Recht: Überfahren der vorgezogenen Ampel-Haltelinie erlaubt

Vorgezogene Haltelinie ist Empfehlung

verfasst am Thu Jul 16 17:49:17 CEST 2015

Wer die vorgezogene Haltelinie an einer Ampel überfahrt, begeht keinen Rotlichtverstoß. Das Richtzeichen dient als Empfehlung, beachten sollte man den Hinweis trotzdem.

Das Überfahren einer roten Ampel wird mit einem Bußgeld und Punkten bestraft. Wer die vorgezogene Haltelinie überfahrt, muss keine Ordnungswidrigkeit fürchten.
Quelle: picture alliance / dpa

München - An einigen Ampeln gibt es eine vorgezogene Haltelinie und das Schild "Bei Rot hier halten". Es zeigt Autofahrern an, dass sie ihren Wagen mehrere Meter vor der Lichtanlage stoppen sollen. Doch ist es verboten, weiter vor zu fahren? Nach Angaben des Automobilclubs Kraftfahrer-Schutz (KS) ist es keine Ordnungswidrigkeit, die Markierung zu ignorieren. Das Richtzeichen diene lediglich als Empfehlung und erleichtere den Verkehrsfluss.

Grundsätzlich beachten sollten Autofahrer den Hinweis trotzdem. Wenn das Auto zu weit vorn steht und Fahrzeuge aus einer Querstraße nachweislich behindert werden, verletzt der Fahrer unter Umständen seine Sorgfaltspflicht. Im äußersten Fall droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Kommt es gar zu einem Unfall, könnte dem Fahrer eine Teilschuld zugesprochen werden.

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