Unfall mit Falschradler: Autofahrer haftet zu zwei Dritteln
Vorfahrtsrecht gilt weiterhin
Beim Abbiegen einen auf der falschen Seite fahrenden Radfahrer übersehen: Bei einem Unfall kann der Autofahrer die Hauptschuld tragen. Darauf weist der ADAC hin.
Hamm - Wer als Autofahrer einen Radler übersieht, der in falscher Richtung auf dem Radweg fährt, kann nach einem Unfall zu einem größeren Anteil haften müssen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor, auf das der ADAC hinweist (Az.: I-U 173/16).
Ein Autofahrer wollte aus einer Nebenstraße auf die Hauptstraße einbiegen. Dabei übersah er eine Frau, die dort in verkehrter Richtung auf dem Radweg fuhr. Durch den Unfall erlitt die Radlerin erhebliche Verletzungen und forderte Schadenersatz und Schmerzensgeld. Sie hätte Vorfahrt gehabt und sei am Unfall schuldlos. Der Autofahrer seinerseits wies der Radlerin die Alleinschuld zu. Denn ihre Falschfahrt sei eine erhebliche Pflichtverletzung.
Das Gericht bestätigte diese Ansicht, aber nur zum Teil. Zwar sei es ein Pflichtverstoß, entgegengesetzt der Richtung zu radeln. Doch ihr Vorfahrtsrecht gelte weiterhin. Wer wartepflichtig ist, müsse sich vergewissern, dass der Vorfahrtsberechtigte nicht gefährdet werde. Daher haftet der Autofahrer zu zwei Dritteln und die Radlerin zu einem Drittel.
Quelle: dpa
Einige Radfahrer haben einfach keinerlei Selbsterhaltungstrieb.
Bevor das Geblärr über Radfahrer gleich weitergeht: Das selbe gilt auch für Autofahrer!
Wer auf einer vorfahrtberechtigten Straße auf der falschen Seite fährt, verliert dadurch nicht seine Vorfahrt. Das liegt schlicht daran, dass das Vorfahrtsgebot gegenüber dem Rechtsfahrgebot als das höhere Rechtsgut angesehen wird. Unabhängig vom benutzten Fahrzeug.
Und es steht ja auch oben, ...
Was ja nix anders bedeutet, das es sehr wohl situationsabhängig ist.
Und wenn sich der PKW-Fahrer nur darauf beruft, der Radfahrer sei alleine Schuld, weil er eine Pflichtverletzung begang, legt sich mir die Vermutung nahe, das er den Radfahrer womöglich zeitig genug sehen konnte, sich aber, dessen Pflichtverletzung wegen, nicht drum geschert hat, ihn quasi als nicht anwesend betrachtete.
Full ACK. Da viele Radfahrer bei Dämmerung, Dunkelheit, Regen, Nebel, ... ohne Licht unterwegs sind, verschärft das dieses Problem auch noch. Ich selber habe das billigste Rad genommen was der Händler hatte und merke vom Treten her keinen Unterschied zwischen Licht an und aus (Dynamo-betrieben), deswegen ist es auf dauer-an. Gerade wenn's sehr hell wird man halt schlechter gesehen, wenn man im Schatten fahren muss und andere länger in helle Bereiche geschaut haben, da dauert das etwas bis man Leute im Schatten (z. B. wg. Bäumen) wieder gut sieht. Und da es keinen Haftpflichtversicherungszwang und keine Kennzeichen gibt, stehen die Opfer oft blöd da. Nicht dass ich ein Fan von übermäßiger Bürokratie wäre, aber ich sehe halt regelm. Radfahrer die irgendeinen gefährl. Scheiß machen. Prozentual z. B. im Vergleich mit Autofahrern viel mehr.
Bin selber schon als Radfahrer mehrfach durch Geisterradler gefährdet worden. Sei es weil mir auf einem schmalen Radweg entgegengekommen sind und nicht auf's grün ausgewichen sind (geschweige denn dass die von vorneherein diesen längeren Abschnitt auf der richtigen Seite hätten fahren können) oder mir Vorfahrt genommen (oft dabei auch Stopstelle überfahren ohne wenigstens langsam zu machen, sehr beliebt auch über einen Zebrastreifen heizen wo man die wg. Gebüsch kaum sieht und ich wg. Vorfahrtsstr. Vorfahrt habe).
