Autobahnauffahrt: Auch bei Stop-and-Go auf Vorfahrt achten
Vorfahrtsregel gilt auch bei zähfließendem Verkehr
Beim Auffahren auf die Autobahn gilt die Vorfahrtsregel. Und sie gilt auch bei zähfließendem Stop-and-Go-Verkehr. Das hat das OLG Hamm in einem Urteil nun klargestellt.
Hamm - Wer auf die Autobahn fährt, muss Rücksicht auf die von hinten kommenden, schnelleren Fahrzeuge nehmen. Das gilt auch, wenn diese aufgrund eines Staus nur langsam fahren. Das Oberlandesgericht Hamm hat das jetzt an einem Fall verdeutlicht, bei dem ein Pkw-Fahrer versucht hatte, sich in eine Lücke zu zwängen.
Dabei konnte er nicht vollständig vom Beschleunigungsstreifen auf die rechte Spur wechseln und blieb schräg dazwischen stehen. Beim erneuten Anfahren übersah ihn der nachfolgende Lkw, es kam zum Zusammenstoß. Das OLG hat das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Siegen aufgehoben und die Bußgeldsache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
Dabei stellten die Richter klar, dass auch bei zähfließendem Verkehr und Stop-and-Go der auf die Autobahn Auffahrende dem Verkehr auf der Autobahn Vorfahrt gewähren muss (§ 18 Abs. 3 StVO). Er darf sich also nicht rücksichtslos reindrängeln, nur weil die Fahrzeuge langsam fahren oder kurz stoppen. Allerdings müsse ein Mindestmaß an Bewegung herrschen, heißt es in der Gerichtsmitteilung, sonst könne nicht von einer Vor-„Fahrt“ gesprochen werden. Erst wenn wirklich Stillstand herrscht, also „mit einer erneuten Fahrbewegung in kürzerer Frist nicht zu rechnen ist“, gelte die Vorfahrtsregelung nicht mehr.
In dem konkreten Fall ist darüber hinaus nach Ansicht des OLG auch aufzuklären, ob der Autofahrer gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot verstoßen habe, weil er sich so dicht vor dem Lkw platziert hatte, dass der Fahrer ihn wegen des Toten Winkels nicht sehen konnte. (Az. 4 RBs 117/18)
Quelle: SP-X
Das interessanteste ist IMHO:
Denke dass wenn die Leute an den toten Winkel der anderne anderen denken würden, könnte man viele Unfälle vermeiden. Stattdessen wird eher pauschal z. B. wg. Radfahrern rumgeheult, die sich sehr wahrsch. nicht dran gehalten haben. Ich lasse auch als Radfahrer den anderen seitl. Platz statt mich da mit Gewalt durchzuquetschen obwohl wir uns dann absehbar kreuzen 🙄
notting
Das sich wer wo reinzwängen muss, ist heutzutage doch Normalität.
Man sollte aber mal in Betracht ziehen, dass wenn man Stauwarnsysteme platziert, dass diese nicht in der Autobahnauffahrt, sondern davor installiert werden. Es ist nämlich äußert sinnvoll im Falle des Einsatzes von Rettungskräften, wenn die Auffahrten schon verstopft sind. Bei mir um die Ecke sind mehrere solcher Auffahrten.
Da fragt man sich, warum in so einem Fall nicht einfach das Reißverschlussprinzip angewendet wird. Dadurch kann im Wechsel jeder auffahren und man muss nicht stur auf das Vorfahrtsrecht bestehen.
Das wird alles kein Problem mehr sein beim "autonomen Fahren" in Zukunft.
Das geht ja noch...aber dann?
Wie will man "sowas" einprogrammieren? "Berechenbar". Das verstehen ja anscheinend nichtmal alle Menschen...😆
Dabei konnte er nicht vollständig vom Beschleunigungsstreifen auf die rechte Spur wechseln und blieb schräg dazwischen stehen.
Erst wenn wirklich Stillstand herrscht, also „mit einer erneuten Fahrbewegung in kürzerer Frist nicht zu rechnen ist“, gelte die Vorfahrtsregelung nicht mehr.
Eigentlich hätte das Urteil zu Gunsten des Autofahrers ausfallen müssen. Es war nämlich absoluter Stillstand 😉
Zu kompliziert für die meisten Kraftfahrer.
Die Erfahrung zeigt, daß sie selbst mit der bisherigen Regelung bei Fahrstreifenwegfall, wo das oftmals auch noch ausgeschildert ist, massive Probleme haben.
Deshalb ist das Reißverschlußprinzip bei BAB-Auffahrten ein absolutes No-Go.
