Verkehr & Sicherheit News
Viele Autofahrer kennen Alkohol-Limit nicht
Fast drei Viertel aller Europäer kennen das in ihrem Land geltende Alkohollimit nicht. Das geht aus einer Eurobarometer-Umfrage im Auftrag der Europäischen Kommission hervor, über die der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) berichtet.
In der Umfrage konnten nur 27 Prozent der EU-Bürger über 15 Jahre die Frage, ab welcher Alkoholkonzentration im Blut sich Autofahrer im jeweiligen Land strafbar machen, zutreffend beantworten.37 Prozent gaben ihr Nicht-Wissen zu, 36 Prozent nannten einen falschen Promille-Wert. Die meisten richtigen Antworten (75 Prozent) wurden in Tschechien gegeben: 0 Promille. In Belgien (0,5 Promille) hingegen irrten sich 82 Prozent, während 91 Prozent aller befragten Malteser (0,8 Promille) die Antwort schuldig blieben. Die Hälfte der befragten Deutschen hatte die richtige Antwort (0,5 Promille) parat, aber 38 Prozent irrten sich.
Personen mit höherem Einkommen sowie Männer wissen im Allgemeinen besser Bescheid, ergab die im Oktober 2009 unter rund 27.000 Personen gestartete Befragung. 60 Prozent der Teilnehmer gaben an, mindestens einmal pro Woche Auto zu fahren. Aber auch in dieser Gruppe wussten nur 32 Prozent, ab welchem Promillesatz sie das nicht mehr dürfen.
Auf die Frage, ab wie vielen Drinks nicht mehr gefahren werden sollte, antworteten 15 Prozent, dass jeder Tropfen zu viel wäre. 20 Prozent meinten, schon nach dem Genuss eines alkoholischen Getränks sollte man sich nicht mehr ans Steuer begeben. 27 Prozent hielten Fahren nach einem Glas Bier oder Wein für sicher, 14 Prozent befanden zwei Gläser für Autolenker akzeptabel. Dieser Prozentsatz war in Frankreich (32 Prozent), Belgien (36 Prozent), Luxemburg (37 Prozent) und Zypern (38 Prozent) besonders hoch.
Grund zur Sorge liefert auch der relativ hohe Anteil an regelmäßigen Fahrern (16 Prozent), die meinten, auch nach zwei bis drei "Gläschen" sicher fahren zu können, während nur 14 Prozent der gelegentlichen Lenker oder 12 Prozent der Nicht-Fahrer diese Meinung vertraten.
Eine aktuelle Übersicht über die Promillegrenzen finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
Quelle: Autokiste
Es ist doch ganz "einfach" bei uns:
Höchstgrenze 0,5 Promille, aber ab 0,3 Promille gilt bereits die "relative Unsicherheit".
Fahrer in d. Probezeit und Fahrer unter 21 Jahre haben absolutes Alkoholverbeot.
Selbiges gilt auch für Fahrer die Personen befördern (Bus & Taxi), als auch für bestimmte Lastwagenfahrer.
Übrignes, der Begleitende beim B17 hat ebenfalls eine Promillegrenze! 😉
Letztnes wollte mir das ein Arbeitskollege nicht glauben.
Auch hier gilt die "0,5er" (--> Bezug nehmen auf die relative Unsicherheit ab 0,3)
Ich glaube, dass relativ viele "0.3" sagen würden, wenn man sie fragt.
Da ich nie Alkohol trinke, interessiert mich das ehrlichgesagt auch nicht.
Da dich das nicht interessiert brauchts ehrlich gesagt auch keine Antwort von dir.
Mir wird schlecht bei so nem Spießer-gefasel.
Und nein; ich fahre nicht betrunken Auto!
Wer allerdings bei zwei Gläsern schon nicht mehr Autofahren kann, der sollte es gleich lassen...
Es wurden nicht nur "Trinker" befragt, die Antwort von Schoeneberg ist sinnvoll!
Erklär mir mal bitte was daran Spießer-Gefasel sein soll?
Mich interessiert das Limit auch nicht, denn ich trinke auch nichts.
Ich wurde mal bei einer Polizeikontrolle gefragt wo ich herkomme.. "aus der Kneipe".. "haben Sie was getrunken?" "nein." "Warum nicht?" "Hätte ich sollen?"
Gruß
yo-chi
Wer hat eigentlich die Umfrage gemacht?
Was ist mit Menschen die nicht trinken? Bei denen wäre es egal wenn sie das Limit nicht kennen.
Oder was sind 3 Gläschen? Welches Getränk? Wieviel Alkohol in Gramm? Wann getrunken? Bezogen auf welche Körpermaße? 45 Kilo Frau gegen 150 Kilo Mann ist ein Unterschied.
