Zoll schnappt zwei Oldtimer-Schmuggler
Von der Oldtimermesse über die Grenze
Zollbeamte haben zwei Männer geschnappt, die alte Autos im Wert von 150.000 Euro über die Grenze schmuggeln wollten.
Singen - Nach der Oldtimer-Messe "Retro Classics" in Stuttgart haben Zöllner des Hauptzollamtes Singen mehrere Schmuggler ertappt. Einer der Täter, ein 53-jähriger Schweizer, wollte seinen Oldtimer von Deutschland zurück in die Schweiz transportieren. Das Auto hätte allerdings bereits bei der Einreise nach Deutschland angemeldet werden müssen.
Außerdem stellte sich bei der Überprüfung heraus, dass der Mann das Auto, eine Rennversion eines Jaguar E-Types im Wert von 104.000 Euro, auf der Messe verkauft hatte. Die erforderlichen Formalitäten hatte er allerdings nicht erledigt. Gegen den Mann wurde nun ein Strafverfahren eingeleitet. Neben den Einfuhrabgaben in Höhe von 32.000 Euro muss er mit einem hohen Bußgeld rechnen.
Ähnlich erging es einem anderen Schweizer. Der 60-Jährige war mit seinem 1955er Buick Special auf dem Weg zu der Oldtimermesse. Das Auto im Wert von 47.000 Euro war ebenfalls nicht angemeldet. Auch er muss mit einem Bußgeld rechnen und die Einfuhrabgaben in Höhe von rund 14.000 Euro bezahlen.
Lächerlich! Deutschland halt!
Da die Schweiz recht "allein" in Europa ist, wird vielleicht eher andersrum ein Schuh draus. 😉
Wir haben in der Firma immer viel Aufwand, wenn wir etwas in die Schweiz liefern. Im Rest Europas ist das einfacher.
Tja, die Schweiz ist halt nicht Schengen.
Das kann dir an anderen Grenzen genauso gehen. Ab einem bestimmten Wert sind die Dinge, die man mitbringt nunmal zu verzollen oder zumindest anzumelden.
Die Schweizer sind selbst schuld! 😆
Umgekehrt geht es genauso - mein 50er Roller wurde in Zürich schon mal von der Polizei sichergestellt, da ich ihn mit Deutschem Versicherungskennzeichen unverzollt über 8 Monate dort gefahren bin. Da ich ihn kurz an einen Kumpel (Schweizer Bürger) ausgeliehen hatte, hätte der Roller vor der 1-Jahresfrist verzollt & umgemeldet werden müssen (was quasi nicht möglich war, aufgrund fehlender Homologation für CH). Bin dann aus der Schweiz offiziell wieder "weggezügelt" (ausgewandert), was mich vor Strafe bewahrt hat. Provinzielle Almöhis, aber Sie wollen es ja so...
Freizügigkeit für Personen und Waren geht überall in der EU, aber nicht mit der Schweiz - erst recht nicht nach dem letztem Volksentscheid!...
Ein Schweizer darf laut Schweizer Zoll noch nicht einmal sein Auto in der EU reparieren lassen - geschweige denn "drüben" verkaufen. Darauf können heftige Zollgebühren fällig werden (auf beiden Seiten)! 😉
Und was ist mit Notreperaturen? Etwa bei einer Panne? Die Scheibe reißt oder ähnliches? Ich meine klar: Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber hypothetisch: Wenn es auffällt werde ich als Schweizer in der Schweiz dafür bestraft, dass ich in der Not, mein Auto im Ausland habe reparieren lassen? Was ist denn das für ein Quatsch?
Du hast das evtl. falsch verstanden, aber so ähnlich ist es tatsächlich.
Laut EU und DE können Schweizer in DE so viel Geld für Reparaturen ausgeben wie Sie wollen. Sie können sich sogar beim Deutschem Zoll die EU-MWST. erstatten lassen (Viele Geschäfte im nahem Grenzraum zur Schweiz bieten MwSt.-freies einkaufen für CH Bürger - außer Goldbarren ist ja fast alles billiger in der EU!)