Das wäre zu logisch. Man kann es doch jeden Tag beobachten. Wenn sich jemand zu früh von der Auffahrspur einfädelt wird von nachfolgenden Auffahrenden noch mal dran vorbei gezogen und noch mal davor reingefahren. Das teilweise mehrmals.
Überhaupt sind Spurwechselvorgänge auf Auffahrten und Kreuzen immer wieder spannend. Mehrere Autos die mit 3 Meter Abstand dem LKW folgen und sich dann beim Kreuzen wundern, dass auf der anderen Spur auch LKWs kommen und man nun nur unter erschreckenden Szenen auffahren oder Spurwechseln kann. Man muss sich wundern, dass nicht noch mehr passiert.
Dazu das eigentlich schon normale auffahren und direkt nach links ziehen.
Eine typisch notting‘sche Verdrehung der Tatsachen aufgrund pathologischen Radfahrer-Hasses. In Wahrheit sind dies 2 verschiedene Dinge - und es ist schon ziemlich sinnfrei, selbst von der Autobahnauffahrt direkt wieder zu Radfahrern zu kommen.
Worum es in dieser News geht:
Wer sich aus der Auffahrt in den Verkehr vor einen LKW drängt, der begeht ein Vorfahrtsvergehen (auch wenn der Verkehr sehr langsam laufen sollte).
Worum es in dieser News nicht geht:
Wenn ein rechtsabbiegender LKW einen querenden Radfahrer überrollt, begeht der Rechtsabbieger den Verkehrsverstoß, nicht der Radfahrer.
Dass der LKW in beiden Fällen seinen Unfallgegner offenbar nicht sieht, ändert nichts an der grundsätzlich gegenteiligen Schuldfrage.
ganz links bitteschön. wenn schon, denn schon. 😮
Ich hab da ja schon lange den Verdacht das in der Mittelleitplanke starke Magneten sind die die Autos direkt rüberziehen ob mit 100 oder 150 km/h da können die Fahrer also nichts dagegen tun 😆
Wann soll das dann gelten? Nur bei Stopp &Go oder immer? Dann fährt immer wieder einer mit 50 auf die rechte Spur egal was von hinten kommt und fühlt sich dabei noch im Recht.
Es ist doch alles geregelt, wer auf die BAB auffährt, oder den Fahrstreifen wechselt, hat dem "fließendem" Verkehr Vorrang zu gewähren.
Zu meiner LKW Zeit hab ich immer den wo vor mir war reingelassen, die 3 wo das nicht kapiert haben das der beschleunigungsstreifen endet und immer noch rechts vom großen waren hatten Pech. Genauso wenn ein Fahrstreifen endet, von hoch oben lässt es sich sehr gut auszählen wer wohin gehört.
Noch so eine Unsitte ist es bei Stau oder zähfließendem Verkehr auf der Standspur zur Ausfahrt zu fahren und dann noch hupen wenn einer auf den Verzögerungsstreifen fährt.
Eben.
Diese Regelung hat sich über Jahrzehnte bewährt und braucht nicht deshalb geändert werden, weil ein paar Dumpfbacken damit Verständnisprobleme haben.
Viele lassen einen rein. Mache ich auch so. Lasse immer einen rein. Die meisten, die da extrem nerven. Das sind die, die nicht bis zum Ende fahren. Sondern direkt blinken und sich rein Zwängen.
Wo ist diese News nun was neues? Ist mir vor 10 Jahren auf dem Münchner Ring mit dem LKW passiert. Morgens um 8 Stau und so ein Witzbold (Rußlanddeutscher) mit seinem Vectra zieht mir da vor die Karre. Im Stau. Es geht wieder los und es knirscht. Vectra platt und Russe sauer. Er habe doch geblinkt, so seine stereotype Aussage. Den Polizisten wollte er die Realität nicht glauben, also hat er dem folgenden Bußgeldbescheid widersprochen und ich durfte 450km nach Minge zum Gericht reisen. Sein Problem war noch: Der Unfall ereignete sich noch vor der gestrichelten Linie am Beschleunigungsstreifen. Er hat dann die volle Packung von der Richterin bekommen. Da hat auch sein Blinken nix genutzt.
Und Reißverschluß an der Auffahrt? Da sind Tote vorprogrammiert.
Oder glaubt ihr im Ernst, das ein 40Tonner voll in die Eisen geht, weil Opa mit 30 km/h auf die Autobahn fährt? Manche denken anscheinend nichtmal von der Wand bis zur Tapete. Reichen doch schon die Vollpfosten, die zu dämlich für das "Reißverschlußprinzip" sind und sich schon 100mtr vor der Einfädelung rechts rüber drängeln und dann mit Schritttempo alles von Links rein lassen. Ich erlebe den Irrsinn tagtäglich.