SPD-Verkehrsexperte: Helmpflicht bei E-Rädern vorstellbar
Vernunft vs. Pflicht
Helme können Radfahrern Leben retten. SPD-Verkehrsexperte Martin Burkert kann sich eine Helmpflicht besonders für E-Bike-Fahrer vorstellen.
Berlin - Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Bundestag, Martin Burkert, hat eine Helmpflicht fürs Fahren von Elektrorädern ins Gespräch gebracht. "Fahrradhelme sind Lebensretter", sagte der SPD-Politiker der Nachrichtenagentur dpa.
Leider gebe es jedoch immer noch viel zu wenig Helmträger. "Ich persönlich kann mir eine Helmpflicht vor allem für E-Bike- und Pedelec-Fahrer vorstellen", sagte Burkert. Er verbinde dies aber mit einem "Appell an die Vernunft eines jeden einzelnen, dies auch ohne Pflicht zu tun". Entscheidend sei, dass es in Zukunft weniger Tote und Verletzte gebe.Union und SPD wollen laut Koalitionsvertrag "darauf hinwirken, dass deutlich mehr Fahrradfahrer Helm tragen". Nach jüngsten Daten der Bundesanstalt für Straßenwesen von 2012 sind über alle Altersgruppen hinweg 13 Prozent der Fahrradfahrer mit Schutzhelm unterwegs. Im Jahr zuvor waren es elf Prozent.
Das Tragen von Fahrradhelmen und eine mögliche Helmpflicht wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Ein Urteil des Oberlandesgericht in Schlewig besagt sogar: Wer ohne Helm radelt und bei einem Unfall am Kopf verletzt wird, trägt eine Mitschuld. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) will das Urteil zur indirekten Helmpflicht für Radfahrer kippen.
Wer ohne Helm radelt und bei einem Unfall am Kopf verletzt wird, trägt eine Mitschuld.
Wer ohne Knieschoner radelt und bei einem Unfall am Knie verletzt wird, trägt eine Mitschuld.
Wer ohne Handschuhe radelt und bei einem Unfall an der Hand verletzt wird, trägt eine Mitschuld.
Wer ohne Rückenprotektor radelt und bei einem Unfall am Rücken verletzt wird, trägt eine Mitschuld.
Wer ohne Hirn radelt und bei einem Unfall verletzt wird, trägt keine Mitschuld.
Wer ohne Stiefel radelt und bei einem Unfall am Fuß verletzt wird, trägt eine Mitschuld.
Wer ohne Gesichtsschutz radelt und bei einem Unfall am Gesicht verletzt wird, trägt eine Mitschuld.
Wer das Fahrrad nimmt provoziert Unfälle und ist als gesellschaftsfeindlich einzustufen...
Ein typisches Politiker-Geschwätz!
Ein Politiker kann "sich das vorstellen"....aha,..ich kann mir von der Politik auch manches vorstellen...
Und was machen die....?
Bei Mofas, die auch "nur" bis 25km/h schaffen (von Bergab mal abgesehen, da wird vermutlich auch mehr gehen), ein V-Kennzeichen/Haftpflicht brauchen und man seit Jahrzehnten sogar einen FS für braucht, gibt's auch eine Helmpflicht!
Fahrräder brauchen dagegen nicht einmal eine Pflicht-Haftpflicht (haben sogar Haftungsprivilegien ggü. Kfz, d.h. selbst wenn das Kfz auf einer Vorfahrtsstr. war und es nur wg. div. Verkehrsverstößen des Radfahrers zum Unfall kommt, muss i.d.R. der Kfz-Fahrer bzw. dessen Versicherung einen Teil übernehmen!) oder ein FS im Gespräch (wobei man die Haftpflicht über die Privathaftpflicht regeln kann, einem FS aber kritisch gegenüberstehe, aber ich mir aber manchmal wünsche, dass deutlich öfter Fahrradverbote an Radrambos vergeben werden zusätzlich zur FS-Sperre).
notting
Verstehe ich nicht. Entweder für alle oder gleich lassen.
Mag sein, dass ein E-Bike-Fahrer generell schneller unterwegs ist, im Durchschnitt, aber ich fuhr neulich so ein Ding und als bei 25 km/h die E-Unterstützung wegfiel, war ich trotzdem gleich bei 42 km/h, laut Anzeige. 😉
Radfahren ist gefährlich, trotzdem fahre ich ohne Helm, wäre aber doch auch für eine Pflicht, denn ich weiß nicht, ob ich den Gurt im Auto nutzen würde, wenn das nicht Pflicht wäre. Durch die Pflicht macht man es, gewöhnt sich dran.
Letztlich sind das Gewohnheitsdinge. Ist die Pflicht erstmal da, hält man sich automatisch dran und fühlt sich nicht eingeschränkt.
Feiglinge sind diese Politiker, sonst hätten die so eine Pflicht schon lange durchgesetzt. Dagegen spricht meiner Meinung nach nämlich nichts außer die Angst um Wählerstimmen.
Die Frage ist, um welche Klasse der Elektroräder es jetzt genau geht. Es gibt da ja durchaus welche, die heute schon eine Prüfbescheinigung und ggF auch eine separate Versicherung erfordern.
Mich in die Unterschiede einzuarbeiten ist mir grad die Zeit zu schade, aber es kommt aktuell u.a. drauf an, ob es eine "Anfahrhilfe" gibt (Fahrrad fährt bis 6 km/h von allein) und ob der Motor bis 250 oder bis 500 Watt hat, ob der Antrieb als Tretunterstützung ausgeführt ist und bei welcher Geschwindigkeit die Unterstützung sich abschaltet.
