Bagatellschäden: Auch kleine Schrammen können teuer werden
Visitenkarte hinterlassen reicht nicht aus
Bagatellschäden sollten nicht leichtfertig abgetan werden. Um als Geschädigter oder Verursacher auf der sicheren Seite zu sein, gibt es Grundlegendes zu beachten.
Berlin - Rund 2,4 Millionen Unfälle erfasst die Polizei nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jährlich. Die tatsächliche Zahl dürfte weit darüber liegen, denn Bagatellunfälle mit geringem Sachschaden werden oft ohne Polizei geregelt. Wenn etwa ein Fahrzeug beim Ausparken das Blinkerglas eines anderen Autos beschädigt oder das Öffnen einer Tür einen Kratzer beim Nachbarauto hinterlässt, ist die Schuldfrage in der Regel eindeutig.
Der Unfallverursacher ist zum Warten verpflichtet
Verursacher und Geschädigter können dann die Adressen austauschen und sich darauf verständigen, den Schaden auf direktem Wege zu regeln. In vielen Fällen funktioniert die Abwicklung dann allerdings nicht so reibungslos. "Es reicht nicht aus, einfach nur eine Visitenkarte hinter den Scheibenwischer zu klemmen", sagt Jens Dötsch, Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht. Das könne als Unfallflucht gewertet werden und sowohl eine Geldstrafe als auch den Führerscheinverlust zur Folge haben.
"Die Rechtsprechung sieht eine Wartezeit von rund 30 Minuten als erforderlich an", erklärt Dötsch. Sollte der Geschädigte auch dann noch nicht zurückgekommen sein, sollte die Polizei noch von der Unfallstelle aus angerufen werden. "Sie kann dann zwar auch ein Bußgeld wegen Unfallverursachung aussprechen, das jedoch wird sich im niedrigen Eurobereich bewegen und ist immer noch günstiger als ein mögliches Strafverfahren wegen Unfallflucht", meint Dötsch.
Auch im umgekehrten Fall, wenn also ein Autofahrer nach der Rückkehr zu seinem Wagen einen Schaden bemerkt, sollte in jedem Fall die Polizei verständigt werden. "Die stellt Ermittlungen an und kann gegebenenfalls den Unfallverursacher ausfindig machen", betont Dötsch. Gerade Parkplätze von Einkaufszentren werden meist auch von Videokameras erfasst, deren Bilder ausgewertet werden können. "Aber selbst wenn dies nicht gelingen sollte, sehen die meisten Kaskobedingungen der Versicherungen vor, dass im Fall eines fremdverursachten Unfallschadens die Polizei hinzugezogen werden muss", sagt Dötsch.
Unfallprotokoll, Fotos, Zeugen
Ohne offizielle Unfallaufnahme könnte die Versicherung die Kostenübernahme verweigern. Der GDV selbst hält bei Bagatellunfällen eine polizeiliche Unfallaufnahme nicht für zwingend erforderlich: "Wenn der Unfallschaden wenige hundert Euro nicht übersteigt, können die Beteiligten auch selbst ein Unfallprotokoll aufnehmen", sagt GDV-Sprecherin Una Großmann. Es sollte alle wichtigen Informationen wie Kennzeichen, Namen und Adressen sowie Ort und Zeitpunkt des Unfalls enthalten und sich am besten am Europäischen Unfallbericht orientieren. "Den erhält man kostenlos bei seiner Kraftfahrtversicherung", sagt Großmann. Daneben sollten Namen und Adressen von möglichen Zeugen notiert werden.
"Hilfreich ist auch, Fotos vom eigenen und gegnerischen Schaden zu machen und die gesamte Unfallstelle von verschiedenen Perspektiven aus zu fotografieren", erklärt Großmann. Wurden Personen verletzt oder war Alkohol im Spiel, sollte in jedem Fall die Polizei informiert werden. Generell unterscheidet sich der
Versicherungsschutz bei Bagatellschäden nicht von anderen Schäden: "Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt den Schaden des Gegners. Die Vollkasko übernimmt die Kosten für die Reparatur am eigenen Auto", erläutert Großmann.
