Außenversicherung für Hausrat gilt nicht für Wohnmobile
Versicherung zahlt nicht für ausgeraubte Camper
Die Hausratversicherung deckt Schäden durch Einbruchdiebstahl ab. Für die "mobilen vier Wände", beispielsweise den eigenen Caravan, gilt diese Regelung aber nicht.
Henstedt-Ulzburg/Berlin - Wenn ein Dieb in einen Caravan oder ein Wohnmobil einbricht, kommt die Hausratversicherung nicht für die finanziellen Folgen auf. "Außerhalb der eigenen vier Wände greift die sogenannte Außenversicherung der Police in der Regel nur bei Einbrüchen in geschlossenen Gebäuden", erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten.
Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Dieb aus einem verschlossenen Hotelzimmer Gegenstände klaut. Befinden sich die Gegenstände im Auto, bieten manche Hausratversicherer zwar an, sie abzusichern - "jedoch nur im Wert von bis zu 500 Euro", so Boss.
Ansonsten rät die Expertin Urlaubern, die mit einem Wohnmobil oder Caravan unterwegs sind, wertvolle Gegenstände zu Hause zu lassen. Wer zum Beispiel seine Sport- oder Fotoausrüstung mitnehmen will, sollte sich vorab erkundigen, ob es auf dem anzusteuernden Campingplatz einen Safe oder einen speziellen Raum für Wertsachen gibt.
Anders sieht es für Dauercamper aus - für sie kann sich unter Umständen eine Camping-Police lohnen. Der Versicherungsschutz greift unter anderem bei Raub und Diebstahl oder dann, wenn Feuer, Hagel, Blitzschlag, ein Sturm oder Überschwemmungen den Caravan oder das Wohnmobil beschädigen. "Die Police schützt auch das Inventar, ein Vorzelt und Gegenstände des persönlichen Bedarfs", erläutert Hasso Suliak vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft. Eine wichtige Voraussetzung gibt es dafür allerdings: "Der Wohnwagen muss fest auf einem offiziellen Campingplatz stehen", erklärt Suliak.
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War wohl ein orgineller Versuch, es mal mit der Hausratversicherung zu versuchen - doch wie ist das beim Baumhaus... 😉
Ganz einfach:
Man versichert sein Wohnmobil bei einer darauf spezialisierten Wohnmobil Versicherung und auch Einbruch und Diebstahl aus dem Mobil sind abgedeckt, sogar, wenn es gerade nicht auf einem Campingplatz oder bewachten Parkplatz steht. Dass die Hausratversicherung nicht dafür eintritt, ist ja wohl nachvollziehbar, wenn man nur ein ganz klein wenig mitdenkt oder sich informiert. Eine Hausratversicherung ist eine Hausratversicherung und Häuser sind in der Regel weder motorisiert noch verändern sie ihren Ort. Abgesehen von Mobilheimen. Aber das ist dann wieder eine andere Versicherung.
Bernhard
Hier gibt es noch einen etwas älteren Thread zum Thema:
http://www.motor-talk.de/.../...im-wohnwagen-versicherbar-t767120.html
Dann einfach mal der Link zu meinem Womo Versicherer:
http://www.freizeit-schwarz.de/versicherungen/
Problem in meinem Fall:
Mein Pickup ist als LKW unter 3,5t zugelassen und nicht als Womo. Die Wohnkabine wird als Ladung transportiert. eine Zulassung als Womo möchte ich nicht, weil dann die flexible Nutzung von Fahrzeug und Kabine eingeschränkt wäre.
Eigentlich wollte ich meinen Pickup mit optionaler Wohnkabine bei der HUK Coburg versichern, über die auch die meisten anderen meiner Verträge laufen. Aber die sind im Bereich der Nutzfahrzeuge bis 3,5t extrem teuer und boten mir auch keine Combiversicherung für meine Aufsatz-Wohnkabine an.
Über die o. g. genannte Agentur habe ich einen Vertrag, der bei privater Nutzung den PU mit und ohne Kabine versichert und ebenso auch die Kabine, wenn sie abgesetzt ist.
Bernhard