Besonders Ältere sind nicht mehr so elastisch und reaktionsschnell, erreichen mit Elektrounterstützung auf dem Zweirad aber plötzlich Geschwindigkeiten, zu denen sie normal körperlich nicht in der Lage wären. Dies erhöht die Verletzungsgefahr bei Unfällen. Hier scheint mir ein Schutz besonders überlegenswert. Ob das nun durch Pflicht umgesetzt werden muss, das sei mal dahingestellt...
Du spielst wahrscheinlich auf die sog "Betriebsgefahr" an, welche mitunter eine gewisse Teilschuld begründet. Aber dies bleibt - in der verallgemeinerten Form - auch in deiner x ten Wiederholung Quatsch.
Diesem Urteil vom OLG Schleswig ist übrigens inzwischen bspw in einem Urteil aus Celle ausdrücklich widersprochen worden. Aber man wird bei Motor- Talk wahrscheinlich damit noch in Jahren die Debatten bewusst anfeuern.
Als Kind und Jugendlicher bin ich auf dem Land/Dorf/Kleinstadt nie mit Helm gefahren, ich fand das blöd und unnötig. Als ich mir letztes Jahr nun wieder ein Fahrrad gekauft habe, habe wie selbstverständlich gleich einen Helm dazu genommen und fahre auch nicht ohne.
Mir fällt auch kein plausibler Grund ein, warum man keinen tragen sollte.
E-Bikes sind vom Prinzip unbestritten auch Mofas.
Also wieso sollen hierfür dann nicht auch die gleichen Maßstäbe angelegt werden, also Helmpflicht UND ein Versicherungskennzeichen? Und regelmäßige Kontrollen, ob das E-Bike nicht auch frisiert wurde?
Hier dürfte schon vom Gesetz aus eigentlich auch gar nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.
Wie gesagt: es gibt Unterschiede zum MoFa, die man erkennt, wenn man sich damit beschäftigt. Im Fall des Falles (wenn bestimmte Parameter gegeben sind) ist es auch heute durchaus so, dass eben kein Unterschied gemacht wird.
Meines Wissens ist so immer noch der Stand.
Geht denn diese unsinnige Diskussion schon wieder los !
Hatten wir hier doch schon ausgiebig und es kommt dabei nichts heraus.
Ganz einfach:
Wer sich seinen Schädel ohne Helm einrennen will soll es.
Aber Eigenmithaftung - 50 % Mitbeteiligung bei den Folgekosten - ausnahmslos!
Dann hat jeder seine ( bescheuerte) Freiheit.
Was sich so ein SPD-Politiker vorstellen kann, ja, das ist immer eine gründliche Portion Skepsis wert.
cheerio
Ist eigentlich bei den Politikern aller Parteien so, vor allen Dingen solchen, die schon mal im Bundestag waren. Du weißt ja, wie man erkennt, dass ein Politiker lügt: Seine Lippen bewegen sich!
notting
Eben!
Und ich verstehe nicht, weshalb dann bei Mofas (bis 25 km/h) mit einem Verbrennungsmotor heute noch eine strengere Regelung gilt, als bei den leichten E-Bikes (ebenfalls bis 25 km/h).
Erst oberhalb von 25 km/h sind die schnelleren E-Bikes dann Versicherungspflichtig und es gilt Helmpflicht, obwohl sie dann im Prinzip schon mit 50ccm Mopeds mit bis zu 50 km/h gleichzusetzen sind.
Gleiches gilt im Prinzip für die Fahrerlaubnis bei den leichten E-Bikes, hierfür braucht man ja auch gar keine, im Gegensatz zum Mofa mit Verbrennungsmotor.
Oder die gleichzeitige Benutzung eines Fahrradweges durch Mofas.
Die Frage nach der Gleichbehandlung ist also schon berechtigt!
Es geht m.M. eigentlich derzeit nur darum, den Verbrennungsmotor dem Elektroantrieb wesentlich schlechter zu stellen, damit auch ja blos mehr von den E-Bikes verkauft werden.
Und ich habe auch schon genug mit E-Bike und einem Versicherungskennzeichen rum
fahrenheizen sehen, denen bei 60-70 km/h ganz offensichtlich noch der normale Schaumstoff-Fahrradhelm genügt. 😆Das ist eben falsch. Die Regelung mag verwirrend sein, aber sie ist nicht so, wie du behauptest: Pedelecs (nicht E-Bikes, das sind meines Wissens andere) gelten im Prinzip als Fahrrad. Sie sind nicht einfach Mofas, wo ein EMotor statt dem Verbrenner werkelt.
Sie unterstützen zum Beispiel nur beim Treten. Wenn man nicht selbst kurbelt, dann hört auch der EMotor auf.
Allerdings spielt zusätzlich die sog "Anfahrhilfe" eine Rolle (bis 6 km/h) und sogar das Geburtsjahr des Fahrers.
Ich denke auch, dass die Regeln etwas irreführend sind, aber sie sind es auf andere Weise als du meinst.
Das ist so nicht ganz richtig. Für Pedelecs mit Anfahrhilfe ist eine Prüfbescheinigung erforderlich. Für EBikes ein Führerschein Klasse M.
Theoretisch ja. Praktisch wiegt erstmal schwerer, dass deine Zusammenfassungen schlicht falsch sind.
Hier sagen die Behörden, sei die Industrie gefordert, passende Helme zu liefern, Fahrradhelme seien zu schwach (hört hört) und Motorradhelme zu schwer und massiv.
Weil DU Willensschwach bist, soll allen Radfahrern eine Helmpflicht aufgezwungen werden?
🙄🙄🙄