisen, ohne tatsächlich Alkohol getrunken zu haben.
Gleichzeitig sei ein tatsächlich negativer Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit erst ab einer BAK von 0,2 Promille wissenschaftlich nachgewiesen. Die bisher geltende 0,5-Promille-Grenze sei eine "willkürliche Festsetzung, die medizinisch nicht begründet ist", hieß es.
Die Deutsche Verkehrswacht fordert, die derzeit ab 0,5 Promille geltenden Regelungen aus dem Bußgeldkatalog künftig bereits ab 0,2 Promille anzuwenden, sprich: 500 Euro Geldbuße und einen Monat Fahrverbot. Ab 0,5 Promille solle bei gleichbleibender Geldbuße zwei Monate Fahrverbot und ab 0,8 Promille drei Monate Fahrverbot ausgesprochen werden. Die Arbeitsgruppe hat sich außerdem dafür ausgesprochen, bei allen Fahrern, die sich infolge zu hohen Alkoholkonsums einer MPU unterziehen mussten, sogenannte Alcolocks - elektronische Alkoholtester mit Startsperre - einzusetzen.
In Deutschland kam es nach Angaben der DVW im Jahr 2009 zu 43.821 Verkehrsunfällen mit alkoholisierten Beteiligten, das waren 1,9 Prozent aller Unfälle. Alkoholeinfluss war bei 5,6 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden eine der Unfallursachen. An den Folgen eines Alkoholunfalls starben 440 Menschen in Deutschland. Das waren etwa 11 Prozent aller Verkehrstoten.
Quelle: Autokiste
Hallo,
an dieser Stelle würde mich interessieren, wieviel Alkohol die Unfallverursacher im Blut hatten. Meine Vermutung legt mir nahe, daß die Alkoholisierten Unfallverursacher deutlich mehr als 0,5 Promille hatten, also sowieso in der Ungesetzlichen Zone unterwegs waren. Da würde dann eine Herabsetzung der Grenze willkürlich und ohne Statistische Grundlage stattfinden.
Es ist außer frage, daß schon geringe Mengen Alkohol die Reaktionszeit beeinflussen, jedoch würde ich das größere Gefahrenpotenzial darin sehen daß der Fahrer mit Alkohol sich nicht mehr richtig einschätzen kann, was bei höherem Alkoholgehalt weiter abnimmt. Bei einem Normalen Menschen mit Fahrerfahrung kann doch davon ausgegangen werden daß wenn er sich aufgrund von Alkohol oder sonstigen Einschränkenden Ereignissen (z.B. Alter, Müdigkeit, Krankheit, ...) seine Fahrtüchtigkeit abnimmt er dann das Auto stehen lässt. Er würde ja sonst andere Verkehrsteilnehmer Gefährden, was wiederum ja auch nicht erlaubt ist. Deshalb denke ich würde eine Gesetzesänderung nur dazu führen daß Grenzfälle der Fahrtüchtigkeit (z.B. Rest-alkohol bei 0,3 Promille nach einem längeren Fest) noch zu Geld gemacht werden können. Dabei bezweifle ich, daß der Verkehrssicherheit wirklich geholfen wird.
Denn wer regelmäßig trinkt und fährt wird ohne Probleme die 0,5 Promille-Grenze überschreiten, und kann so auch mit bestehendem Gesetz aus dem aktiven Verkehr gezogen werden.
Die 0,0 Promille-Grenze bei Fahranfängern ist dagegen ja temporär für die ersten Jahre, und soll die jungen Fahrer sensibilisieren d.h. dazu zu schulen verantwortlich mit dem Alkohol umzugehen.
Gruß re.be
0,0 Alkohol ist der richtige Weg, Alkohol und Kraftfahrzeuge gehören einfach nicht zusammen.
Stellt euch nur vor einer bringt euch die Nachricht " Ich möchte Ihnen meine Bedauern aussprechen Sie haben ein Familienmitglied durch einen Verkehrsunfall verloren der Verursacher war angetrunken"
Denn Spruch braucht niemand!
Es gibt schon genug Unfälle die auf Fahrfehler zurückzuführen sind, da muss nicht noch Alkohol ins spiel kommen.
0,0 es gibt nur diese eine Lösung!
wer soll das überwache totlach und vorallem mit welchem Geld löl gröll totlach armes Deutschland polizei kann sich nicht mal winterreifen leisten 😆
Wenn die Strafen für Alkoholdelikte im Straßenverkehr endlich einmal auf europäisches Niveau angehoben würden, könnte man von den dadurch zu erzielenden Einnahmen mehr Beamte einstellen und die Kontrolldichte erhöhen.
@Mac-64: Lesen hilft: "Allerdings sei es aufgrund natürlicher Prozesse möglich, eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,1 Promille aufzuweisen, ohne tatsächlich Alkohol getrunken zu haben."
Und was möchtest du dann mit 0,0Promille?
Bei Fahranfängern ist es genauso lächerlich. Die Leute, die betrunken fahren scheren sich sowieso einen Dreck um das Gesetz mit 0.0Promille.
Es trifft eigentlich nur solche, die das Auto am Abend stehen lassen und dann am nächsten Morgen nach Hause fahren möchten, da man meist noch Restalkohol im Blut hat. Da hat man quasi immer Angst angehalten zu werden und den Lappen zu verlieren.
0,3 (bei Fahrauffälligkeit), bzw 0,5 Promille sind perfekt und das sollte ab 18 gelten. Gott sei Dank bin ich bald 21, dann darf ich am Abend oder zum Essen auch mal ein kühles Blondes trinken ohne mir Sorgen machen zu müssen.