Schweizer Bürger mit CH-Auto können aber vom SCHWEIZER Zoll belangt werden, wenn Sie eine Dienstleistung an Ihrem Fahrzeug im EU-Ausland beansprucht haben (Reparatur, Restaurierung, neue Reifen, usw.) - auch wenn Sie keine EU-MWSt.-Erstattung in Anspruch genommen haben (Ihr Pech)! 😆
Da gab es einige Fälle, bei denen der CH-Zoll im wiedereinreisendem CH-Auto Deutsche, Französische oder auch Tschechische Werkstattrechnungen gefunden hat, für die dann nachträglich CH-MWSt. und Zoll fällig waren - darüberhinaus z.T. sogar Zoll auf den Mehrwert, den das Fahrzeug durch die Reparatur erlangt hatte! Das Ganze natürlich plus Strafe für das Nichtdeklarieren des "Dienstleistungsimport"... 😉
Wie gesagt, die Schweiz ist selbst schuld. Wie es raus-schallt, so schallt es auch hinein! 😆
Die Schweiz ist ein Nicht-EU Drittstaat.
Seit dem EU-Einwandererstopp-Volksentscheid 2014, der die Schweizer Regierung quasi zwingt gegen die bilateral verhandelten EU-Freihandels- und Personenfreizügigkeitsklauseln zu verstoßen, gehören meiner Meinung nach auch alle Waren und Personenbewegungen aus CH genauso behandelt:
Als kämen Sie aus Burkina-Faso oder Myanmar!
Denn umgekehrt ist es genauso - der Schweizer Zoll wollte schon vor Jahren einmal das mein (Deutscher) Laptop verzollt wird, bei täglicher Pendelei zu einem Kunden nach Basel! Es gab sogar einen Fall der Beschlagnahmung durch den CH-Zoll. Unsere Firma musste danach quasi jeden einzelnen Laptop der Grenzgänger-Mitarbeiter erfassen, und als "Werkzeug zur Ausübung einer Dienstleistung" deklarieren... Das Formular habe ich heute noch in der Laptop-Tasche.
Wenn es um Kleinlichkeit und ausufernde Bürokratie geht, schlägt die Schweiz die sonst als so peinlich-penibel verschrieenen Deutschen UM LÄNGEN!
Hatte ich schon richtig verstsanden. Aber danke für deine Ausführungen. Finde ich ulkig. Bestraft werden eigentlich nur die Dummen und Unwissenden. Wer abgewitzt genug ist, den packen sie nicht (Rechnungen noch beim deutschen Zoll entsorgen oder sich vorher noch per E-Mail zuschicken, etc.).
Da ist der Zoll ja relativ einfach zu umgehen bei Dienstleistungen. 😉
Der Beitrag ist widersprüchlich.
Hat er seinen Oldtimer wieder zurückbringen wollen?
Oder hat er ihn verkauft?
Beides geht nicht
Na da muss ich unsere CH schon etwas in Schutz nehmen.
Die Behauptung, dass Reparaturen etc an einem CH-Auto in der EU sei verboten, ist ganz einfach falsch.
Was evtl. zu solche Spekulationen führt ist die Tatsache, dass bei der Einfuhr von Waren im Wert >300.-- in der CH Zoll und MwSt zu bezahlen sind.
Andersrum genau so, nur weiß ich die deutsche Freigrenze nicht.
Warum geht es nicht?
Variante 1: Er hat ihn ebenfalls an einen Schweizer verkauft und den Transport auf eigene Kosten übernommen -> das Auto muss in die Schweiz.
Variante 2: Er hat das Auto an irgendjemanden verkauft, aber der muss erst noch die Kohle besorgen. Bis dahin muss das AUto irgendwo bleiben. Wenn ihm das zu unsicher ist, es irgendwo in D abzuparken, nimmt er es erstmal mit nach Hause -> das Auto wird wieder in die Schweiz gebracht.
Nein
Wenn er ihn verkauft hat, ist es nicht mehr seiner ;-)
Ich habe 1999 das letzte Mal die Schweiz betreten und das wird auch so bleiben. Dieses Land ist für mich nicht mehr existent!
Grenzübertritte in Nicht-EU-Länder ist anscheinend für viele Leute ein Novum.
Es ist noch keine 20 Jahre her, da musste man (ich) bei Fahrten von Dtschl. nach Südtirol an der österrichischen Grenze die gleichen Dinge beachten wie heutzutage noch an der Schweizer Grenze.
Hatte mehrmals Sicherheitsleistungen hinterlegen müssen für einen mitgeführten Videorekorder oder einem Autoradio im Kofferraum - oben am Brenner schüttelte der Kollege dann wieder einmal den Kopf wegen des Schreibkrams, den ihm sein Kufsteiner Kollege eingebrockt hatte...
Den "Reparatur- und Ersatzteiltourismus" gab´s auch an der deutsch-österreichischen Grenze. Auch hier wurden meist Zoll-/Umsatzsteuerrichtlinien umgangen... ... und manchmal musste halt einer dafür büssen (sprich: zahlen).
Also insgesamt nichts Neues, worüber man sich aufregen könnte...