Haftpflichtschaden am Auto: Versicherung entscheidet über Zahlung
Versicherung zahlte, obwohl Versicherte Schaden nicht verursacht hat
Wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung einen Schaden bezahlt, holt sie sich das Geld über höhere Prämien vom Kunden zurück. Dem hilft es dann auch nicht, wenn er seine Unschuld an dem Unfall belegen kann.
München - Ein Versicherungsunternehmen kann selbst entscheiden, ob es einen Kfz-Haftpflichtschaden begleicht. Der Versicherungsnehmer muss nicht gefragt werden, wie das Amtsgericht München entschieden hat. In dem verhandelten Fall hatte eine Autofahrerin beim Ausparken ein anderes Auto leicht touchiert. Beim Inspizieren des zweiten Fahrzeugs konnte sie keinen Schaden feststellen, die Halterin des angerempelten Pkw war anderer Meinung und verlangte von der gegnerischen Versicherung die Regulierung des Schadens. Diese zahlte daraufhin die Reparatur.
Damit war wiederum die erste Autofahrerin allerdings nicht einverstanden, weil sie eine Erhöhung der Versicherungsprämie verhindern wollte. Sie gab daher ein Gutachten in Auftrag, das bestätigte, dass der Schaden an dem anderen Fahrzeug nicht durch den Parkrempler entstanden sein konnte.
Die Versicherung muss laut dem Deutschen Anwaltverein (DAV) jedoch weder die Gutachterkosten bezahlen, noch das Ergebnis des Sachverständigen berücksichtigten. Die Assekuranz habe ein Regulierungsermessen, urteilte der Richter. Weil sie per Gesetz direkt gegenüber dem Unfallgegner hafte, könne sie selbst entscheiden, ob sie den Schaden zahle oder nicht. Entscheidend sei der Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Regulierung. (Az.: 331 C 13.903/12)
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...sowas hätte es bei den Serien-Helden der Versicherungen nicht gegeben...!
Das Niveau geht echt überall runter!
"Weil sie per Gesetz direkt gegenüber dem Unfallgegner hafte, könne sie selbst entscheiden, ob sie den Schaden zahle oder nicht."
Ja man haftet auch für Mord, werde ich also morgen ausgelost als Täter nachdem gestern einer irgendwo umgebracht wurde ?
Dass die Versicherung bezahlen darf ist eher klar, dazu brauche ich kein Gesetz oder Gericht, ihr Geld und damit geht es niemanden etwas an, auch nicht Versicherte. Relevant ist was sie dann von Versicherten will, also ob höhere Beiträge jetzt fällig werden nachdem man voreilig ein nicht von Versicherten verursachten Schaden regulierte (und das wird hier im Bericht nicht explizit beschrieben, nur dass das Gutachten nicht bezahlt wird, was kritisch genug ist).
Anzeige gegen die Lügnerin und bei ihr persönlich Schadenersatz für die höhere Versicherungsprämie einklagen?
notting
Anspruchsteller für höhere Beiträge ist doch die Versicherung, falls die erhöhte Rechnung kommt
würde ich eher gegen die vorgehen, denn man verursachte kein Schaden (laut Gutachten).
Natürlich kommt es auch darauf an wie früh man protestiert, aber wenn die Versicherte von Anfang an bei der Versicherung Zweifel angemeldet hat, dann hat die Versicherung etwas falsch gemacht vorzeitig zu bezahlen und dann ist es eben ihr Verlust falls sie das Geld nicht zurück holen kann.
Wobei was heißt schon protestieren - seit wann zahlen die einfach so ? Normalerweise kommt doch so ein Fragebogen was damals los war und falls man behauptet man wäre nicht schuldig, zieren sie sich quasi automatisch und zahlen erst mal nicht.
Wenn Gerichte begreifen dass Verunsicherungen dazu da sind Schäden zu begleichen und nicht von irgendjemanden behauptete Schäden, dann sollte das alles zu Gunsten der Versicherten laufen,
aber man steckt bekanntlich nicht drin.
Notting, klingt gut, aber was ist, wenn Aussage gegen Aussage steht. Betrug lässt sich hier nicht zwingend nachweisen. Die Lügnerin könnte behaupten, den Vorschaden nicht gekannt zu haben.
War die "Lügnerin" beim Unfallhergang anwesend und hat sie gesehen, wie sich die Autos an der Schadensstelle definitiv berührt haben? Vermutlich nicht. Hätte die Versicherung so schnell gezahlt, wenn es keine eindeutige Aussage über den Unfallhergang gegeben hätte (also z. B. ein Zeuge, der ja auch lügen kann - also die "Lügnerin" ist dann vermutl. im juristischen Sinne keine, hat sich aber dämlicherweise auf einen Lügner verlassen (also seine Lüge übernommen), der dann in Regress zu nehmen wäre)? Vermutlich nicht, würde ich sagen...