Schäden können unter Umständen größer ausfallen
Auch wenn ein Autofahrer einen Kleinschaden aus eigener Tasche bezahlen will, sollte er ihn innerhalb einer Woche seiner Versicherung melden. Stellt sich später heraus, dass die Schadenshöhe doch größer ist, kann der Autofahrer den Schaden dann von seiner Vollkasko-Versicherung bezahlen lassen. Wann ein Schaden noch im Bagatellbereich liegt, ist für einen Autofahrer nicht immer zweifelsfrei abzuschätzen. "Eine gesetzliche Definition hierzu gibt es nicht", sagt Dötsch. "Überwiegend wird von den Gerichten die
Auffassung vertreten, dass bis zu einer Schadenshöhe von rund 750 Euro noch von einer Bagatelle gesprochen wird."
Bei einem Blinkerglas oder einem kleinen Kratzer ist dies noch eindeutig erkennbar, "versteckte" Schäden jedoch sind für den Laien nicht gleich festzustellen. Um eine erste Einschätzung zu bekommen, ob ein größerer Schaden vorliegt und ein Gutachten sinnvoll ist oder ein Kostenvoranschlag ausreicht, genügt meist der Gang zur Werkstatt des Vertrauens. "Tückisch sind insbesondere Unfälle, bei denen die Stoßstange in Mitleidenschaft gezogen wird", sagt Markus Schäpe vom ADAC. Denn auch wenn äußerlich nicht viel zu erkennen ist, könnten Pralldämpfer, Träger oder verdeckte Bleche beschädigt sein.
"Richtig teuer wird es, wenn in der Stoßstange noch Abstandsassistenten oder Parkhilfen eingebaut sind, die durch den leichten Aufprall beschädigt wurden", warnt Schäpe. Auf der sicheren Seite sind Autofahrer in jedem Fall, wenn sie sich mit dem Unfallgegner noch vor Ort verständigen und das schriftlich festhalten. Zwar sei auch eine mündlich getroffene Vereinbarung eigentlich bindend, sagt Rechtsanwalt Dötsch, wenn jedoch etwa der Geschädigte sich später plötzlich nicht mehr daran erinnern kann, sei ein entsprechendes Schriftstück sehr hilfreich.
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Kein Wunder das die alle immer abhauen, wer hat schon 30 min Zeit? Bis die Polizei da ist und noch mal alles aufgenommen dauert ja noch mal mind. 30 min. Und wenn dann der Besitzer kommt, muss man sich noch beschimpfen und beleidigen lassen. Sicher wäre ich auch sauer wenn mir einer in die Karre fährt aber nur wenn er danach abhaut 😉
Aha. Das rechtfertig natürlich eine Fahrerflucht. Ich finde wenn man einen Schaden verursacht, dann kann man auch mal 30 Minuten warten oder zumindest einen Zettel hinterlassen.
Ich bekomme jedes Mal einen Hals. In diesem Jahr haben schon zwei Fahrzeuge das Auto meiner Frau beim Parken gerammt. Nie war ein Zettel dran. Auf den Schäden bleiben wir nun sitzen. Das gleiche Mit Autotüren. Die Dellen kann ich schon gar nicht mehr zählen.
Aber merkt schon, dass diese Gesellschaft immer egoistischer wird.
Nein, das rechtfertigt es natürlich nicht aber wenn man bei einem Parkrempler die Wahl hat: entweder abhauen und nichts passiert (in 99% aller Fälle), Karte an die Scheibe hängen und dann eine Anzeige wegen Fahrerflucht oder Warten und dann im schlimmsten Fall noch eine Schlägerei riskieren ... aber gerade Rentner haben ja nie Zeit, das ist mir schon oft aufgefallen. Und vor allem fahren die irgendwo ran und gucken nicht mal. Mir ist mal einer direkt vor meinen Augen ins eigene Auto gefahren und er hat mich gesehen. Er hat kurz gegrüßt und ist Volldampf davon gefahren. Leider hatte ich mir in der Situation das Kennzeichen nicht gemerkt.
