Betrunkener rammt Leitplanke und täuscht Fahrerflucht vor
Vorgetäuschte Unfallflucht
Dumm gelaufen: Statt gegen Unbekannt wegen Fahrerflucht leitete die Polizei ein Verfahren gegen den ein, der sie gerufen hatte. Wegen Vortäuschung einer Straftat.
Nümbrecht - Kann man ja mal versuchen, dachte offenbar ein 36-jähriger Autofahrer: Am Dienstagvormittag meldete der Mann der Polizei, dass sein Auto auf dem Parkplatz einer Klinik von einem Unbekannten beschädigt worden sei. Die Angaben passten jedoch nach Einschätzung der Polizisten nicht zum Schadensbild. Stattdessen fanden sie an einer nahe gelegenen Leitplanke in einer Linkskurve Schäden, die zu denen am Auto des Anrufers passten. Offenbar hatte der Mann aus Wiehl diese angefahren und dabei 12 Meter Leitplanke und zwei Pfosten beschädigt.
Die Alkoholprobe ergab außerdem 1,4 Promille. Der Autofahrer behauptete jedoch, erst nach der Fahrt getrunken zu haben. Die Polizei konfiszierte den Führerschein und leitete ein Verfahren wegen Unfallflucht und Vortäuschen einer Straftat ein. (bmt)
kann man ja mal versuchen... ging hier halt in die Hose. Vollkasko rulez 😆
die zahlt nicht, wenn der Fahrer betrunken ist
wenn das mal nicht wieder eine dieser völlig unberechtigten MPUs abgibt... *soifz*
Die armen Autofahrer: sich nie, aber auch wirklich nie was zu Schulden kommen lassen und wenn man mal auch nur ein einziges Bierchen trinkt und sich nicht mehr sooo genau an den Fahrthergang erinnern kann, macht die Bollizei gleich so ein Faß auf...😉
Bitte? Ich hoffe nicht!
Das soll der bitteschön schon selbst bezahlen, sollte sich der Verdacht bestätigen. Ich hab keine Lust mit meinen Beiträgen Alkoholvergehen mit derart hohen Promillezahlen zu finanzieren.
achkomm ... der wird ja nicht zufällig einen Skoda fahren 😉
Und was sind schon 1,4 Promille ... 😆
True 😆
was zu beweisen wäre.
das ist unsinn. 28 vvg.
Moin,
wieso ist das Unsinn, wenn die Versicherung hier maulig wird? Muss die Versicherung Deiner Meinung nach zahlen?
es ist doch genau Der von Dir erwähnte 28vvg, der bei arglistiger und vorsätzlicher Obligenheitsverletzung den Versicherer dazu berechtigt die Leistung zu kürzen..
Und wenn der Typ hier irgendwas gemacht hat, dann genau das... Er hat den Unfallort bewusst verlassen, was vorsätzlich ist und er hat versucht eine Unfall vorzutäuschen, was arglistig ist...
Und vom Trunkenheitsgrad wollen wir hier gar nicht erst anfangen... Oder handelt jemand, der sich mit 1,4Promille hinters Steuer setzt Deiner Meinung nach noch "einfach Fahrlässig"?
Also was muss ein VN denn noch alles so unternehmen, damit eine Versicherung Deiner Meinung nach auch mal "Nein" sagen darf...
viele Grüße,
Oliver
du hast mein post nicht verstanden. Lese ihn nochmal und vergleich es mit dem was du geschrieben hast. dir sollten fundamentale unterschiede auffallen
Die Erfahrung lehrt, daß 98% der Betroffenen keinen einzigen Blick ins VVG werfen - besonders jene nicht, die solche hirnrissigen Aktionen wie die hier geschilderte durchziehen...
du würdest dich wundern, wieviele plötzlich das Recht für sich entdecken, wenn es um ein paar tausend euros geht, aber das war nicht der punkt, den ich in meinem post meinte :-)
Mit Versicherungsrecht kenne ich mich nicht gut aus. Ich moechte aber dennoch darauf hinweisen, dass Ulf von VOLLkasko gesprochen hat, nicht von Haftpflicht.
Ab 1,10 Promille kenne ich keinen Fall, in dem der Versicherer einen Vollkaskoschaden irgendetwas bezahlen musste.
du hast es doch schon erkannt. warum ergibst du dich denn dann in ähnlich fachlich unstimmige aussagen, wie deine vorredner?