1x hat mich (war mit dem Rad unterwegs!) sogar eine ganze Familie in einem 30er-Bereich ohne Radweg genötigt Richtung Gegenverkehr auszuweichen, obwohl das Kind sicher auf dem Gehweg hätte fahren müssen, den es auch nur in der für die eigentl. korrekten Fahrtrichtung gab 😤
notting
Ich hatte mal richtiges Glück. Aus einer Einbahnstraße heraus fuhr ein Radler mit Fullspeed auf eine unübersichtliche Kreuzung zu. Ich kam von rechts, konnte gerade noch rechtzeitig abbremsen. Er erschrak, ging zu Boden, und fing gleich an wild zu gestikulieren und drohte mit Anzeige. Ich hätte ihn ja angefahren, ob ich denn bescheuert wäre, etc. pp. In dem Moment näherte sich eine Motorrad-Streife. Der Polizist hatte alles gesehen. Ich war nie so froh einen Cop zu sehen.
Arschlöcher und Idioten gibt es überall. Also eine Radfahrer vs. Autofahrer-Diskussion vom Zaun zu brechen bringt absolut nichts. Gegenseitiger Respekt und Achtung sollten oberstes Gebot sein. Leider kommt das sehr selten zum tragen.
Leider ist die Beschilderung oft so bescheuert, dass man nicht unbedingt sieht, wo Radfahrer offiziell entgegen der Einbahnstraße fahren dürfen (was natürlich auch für denjenige kein Freibrief ist ohne zu kucken in eine unübersichtl. Kreuzung reinzuballern). Spricht man sieht das Einbahnstr.-Schild, das Zusatzschild ist aber 90° dazu versetzt, man sieht es also von der Seite bzw. so gut wie gar nicht. Und viele Radfahrer machen das dann immer so, auch wenn's nicht freigegeben ist...
notting
Radfahrer sind in der Verkehrsplanung normalerweise nicht vorgesehen. Die Konsequenz ist eben, dass sie sich selbst ihre Wege suchen müssen und dabei logischerweise nicht immer treffsicher sind.
An dem Urteil ist irgendwie nichts besonderes dran. Der Vorrang ist an die entsprechende Straße gebunden, die Fahrtrichtung ist für den Vorrang aber egal.
Meine Vermutung ist, dass der Autofahrer beim rechts abbiegen einfach nicht nach rechts gesehen hat, wie es nunmal häufig üblich ist. Sogesehen kann er froh sein, nur 2/3 abbekommen zu haben, da seine Pflichtverletzung die weitaus gravierendere war.
Generell kommt es ziemlich häufig vor, dass Rechtsabbieger nicht rechts kontrollierten, ob überhaupt Platz zum Abbiegen ist. Ich kann mich an entsprechend viele Situationen erinnern, wo man auf der vorrangigen Straße jemanden überholt oder an einem parkenden Fahrzeug vorbeifährt und diese "Vollprofis" einem einfach blind vors Fahrzeug fahren. Oft genug meinen die dann auch noch, dass sie im Recht wären.
Der traurige Höhepunkt war jemand, der auf einer Landstraße auffahren wollte und sich beim rechtsabbiegen von einem LKW erwischen lassen hat, der gerade jemanden überholt hat. Der Abbieger ist tot und hat zudem auch zu 100% an dem Unfall die Schuld.
Meine Empfehlung: Es schadet nicht, mal einen Führerschein zu machen. Damit erübrigen sich nämlich ziemlich viele vermeintliche Probleme, wie z.B. dieses hier.
Viele Radfahrer ignorieren für sie problemlos nutzbare Wege und bremsen lieber den kompletten Verkehr auf Hauptverkehrsstr. aus! Und auch als Autofahrer muss man leider ständig mit seltsam bis schwachsinnig gemachten Routenführungen, Kreuzungen, schlechter/verwirrender Beschilderung etc. rechnen.
Der größte Quatsch ist ja, dass das Grundkonzept, dass aus einer Richtung kommende Rechtsabbieger und Geradeaus-Fahrer sich nicht kreuzen dürfen bzgl. Radfahren meist ignoriert wird und des dann eben entspr. zu solchen Problemen kommt (von Radfahrern, die sich illegal rechts durchquetschen ganz zu schweigen).