So so, da kann schon jemand statistisch gesicherte Aussagen machen, wie oft angeblich bei Fahrerflucht nichts passiert.... . Das würde mir zu denken geben... .
Würdest du dich als Zeuge zur Verfügung stellen, wenn du siehst wie jemand ein fremdes Auto rammt? Wenn ja, dann gehörst du zu den wenigen. Laut ACE liegt die Aufklärungsqoute bei Fahrerflucht bei ~40%, allerdings erfasst die Polizei unter Fahrerflucht nur Fälle mit Personenschaden. Für einen Sachschaden schalten die keine Ermittler ein, dann kommt nach 4 Wochen der Brief das kein Täter ermittelt werden konnte.
draine , mit deiner Einstellung bist du wirklich sehr abwegig zu angerichtetem Schaden und Benachrichtigung eingestellt .
Wenn du fremdes Eigentum beschädigst ,bist du verpflichtet den Schaden zu ersetzen .
Dabei ist es natürlich unabdingbar , egal wie eilig , oder vermeintlich eilig ,du es hast.
Du kannst die Polizei anrufen und sie fragen was du tun sollst .
Zettel anmachen ist Mist , denn den weht der Wind weg , oder noch einfacher , vor Zeugen erklären solche Leute , sie würden einen Zettel anbringen, fahren einmal um den Block und machen ihn dann wieder ab .
Das wiseen die Gerichte genau , deshalb haben Obergerichte erklärt : Auch bei Dunkelheit ist eine
Wartezeit von mindestens 45 Minuten angemessen .
Dann wäre dir immer noch zuzumuten sofort zur nächsten Polizeidienststelle zu fahren und die Beschädigung anzuzeigen .
Dabei müsstest du noch hoffen , dass der Beschädigte nicht schon schneller war als du , denn dann hast du schon wieder schlechte Karten.
Du siehst : Diese Dauerausrede , - Keine Zeit - , die zieht überhaupt nicht .
Wer was kaputt macht und wenn es ein Straßenbaum ist , der hat Zeit zu haben .
Giovanni.
Genau das tue ICH doch aber die Mehrheit der ANDEREN eben nicht, aus aufgezählten Gründen (die sich nicht auf mich bezogen).
Schön wäre es, wenn es wieder Autos gäbe mit denen man mal ohne Schaden rämpeln kann.
Doch Herstellerseitig wird wirklich alles getan, das der Schaden möglichst groß ist.
Ich bin eindeutig für die Wiedereinführung der echten Stoßstange!
Die verdammten Einkaufscenter...
Hatte auch schon das vergnügen nach dem Einkauf das Auto zu bewundern wie schlau manche Ein-Aus Parken. Natürlich hat keiner was gesehen und da geblieben erst recht nicht.
Jeder kann in den Einkaufscenter gehen und an der Info den Unfall ausrufen lassen,das ist das wenigste.
Ich hoffe das jeder der sich verbißt gesehen oder von einer Kamera beobachtet wird und seinen Schein einbüßt. Man wird feststellen das es alte Leute sind die noch frech werden.
Frauchen wurde schon bedroht um gefahren zu werden von einen 86 jährigen. Nun hat er eine Strafanzeige am Hals (hoffe die erlebt er noch).Die Polizei mußte sogar körperliche Gewalt einsetzen um ihn zu beruhigen.
Hoffentlich werde ich nicht auch im Alter so.
Gott sei dank sehen hier die meisten es als selbstverständlich an das zu regulieren.
Das eigentlich Interessante daran ist, daß etlichen Zeitgenossen diese Zeit kostbarer erscheint als die eigene Fahrerlaubnis. Der Verlust selbiger wird ja bei der folgenden Verkehrsunfallflucht billigend in Kauf genommen.
