Kein Beweis mit unscharfem Frontfoto
Videobild war undeutlich
Ein Foto muss deutlich sein, um den Beschuldigten nach einem Verkehrsverstoß zu überführen.
Berlin - Ist ein Beschuldigter nicht zweifelsfrei zu erkennen, muss der Richter detailliert darlegen, warum er die Person am Steuer dennoch identifizieren konnte. Ein pauschaler Hinweis auf das Bild reicht nicht aus. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hin. Der Fall sei dem zuständigen Amtsgericht zur erneuten Entscheidung vorgelegt worden.
Eine Autofahrerin war wegen ungenügenden Sicherheitsabstands zu einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt worden. Der Richter des Amtsgerichts habe die Frau pauschal anhand eines Frontfotos der Videoüberwachungsanlage identifiziert. Tatsächlich sei die Frau aber nur schwer auf dem Bild zu erkennen gewesen. Die Kinnpartie wurde durch Armaturenbrett und Lenkrad verdeckt, die Augenpartie samt der Augenbrauen durch eine große Sonnenbrille.
Angesichts der Sachlage hob das Oberlandesgericht das Urteil auf. Der Richter des Amtsgerichts hätte die auf dem Foto erkennbaren charakteristischen Merkmale benennen und beschreiben müssen, die ihm die Identifizierung ermöglicht hätten, hieß es zur Begründung.
Quelle: dapd
In der Tat machen sich viele Amtsrichter die angebliche "Identifizierung" des Betroffenen zu leicht. Insbesondere bei unscharfen Bildern und/oder teilweiser Gesichtsverdeckung ist es oft geradezu verwunderlich, welch phänomenale Identifikationsleistung da vollbracht wird. "Er/sie wird es schon gewesen sein, ist ja immerhin das eigene Auto...".
nein, das bin ich nicht, das Auto steht immer offen mit steckendem zündschlüssel herum. Das darf sich jeder nehmen.
😆 Naja... bei Singles im Einpersonenhaushalt mit genau einem Auto und genau einem Fahrer oder mit Papis Ferrari, den nur er selber fährt, ist das kein Problem, aber in Großfamilien oder in Betrieben mit der "Allerweltshure", die jeder fährt, der sie grade braucht...
#AUFSCHREI
😆
Geheimtipp: Fahrtenbuch..
Ob es sich um das Fahrzeug eines Singles oder um das Poolfahrzeug eines Betriebes handelt, läßt sich ja aus der Ermittlungsakte ersehen und wird somit bei der Urteilsfindung berücksichtigt.
Jein... neulich meinte ein Amtsrichter, man möge alle in Betracht kommenden Fahrer benennen, er werde sie sich dann anschauen. 😆