Verkehrssünden können im Ausland erheblich bestraft werden
Vom teuren Bußgeld bis zur Zwangsenteignung
Verkehrssünden können im Ausland schnell drastische Strafen nach sich ziehen. Damit das Urlaubsvergnügen nicht getrübt wird, sollten sich Autofahrer vorher informieren.
München - Wer mit dem Auto ins Ausland reist, sollte sich vor Reiseantritt über die dort geltenden Verkehrsregeln informieren. Denn in unseren Nachbarländern unterscheiden sich die Vorschriften oftmals von den unseren. Außerdem können die Strafen empfindlich höher ausfallen.
Bußgelder im Ausland teilweise erheblich teurer
Im europäischen Vergleich hat Norwegen die höchste Gebühr für zu schnelles Fahren (ab 420 Euro) sowie Rotlicht- und Überholverbote (je 270 Euro). Viel Geld wird auch los, wer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert. Während dieses Vergehen in der Türkei oder in Bulgarien mit 25 Euro geahndet wird, sind in Italien 160 Euro, in Dänemark 200 Euro und in den Niederlanden 230 Euro fällig.
Richtig unangenehm kann es in der Schweiz werden. Denn dort sind die Bußgelder für Verstöße aller Art besonders hoch. Wer mehr als 50 km/h zu schnell ist, zahlt mindestens 60 Tagessätze, die sich am Monatsverdienst orientieren. Bei einem Rotlichtverstoß sind 235 Euro weg. Wer mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut am Steuer erwischt wird, zahlt 565 Euro.
Enteignung des Fahrzeugs in Italien und Dänemark
Weit drastischere Folgen als ein hohes Bußgeld haben Fahrten unter Alkoholeinfluss in Italien und Dänemark. Wer mit mehr als 1,5 Promille auf italienischen Straßen erwischt wird, muss sogar mit einer Enteignung und Zwangsversteigerung seines Fahrzeugs rechnen. Zumindest sofern Fahrer und Halter des Gefährts identisch sind. Ähnliche Regelungen gelten in Dänemark ab 2,0 Promille. Freiheitsstrafen für Alkoholfahrten drohen in Schweden (ein Monat ab 1,0 Promille) und Spanien (drei Monate ab 1,2 Promille).
Im EU-Ausland begangene Verkehrsverstöße können seit 2010 in Deutschland eingetrieben werden. Mit dem vor kurzem optimierten Halterdatenaustausch innerhalb der EU können verkehrssicherheitsrelevante Verstöße wie beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen, sowie Überhol- oder Handyverstöße schnell verfolgt werden. Punkte in Flensburg gibt es für im Ausland begangene Verkehrsverstöße laut ADAC nicht. Auch ein von einer ausländischen Behörde ausgesprochenes Fahrverbot wirkt sich grundsätzlich nicht auf die Fahrberechtigung in Deutschland aus.
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in der schweiz werden geschwindigkeitsübertretungen ab 16kmh innerorts und ab 20 ausserorts bzw 25kmh auf autobahnen grundsätzlich verzeigt. das hat nicht nur eine happige busse zur folge sondern auch einen ausweisentzug mitsamt administrativverfahren in gleichem oder noch höherem betrag zusätzlich zur busse. und je nach gefährdungslage auch gleich einen strafregistereintrag ...
bei geschwindigkeitsverstössen in genannter grössenordnung (+50kmh) wird zu vorgenanntem auch das fahrzeug eingezogen.
happy motoring 😊
eDogg,
da bekommt man ja Augenkrebs, wenn ich dein Kommentar lese.......
Versuche es doch bitte mal mit Groß- und Kleinschreibung.
Danke
Manchen Zeitgenossen muß man aber auch wirklich absolute Schmerzfreiheit attestieren, was die Einhaltung der Verkehrsvorschriften im Ausland betrifft.
Wo auf Grund der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel der erzieherische Effekt einer Geldstrafe wirkungslos verpufft, bleiben (leider) nur noch Fahrzeugenteignung und ggf. noch härtere Maßnahmen als letztes Mittel zum Zweck übrig.
Deswegen gibt's in den Staaten auch keine Morde mehr. Oh, wait...😉
oh, danke für deinen überflüssigen kommentar...
und wenn wir schon dabei sind --> zuerst bitte im eigenen garten kehren. denn streng genommen müsste somit das wort "dein" im vorgenannten text aufgrund der höflichkeitsform in der anrede auch grossgeschrieben werden.
lach... post-it talk😊)) geil!
Kollege musste in der Schweiz das Auto samt Frau und Kinder auf der AB stehen lassen, mit den Polizisten zum nächsten EC Automat, ca. 500 Franken zahlen und erst dann durfte er weiter fahren... Er behauptete das er "nur" in der auf 90 Km/h ausgelegten Strecke 130 fuhr... Aber dafür 500 Franken zu zahlen finde ich mehr als dreist. Der Staat bereichert sich an den Ausländer die jeglich das Land zum überquren nutzen...
Ich finde es viel dreister, daß er auf einer mit 90 km/h ausgeschilderten Strecke 130 km/h gefahren ist. Die Rechnung von 500 Franken war ja nur der Preis für diese dreiste Raserei.
So unterschiedlich können die Ansichten sein... 😉