Ich selber bin seltenst auf Hauptverkehrsstr. unterwegs, weil ich eben die cleveren Wege nutze (die offiziell für Radfahrer freigegeben sind!) und wenn auf Hauptverkehrsstr. meist nur ein kurzes Stück (und gebe dann halt auch mal kurz Gas, von so Sachen wie rechtzeitig Handzeichen und ggf. einordnen für links abbiegen mal abgesehen). Z. T. gibt's auch Radwege die auf meinen Routen liegen, alle problemlos nutzbar (mal von dem im vorherigen Absatz genannten Quatsch abgesehen, aber die damit typ. verbundene Probleme habe ich als Radfahrer (vs. Autofahrer) äußerst selten. Aber ich meine ja auch nicht, dass ich Vorfahrt habe, wenn ich über einen Zebrastreifen brettere, der über eine Vorfahrtsstr. führt...
notting
In diesem Fall gab es aber wohl zumindest einen Radweg. Wenn dieser für die eigene Richtung nicht taugt, muss man halt auf dem entsprechenden Fußweg schieben.
Trotzdem ist hier der PKW der eigentliche Depp, wie sonst zumeist auch.
Deswegen hat er ja auch das Wörtchen einige verwendet.
Es ist egal, ob ich mit Rad oder Auto unterwegs bin, Arschlöcher gibt es überall. Da steht man mit dem Rad an der Ampel in der Autoschlange und ein anderer Radler meint meist, sich entweder nach vorn zu arbeiten oder weicht auf den Radweg aus.
Die meisten Verkehrsteilnehmer sind aber weitestgehend umsichtig.
Hättest du den Radfahrer wirklich angefahren, hättest du spuren am Lack, Dellen und ggf. sogar risse in der Stoßstange. Wenn noch nicht mal ein Kratzer im Lack ist, wie will der Radfahrer beweisen, dass du ihn angefahren hast?
Das "Anfahren" fällt da schon mal weg. Es bleibt nur die eigentliche Situation an der Kreuzung. Da kann man belangt werden, wenn man Pech hat.
Dass die Streife alles gesehen hat, ist in dem Fall natürlich ein Segen gewesen, aber wenn ich an meinem Wagen nicht mal eine Schramme habe, mache ich mir da keine Sorgen.
Absolute Zustimmung!
Am Schlimmsten sind meines Erachtens (um bei den Radfahrern zu bleiben) bei Rot über Kreuzungen etc und fahrend über Zebrastreifen. Gerne ohne auch nur zu schauen, langsamer zu werden und mit unverminderter Geschwindigkeit. Die Beschimpfungen und Beleidigungen sind immer wieder nett, wenn man sich dann erdreistet, diese darauf freundlich aufmerksam zu machen, das dies ein "Fußgängerüberweg" ist.
Fahren entgegen der Einbahnstraße ist auch sehr beliebt.
Wie Ascender geschrieben hat: Mit gegenseitigem Respekt und Achtung ginge, wie überall und natürlich auch zwischen uns Autofahrern, das Miteinander sehr viel angenehmer und leichter
Bin bin beides, Autofahrer und Fahrradfahrer. Mit beiden Geräten wird oft geheizt, und am Fahrrad ist auch kein Licht.
Also ganz einfach: Als Autofahrer achte ich einfach auf jede Richtung, aus der etwas kommen könnte. Und ein Radfahrer kann nun mal immer in die "falsche" Richtung fahren, mache ich ja auch oft so. Als Fahrrad Fahrer hingegen flitze ich nicht einfach wie ein Irrer auf ne Kreuzung, selbst wenn ich Vorfahrt hätte! Einfach weil die Haube eines Autos meistens nun mal härter ist als meine Knochen.
Also in dem beschriebenen Fall: Beide (Fahrradfahrerin und Autofahrer) waren einfach Vollidioten, als Richter hätte ich den Schaden 50/50 aufgeteilt. Schmerzensgeld hätte ich der Radlerin keines zugesprochen. Dämlichkeit muss eben bestraft werden.