Recht: Überfahren der vorgezogenen Ampel-Haltelinie erlaubt
Vorgezogene Haltelinie ist Empfehlung
Wer die vorgezogene Haltelinie an einer Ampel überfahrt, begeht keinen Rotlichtverstoß. Das Richtzeichen dient als Empfehlung, beachten sollte man den Hinweis trotzdem.
München - An einigen Ampeln gibt es eine vorgezogene Haltelinie und das Schild "Bei Rot hier halten". Es zeigt Autofahrern an, dass sie ihren Wagen mehrere Meter vor der Lichtanlage stoppen sollen. Doch ist es verboten, weiter vor zu fahren? Nach Angaben des Automobilclubs Kraftfahrer-Schutz (KS) ist es keine Ordnungswidrigkeit, die Markierung zu ignorieren. Das Richtzeichen diene lediglich als Empfehlung und erleichtere den Verkehrsfluss.
Grundsätzlich beachten sollten Autofahrer den Hinweis trotzdem. Wenn das Auto zu weit vorn steht und Fahrzeuge aus einer Querstraße nachweislich behindert werden, verletzt der Fahrer unter Umständen seine Sorgfaltspflicht. Im äußersten Fall droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Kommt es gar zu einem Unfall, könnte dem Fahrer eine Teilschuld zugesprochen werden.
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Es gibt stellen, an denen könnte man zwischen Balken und Lichtanlage rechts abbiegen. Ob sowas zulässig ist?
Ja, warum nicht? Du überfährst dabei ja nicht das Rotlicht, sondern biegst vorher ab.
Grüße vom Ostelch