Dienstwagen: Ein-Prozent-Regel oder Einzelbewertung?
Versteuerung von Dienstwagen
Wer seltener als 15-mal im Monat im Dienstwagen zur Arbeitsstelle fährt, für den lohnt sich die pauschale Versteuerung meist nicht. Oft macht die Einzelbewertung mehr Sinn.
Berlin - Ein Dienstwagen ist toll, es gibt ihn aber nicht umsonst: Dürfen Arbeitnehmer ihn auch privat nutzen, müssen sie diesen geldwerten Vorteil versteuern. Dafür wird ein pauschaler Wert erfasst, der sich an der Höhe des Bruttolistenpreises des Firmenwagens orientiert.
Für die Privatnutzung erfolgt die Bewertung regelmäßig mit einem Prozent des Bruttolistenpreises je Monat. Für den Weg zur Arbeit erfasst der Arbeitgeber zusätzlich jeden Monat 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises multipliziert mit der Entfernung zwischen der Wohnung des Arbeitnehmers und seiner ersten Tätigkeitsstätte.
Allerdings: Für Arbeitnehmer, die nur selten im Unternehmen tätig sind, kann diese pauschale Berechnung ungünstig sein. "In diesen Fällen bietet sich oft eine Einzelbewertung des geldwerten Vorteils für die Fahrten zwischen der Wohnung und erster Tätigkeitsstätte an", erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin.
Einzelbewertung: Belege nötig
Sinnvoll ist das bereits, wenn weniger als 15 Fahrten im Monat zum Unternehmen erfolgen. Die Berechnung erfolgt dann mit 0,002 Prozent des Bruttolistenpreises des Wagens multipliziert mit den Entfernungskilometern zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte und der Anzahl der tatsächlichen Fahrten.
Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer belegen kann, an welchen Tagen er den Dienstwagen tatsächlich für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte genutzt hat. Zudem muss er durch geeignete Belege wie der Gehaltsabrechnung oder einer Bescheinigung des Arbeitgebers glaubhaft machen können, wie der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil ermittelt und versteuert hat.
"Zu beachten ist, dass diese Einzelbewertungsmethode dann immer für ein ganzes Jahr angewendet werden muss und nur infrage kommt, wenn im Jahr insgesamt weniger als 180 Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte durchgeführt wurden", erklärt Rauhöft. Unterjährig darf die Bewertungsmethode nur gewechselt werden, wenn ein anderes Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt wird.
Quelle: dpa
Günstiger kommt da ein Dienstwagen "ohne Privatnutzung" (klar man sollte noch einen privaten Zweitwagen nachweisen können).
Man kann auch einen kleinen Privatwagen dienstlich einsetzen. Da ich längere Reisen mittlerweile nur noch per Bahn, Flieger, Leihwagen, Firmenwagen mache lässt sich das rechnen.
Der Sinn des Artikels erschließt sich mir nicht.
Wer hatn da keine Ahnung von Steuerrecht?
1) Sobald ich Privatnutzung erlaube, werden 1% fällig
2) Hat der Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte, fallen zusätzlich 0,03% pro einfachem Kilometer an
Einfach, beherrschbar, passt in vielen Fällen. Fahrtenbuch? Brauch ich nicht. Kann mir und dem Arbeitnehmer nicht auf die Füße fallen.
Was kann ich gegen 1 tun?
1a) Privatnutzung verbieten. Muss ich nach BFH nicht kontrollieren. Bringt mir aber nix, wenn für den Laien erkennbar ist, dass Nachts kein Auto aufm Hof steht und die alle morgens plötzlich wieder auftauchen. Egal wie mans dreht, es ist und bleibt Beschiss, wenn der Chef das weiß und toleriert trotz schriftlicher Weisung.
1b) Fahrtenbuch und 0,002% je tatsächlich privat gefahrenem Kilometer. Da kann jetzt jeder sein theoretisches break-even ausrechnen und abschätzen, wieviel Papier er erzeugt. Die Lohnbuchhaltung muss den Zirkus mitmachen oder man machts hinterher mit der Steuererklärung.
Und gegen 2?
2a) Keine feste Tätigkeitsstätte vereinbaren. Das muss plausibel sein, gerade wenn Verträge geändert werden, fragt da gerne jemand nach. Vorteil: Wo kein Arbeitsweg, da keine Versteuerung. Nachteil: Wo kein Arbeitsweg, da keine Pendlerpauschale.
2b) Die Möglichkeit nutzen, hier über eine Fahrtkostenerstattung zu arbeiten. Dann wird ein Teil umgewandelt und pauschal durch den AG versteuert. Auch hier gilt: Pendlerpauschale wird um den passenden Faktor gekürzt.
Auch gerne genommen: Zuzahlungen aus am AN-Netto verminden den geldwerten Vorteil. Das geht bis zur vollen Höhe des GwV, aber nicht drüber.
Ich bin im Außendienst tätig, starte immer von meinem festen Wohnort, den Hauptstandort meiner Firma sehe Ich höchstens zweimal im Jahr.
Ich bin mit der 1%- Regelung zufrieden, auch wenn hier die unverschämt hohen Bruttolistenpreise herangezogen werden. Ist aber am einfacshten zu handhaben, eine Einzelbewertung macht doch zu viel Aufwand.
Das hab ich gern ein Auto von der Allgemeinheit subventioniert bekommen und noch meckern.....nenene.
So pauschal kann man dies m. E. nicht sagen, denn auch der dann notwendige Privatwagen kostet Geld ...
Ein Dienstwagen zur uneingeschränkten Privatnutzung kann sich durchaus im Einzelfall rechnen.