Kleine Kratzer muss man hinnehmen, wenn man ein Auto auf öffentlichen Straßen bewegt, das gehört dazu. Das Geheule von Kratzern im Lack ist genau so schlimm wie wenn kleine Mädchen sich den Nagel brechen.
Meine Schwester hat 40min gewartet nur um sich dann sehr frech anschnauzen zu lassen, dass man nicht fahren kann (das man nicht abgehauen ist wurde natürlich nicht gedankt). Am Ende kostete ein kleiner Kratzer 800€ und die Stoßstange war wieder komplett neulackiert. (Hochgestuft wurde man natürlich auch noch)
Daher, bei kleinen Rempler, wo es nur das Plastik erwischt hat --> immer abhau'n 😉
Natürlich war auch schon auf der anderen Seite. Mir war ein Sprinter-Fahrer ins Plastik gefahren (Lack gebrochen, weil Plastik nach innen gedrückt wurde). Es tat ihm leid und wollte es wieder gut machen. Ich bot ihm 50€ und es wär 'vom Tisch'. Er nahm an und wir sahen uns nie wieder. Keine Versicherung hat das je mitbekommen.
Über die vielen Jahre hatte ich im Schnitt zwei größere Schäden pro Jahr an meinen geparkten Wagen, die unzähligen Dellen zähle ich schon gar nicht mehr, die werden einmal jährlich rausgezogen, dazu kommen im Schnitt drei zerstörte Spiegel pro Jahr.
Und noch nie hat sich auch nur einer der Verursacher gemeldet.
Das ist die Realität.
Wenn ich so etwas über die Versicherung abrechnen würde, würde ich von keiner Versicherung mehr angenommen.
So habe ich über die Jahre im Schnitt für fast 2000 Euro Schäden, die ich regelmäßig selber tragen muss.
Und zur Polizei gehe ich nur noch, wenn der Schaden so hoch ich, dass ich das aus finanziellen Gründen tatsächlich mal über die Versicherung regeln muss. Denn die Polizei macht nichts, da bekommt man vier Wochen später ein Schreiben dass nichts festgestellt werden konnte. Und ich bin mir sicher, dass man es auch nicht versucht.
Und selbstverständlich schwärze ich jeden an, der nach Verursachung eines Schaden einfach abhaut.
Eigentlich erwarte ich das auch von meinen Mitmenschen.
Denn solange die Chance so gut ist, dass man mit Abhauen durch kommt, so lange werden die Leute auch abhauen.
Am schlimmste sind die Leute, die meinen, sie hätten eine Heldentat vollbracht, wenn sie bei einem Unfall nicht abhauen. Das ist eine Selbstverständlichkeit!
Schön wäre es, wenn die Fahrzeuge endlich wieder unempfindliche Stoßfänger hätten, fette Seitenschutzleisten, schmaler und kürzerwären und kurze Türen hätten, Schiebetüren sind auch nicht schlecht, Spiegel sollten in alle Richtungen wegklappen können, nicht nur nach hinten.
Mitsumichi .
Hast du eigentlich noch mal nachgelesen , was du geschrieben hast ?
Daher, bei kleinen Rempler, wo es nur das Plastik erwischt hat --> immer abhau'n 😉
Das stammt von dir .- Woher nimmst du die Unbedachtheit und Frechheit ein Strafrechtsverhalten so zu kommentieren?
Woher nimmst du die Kompetenz einen Schaden als gering einzuschätzen ?
Bei dieser Schlichtheit , die du oben gezeigt hast , kann jeder davon ausgehen , dass du nur Dung erzählst , um dich interessant zu machen und unter Erwachsenen auch mal den Mund auf zu machen .
Der Nachteil auf der Straße und im öffentlichenm Leben ist der : Von deiner Sorte gibt es zuviel . Deshalb sind Gerichte überlastet.
Giovanni.
Ich hab bisher nicht ein einziges fremdes Auto berührt, wenn es mich öfter gäbe, wären Richter und Anwälte arbeitslos.
Schaff dir mal ein bisschen Gelassenheit an, bevor du Andersdenkende anpöbelst 😉