Erstmal würde ich ja auch für:
plädieren! Manche (Hobbysäufer) scheinen es nur so als Abschreckung zu kapieren...
Aber so einfach ist es leider nicht... Hierzulande gibt es leider immer noch viel zu viele Alkoholiker, die man "werteneutral" als krank bezeichnen muss. Es sollte Hauptaufgabe sein, diese Menschen schnell und wirksam "trocken" zu bekommen. Damit Unfallopfer vermieden werden und die Lebensqualität wieder steigt.
die meisten bekommen von ihrer abhängigkeit doch nichtmal was mit...
gerade in threads wie diesem, merkt man sehr schnell, wie abhängig einige von ihrem mittagsbier geworden sind - ohne das sie es selbst gemerkt haben...
Das Problem dieses "nicht mitbekommen" ist i.d.R. mangelnde Selbstreflektion.
Hi,
0,2 ist eigentlich völliger Blödsinn,das überschreiten viele schon mit einem Bier. was soll man also bei 0,2 Promille trinken?
0,0 ist das einzig richtige,nur dann ist ganz klar das man gar nichts trinken darf. bei allen anderen werten weiß man doch nie darf man nun ein kleiners bierchen trinken oder doch nur ein paar schlucke beim nachbarn nippen.
Eindeutige Klarheit und sicherheit bietet nur 0,0
gruß tobias
Haben die jetzt im Gegenzug den THC Wert erhöht, oder warum wird das mit dem Unsinn der 0,0 Promille Grenze von einigen nicht verstanden? 😆
Das eigentliche Problem ist doch, daß etliche Zeitgenossen nicht verstehen, daß Alkohol im Straßenverkehr absolut nichts zu suchen hat.
Das Kostenargument ist hier übrigens kein wirkliches Argument. Wer Geld übrig hat, um Alkohol zu konsumieren, der hat auch Geld für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Hmmm, also ich bin der Meinung, daß die momentane Grenze ausreicht.
0,3 Promille ist doch schon niedrig, manchmal möchte man doch auch einen Wein zum Essen trinken oder 1-2 kleine Bier. Wenn man was gegessen hat und gel. moderate Alkoholmengen (gewisse Gewöhnung) trinkt, ist man dann noch gut fahrtüchtig.
Allerdings wird so gut wie nie kontrolliert, nicht mal jetzt über Fasching. Ich könnte eigentlich immer mit hohen Werten unterwegs sein, habe keine Angst vor Kontrollen. Sie finden nie statt. Außer vielleicht, wenn man von einem Discotheken-Parkplatz losfährt.
Seit ich den jetzigen Wagen hab, wurde ich 1-mal kontrolliert. Also etwas höhere Kontrollen, ob das Vorgeschriebene auch tatsächlich eingehalten wird, das wäre idealer als der vorherrschende Papiertiger.
Die Leute die betrunken fahren fahren sowieso und gefährden dabei Menschen. Jemand der ein Bier zum Essen trinkt oder meinetwegen auch einen Ouzo davor gefährdet doch keine Menschenseele.
Und wie gesagt trifft so etwas die Leute (speziell Fahranfänger) welche sich ansich vorbildhaft verhalten und an dem Abend eben das Auto stehen lassen, dort übernachten und dann am nächsten Tag wieder mit dem Auto nach Hause fahren. Etwas Rest-Alkohol, was man ja nichtmal selber einschätzen kann, reicht um den Lappen zu verlieren.
Insofern wäre es schön eine Toleranzgrenze (wie sie aktuell für Personen über 21 gilt) bis 0,5Promille, bzw 0,3 bei Fahrauffälligkeit (wobei ich mich dort frage was als solche gilt. Könnte es schon als Fahrauffälligkeit ausgelegt werden, wenn ich jedem Schlagloch ausweiche, was man bei manchen Fahrzeugen von Jugendlichen ja schon fast muss, oder nicht) zu haben.
Man muss sich ja nur mal anschauen mit welchen Alkoholwerten die schlimmen Unfälle passieren. Die passieren gewiss nicht mit 0,3Promille sondern jenseits von Gut und Böse. Dies bei Fahranfänger, die ansich nichts trinken dürfen. Die Regel wirkt ja wirklich wunder.
Übrigens mußte ich einmal blasen, letztes Jahr. Das Gerät zeigte 0,0 ! Ich hatte aber innerhalb 3 Stunden zwei kleine Bier und 1 Radler getrunken (bei 70 kg, vorher normal gegessen) !
Hmm, also von der Relation her betrachtet : drei Bier kosten 1,50 ! Aber eine Taxifahrt aus dem benachbarten Ort, in dem ich häufig bei Freunden bin, liegt bei ca. 30 €, das Minicar (eine Taxiart mit VW Golf und permanent überhöhter Geschwindigkeit) liegt bei 15 € ! Dann muß man tags darauf den Wagen noch holen !
Da fehlt mir doch irgendwo die Preisrelation zu den Getränken , sorry... das gilt vielleicht wenn man in eine Cocktailbar geht und danach richtig blau ist also nach 4 oder 5 Cocktails für 30 € oder mehr
(Der letzte Zug fährt um 23.10 😤 , die Fahrt kostet viel zuviel, 4 € glaub ich ! Dann noch das weite Laufen 🙄 total unattraktiv...........eine Straßenbahn, die 2-3 Euro kostet und weniger Fussweg erfordert würd ich allerdings gerne nutzen )
Da lob ich mir den Wagen, der mich mit meinen 0,3 Promille bis vor die Haustür bringt, ganz ehrlich (und wenn ich mehr trink dann penn ich eben auf einem Sofa )