Verstehst du, was ich meine?
notting
Wundern tut mich, dass die Versicherung da ohne Gemecker zahlt.....
Es gibt wohl die einen Versicherungen, deren Motto ist "Und ist der Fall noch so klarn, verklag uns doch, weil wir unterm Strich sparn!" (weil nicht jeder klagen mag) und die anderen Versicherungen "Sparn in dem lieber 1x zuviel gezahlt als das ganze noch teurere Gutachter- und Juristengesindel gefüttert".
notting
wird wohl die HUK gewesen sein🙄 hatte vor Jahrzehnten einen ähnlichen Fall, unklare Lage, meine Versicherung zahlt natürlich. Habe mich dagegen gewehrt (ein Schreiben an die Versicherung), es blieb dabei, allerdings wurde ich nicht hochgestuft, sondern hatte im folgenden Jahr die gleiche Schadenklasse.
Also die HUK ist mir bisher eher auf Seiten der “klag doch, wenn Du was willst!”-Fraktion aufgefallen…
Die (teilweise) serienmäßigen Rabattretter sind aber vor nicht allzulanger Zeit abgeschafft worden (nur noch gegen Aufpreis).
notting
Also ich habe die Erfahrung gemacht, dass wenn man gleich bei der Schadenmeldung eine Aussage zum Schaden macht und dass ggf dazu ein Gegengutachten bzw RAW zur Abwehr beauftragt, der Versicherer den Schaden gegenüber dem Anspruchsteller ablehnt (betraf in diesem Fall den Gegner meiner Tochter).
Der Anspruchstellter hatte aber seinen Schadenersatzanspruch ein geklagt. Vor Gericht hat er aber 50% seines Anspruches erhalten (bei der Verhandlung war ich als Zuhörer dabei, es ging dem Richter wohl eher darum, dass keiner verliert, so mein Eindruck).
Pech für meine Tochter, sie hat 200,- an ihren KH Versicherer zurückgezahlt, damit der Vertrag nicht belastet wurde.
Die Situation war in einem Parkhaus, hier stand meine Tochter auf einem Durchfahrtsweg, als ihr eine andere Frau rückwärts aus einer Parkbucht hinten ins Auto fuhr.
...bin seit 24 Jahren bei der HUK und hatte noch nie Probleme mit der Schadensregulierung. Wurde immer alles prompt und ohne Rumgezicke erledigt.
Tja Leute,
das ist eben das ganz normale Leben. Die Versicherung zahlt und gut iss. Das ist nämlich billiger als lange Debatten. Gegen Versicherungsbetrüger, von denen es sicherlich massenhaft gibt, helfen nur die alten Hausmittel, wie man sie neulich im Tatort sehr schön dargestellt fand: Freundliche Aufforderung zur Kooperation mit gleichzeitiger Androhung hässlicher Schmerzen.
Dazu müsste man sich selbst allerdings zum Täter machen. Und das wollen halt die meisten nicht. Und sind wir mal ehrlich: die erhöhte Versicherungsprämie ist doch leichter zu verschmerzen als eine Vorstrafe wegen angemessener (zumindest aus meiner Sicht) Gewalt. Ich gebe wirklich gerne zu, dass es ungleich befriedigender wäre zu wissen, dass der andere, der böse, der/die Betrüger/in monatlich mit unterschiedlichen Körperteilen für den von ihm angerichteten Betrug und vor allem meinen emotionalen Schaden und gestörten Schlaf bezahlen muss, aber leider, leider ist das bei uns verboten. Außerdem darf man nie vergessen, dass die Gegenseite vielleicht vorgesorgt hat und mit schwerer Artellerie zurück schießt und es dann selber sehr weh tut.
Deshalb gebe ich (durchaus widerwillig, ich gebe es gerne zu) euch den gut gemeinten Rat: don't do this at home (="macht das nicht zuhause, was im Tatort so toll aussieht") und steckt lieber im Zweifelsfall 1 oder 2 Schritte zurück.
Und allen Versicherungsbetrügern, ParkschadenausdemStaubMachern und MüllaufderAutobahnAbladern, mit anderen Worten, der ganzen asozialen Brut wünsche ich eine möglichst lange, möglichst schmerzhafte und möglichst unheilbare Krankheit...