Gruß
Der Chaosmanager
Im Einzelfall?😕
Vielleicht wenn man privat Fahrrad fährt oder 600 Benz mit 3 Liter Lupo vergleicht aber sonst?
Mir ist die 1 % Regelung zu teuer, daher führe ich ein Fahrtenbuch, was bei nur 10 % Privatanteil große Vorteile bietet. Eine erste Arbeitsstätte habe ich nicht, da mein Büro daheim ist.
Man klebe eine "Kriegsbemalung" auf die Schabracke und schon entfällt die Privatnutzung. Basta!
Was zahlt eigentlich der LKW/Busfahrer der seinen Koffer vor der Haustür parkt?
Es kann so einfach sein, man muss es nur denken...... und da fehlt es oft.
Nein. Einfach nur Nein. Rückbank raus und auf 2 Sitzplätze umschreiben. Das geht.
Diese sind aus der Versteuerung ausgeschlossen. Das Fahrzeug muss dem Nutzwert eines üblichen PKWs entsprechen, den man sich auch privat kaufen würde.
Erkläre mal wie ein Dienstwagenfahrer das Auto von der Allgemeinheit subventioniert bekommt.
Mein Dienstwagen ist quasi mein Arbeitsplatz, den ich auch noch zusätzlich bezahlen muss. Sei es durch die aufgeführte 1% Pauschalbesteuerung oder durch (elektronisches) Fahrtenbuch.
Ich habe Privatfahrzeuge, trotzdem zahle ich für die Nutzung meines Arbeitsplatzes die Versteuerung eines 70tEuro Fahrzeuges einen mittleren 5-stelligen Betrag / Jahr. Natürlich habe ich dadurch die Möglichkeit meinen Dienstwagen auch am Wochenende zu nutzen. Im Vergleich zu meiner Versteuerung wäre es aber preiswerter, wenn ich diese Fahrten mit einem Taxi durchführen würde.
Die Subventionen der Allgemeinheit sind bisher nicht auf meinem Konto eingegangen.
Dass die Dienstwagen Geschenke der Allgemeinheit wäre, sieht auch nur auf den ersten Blick so aus:
- keine MwSt. beim Kauf oder Leasing
- besonders gute Flottenkonditionen
- keine Unterhaltskosten für den Privatnutzer
Dagegen steht die saftige Versteuerung des geldwerten Vorteils, also bei einem Wagen für 40.000 Bruttolistenpreis (also mit MwSt. und ohne Rabatte), zahlt man ca. 200 € für den Wagen, dass man ihn hin und wieder privat nutzt. In der Regel macht man damit fast nur geschäftliche Fahrten und meist darf nicht mal ein Familienmitglied den Wagen nutzen, sodass er als Familienfahrzeug oft flach fällt - also braucht man zusätzlich noch ein Auto.
Dann hat man noch die Problematik bei Leasingende, wenn man zu viele Kratzer und Gebrauchsspuren hat, sodass einem der Spaß schnell verloren geht.
Es gibt nur einen echten Vorteil: Man kann so schnell fahren wie man will (im Rahmen der StVO) und man kann spontan ohne Mehrkosten am Wochenende Freunde besuchen oder meinetwegen Geocashen.
Ich lebe etwas aktiver und baue ein Haus um, das heißt, Fahrrad hinten reinwerfen oder Baumaterial zu kaufen ist da natürlich blöd mit einem Firmenwagen, wenn er möglichst gebrauchsspurenfrei bleiben muss, sodass ich mir für diesen Zweck einen Zweitwagen gekauft habe. Und den bezahlt mir niemand - was eigentlich ungerecht ist. 😉
Wie kommst Du auf das schmale Brett?
Die kosten für das Fahrzeug werden vom Arbietgeber getragen. Kauf, Steuer, Versicherung, Reparaturen, Services, Reifen, etc...
Und da das einen entgeltwerten Vorteil darstellt, muss ich darauf Steuern bezahlen.
Was wird da von der Allgemeinheit subventioniert? Erklärst Du mir das bitte?
Einfach mal lesen und gerne auch nach weiteren Artikeln suchen:
https://www.welt.de/.../...-fuer-wenige-kosten-18-Milliarden-Euro.html
http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-10/dienstwagen-subvention-umwelt
5,5 Milliarden Euro pro Jahr sind schon ein nettes Sümmchen, da kann man schon von einer Subvention auf Kosten der Allgemeinheit sprechen.
Und wenn man hier lesen muss, dass sich Leute über die 1-%-Regel beschweren, kann einem nur schlecht werden. Niemand ist dazu verpflichtet, einen Firmenwagen auch privat zu nutzen.
Das ist schlicht falsch! Bekommt man vom AG einen Dienstwagen gestellt, geht das Finanzamt automatisch davon aus, dass man ihn auch privat nutzt und muss ihn demnach auch versteuern. Will man das nicht, ist die einzige Möglichkeit, den Wagen auf dem Hof des Arbeitgebers stehen zu lassen, was bei Außendienstmitarbeitern mitunter unmöglich ist, weil die Firma oft hunderte Kilometer vom Wohnort entfernt ist.
Mein Vater ist Außendiensmitarbeiter und darf brav die nicht vorhandene Privatnutzung versteuern. Das heißt also, er subventioniert den deutschen Staat und wenn man das hochrechnet, sind das sicherlich 5,5 Mrd. €, sodass dein verklinkter Artikel substanzlos wird.
Viele meinen einfach, man müsste Dienstwagenfahrer beneiden, aber das ist völliger Humbug.