Beckstein hat mal sinngemäß gesagt "Nach 2 Maß Bier (2 Liter) kann man noch fahren weil sowieso so schlecht (=absichtlich weniger) eingeschenkt ist." Das war ein Witz auf Kosten der Wirte wegen dem Einschenken, aber was er da an Prügel bezogen hat...
Ist eben die Frage: Sind 3 Gläschen = 3 Liter oder 0,6 Liter (so Kölschzeugs 0,2 - ich glaube in Bayern gibts die Größe gar nicht)
Mit 3 Kölsch könnte man vielleicht noch...
Es kommt eben auf die Umstände an.
Ich bin auch nicht für Alkohol am Steuer, aber die Umfrage ist Mist.
Es gibt auch wie oben erwähnt mehrere Grenzen. Wenn man die alle aufzählt... 0,0 - 0,3 - 0,5 - 1,1 - 1,6 und noch ne praktische genannt Vollrausch - der strafmildernd ist...
Ich glaubs dir auch nicht... 😉
Beweise? Der ist nicht der Fahrzeugführer.
Das ist genauso ein Gerücht wie das, daß die Begleitperson auf dem Beifahrersitz sitzen muß.
Selbst wenn du als BF17 deinen halbseitig gelähmten Uropa zum Arzt bringst und wieder zurück ist den Buchstaben genüge getan solange er als Begleitperson eingetragen ist und noch seine Fahrerlaubnis hat.
ganz einfach... 😉
Auszug aus der Fahrerlaubnisverordnung FeV (Stand 14.08.2005)
10. Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
§48a Voraussetzungen
(5) Die begleitende Person
1. muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
2. muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein, die während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist.
3. darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als drei Punkten belastet sein.
Die Fahrerlaubnisbehörde hat bei Erteilung der Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 zu prüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen; sie hat die Auskunft nach Nummer 3 beim Verkehrszentralregister einzuholen.
(6) Die begleitende Person darf den Inhaber eher Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 nicht begleiten, wenn sie
1. 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt,
2. unter der Wirkung eines, in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht. Eine Wirkung im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 liegt vor, wenn eine in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannte Substanz in Blut nachgewiesen wird. Satz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.
die "beifahrersitzklausel" ist als solches natürlich schwachsinn...da der "begleiter" nicht physisch ins fahrgeschehen eingreifen darf, ist es auch wurscht wo er sitzt...die kommunikative kontaktaufnahme zwischen beiden personen, sowie eine maximal mögliche sicht auf das verkehrsgeschehen muss aber möglich sein...denn der "begleiter" soll ja beratschlagend dem fahrer zur seite stehen...er darf also auch nicht schlafen oder mit dem rücken zum fahrer sitzen (z.b. in einem t4)
es ist sinnvoll, das jemand seinen pegel bzw. seine grenzen kennt.
selbstüberschätzung ist auf der tageskarte ganz oben, das eigene "limit" kennen spricht deshalb für die sicherheit am steuer.
ich trinke gerne ab und ab, allerdings wenn ich fahren muss max. zwei mix-bier (0,33 flaschen), zudem niemals auf leeren magen.
ich kann aber auch gut verzichten und trink eben almdudler oder dr. pepper, ist ja kein "muss" zu "saufen".
schlimm finde ich die ständigen "diskounfälle", auch wenn da natürlich oft drogen mit im spiel sind, aber wenn man inne disse fährt, weiß man doch vorher, ob man nur mit alk abgeht oder nicht.
da ist nen sammeltaxi echt ne alternative, falls der bus nicht fährt - beides nicht extrem teuer, wenn man bedenkt wieviele nen "fuffi" oder mehr an dem abend aufn tisch hauen.
grüße
Es ist doch ganz einfach 0,0 Promille für alle! und wir hätten diese Diskussionen nicht
Jetzt geht das wieder los... Weil du dich immer unkontrolliert zuschüttest, muss das ja nicht für alle gelten.
niemand kann mir erklären dass er einschätzen kann wieviel promille er z.B. nach einem Bier hat, und genau da liegt ja die Gefahr wie selbst du wahrscheinlich weißt also selbst gegen die starke "Alkohol-Lobby" in Deutschland 0,0 Promille für alle! gibt ja bei den Fahranfängern auch keine Probleme damit...jeder weiß wenn er was getrunken hat lässt er das Auto stehen fertig
Hat sich jetzt erübrigt, Jeanne-Tommy hat dies bereits getan 😆
ich kenn die auch nicht und werde jetzt auch nicht nachsehen 😉
Wenn man sicher sein will einfach 0,0 😜
Das sehe ich genauso.
Wer wirklich etwas trinken will bzw. getrunken hat, sollte auch das Geld für Bus oder Taxi übrig haben. Das ist dann immer noch preiswerter als die Fahrerlaubnis abzugeben oder gar einen Unfall zu verursachen.