UDV: Promillegrenze für Radler darf nicht gesenkt werden
Vorschlag dient nicht der Sicherheit
Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) ist gegen die Absenkung der Promillegrenze für Radfahrer. Sie bewirke nicht mehr, sondern weniger Sicherheit.
Berlin - Auf der aktuellen Verkehrsministerkonferenz in Suhl haben Länderverkehrsminister gefordert, den Wert für die absolute Fahruntüchtigkeit von Radfahrern auf 1,1 Promille abzusenken.
Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV), hält das für keine so gute Idee. "Identische Promillegrenzen für Kraftfahrer und Radfahrer sind nicht zu rechtfertigen, da von Autos und Lkw aufgrund der höheren Masse und Geschwindigkeit eine erheblich höhere Gefahr ausgeht", sagte er. Eine identische Promillegrenze für Auto und Fahrrad könne dazu führen, dass Radfahrer vermehrt auf das Auto umsteigen. Damit sei der Sicherheit keinesfalls gedient.
Die 1,1 Promillegrenze für Kraftfahrer und die 1,6 Promillegrenze für Radfahrer habe sich durch "langjährige Rechtsprechung auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse" entwickelt.
Wolle die Politik Alkoholfahrten mit dem Fahrrad stärker sanktionieren, schlägt Brockmann vor: einen Tatbestand analog der 0,5 Promille-Regelung bei Kraftfahrern einzurichten.
Quelle: dpa
Siegfried Brockmann:
"Eine identische Promillegrenze für Auto und Fahrrad könne dazu führen, dass Radfahrer vermehrt auf das Auto umsteigen."
wahrscheinlich fährt der selbst gerne besoffen fahrrad😆
Vor dem Hintergrund kann man die Promillegrenze vorsichtshalber auf 3 Promille anheben. Dann gibts bestimmt auch weniger Auto-Alkfahrten.
gute idee.
am besten noch schnell alle tempolimits abschaffen, dann fährt auch keiner mehr zu schnell😆
Ich habe das entscheidende Wort mal fett markiert.
Der Satz ist quasi eine Verhöhnung der "Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse", von der im nächsten Absatz die Rede ist.
Auf Fakten wartet der interessierte Bürger hier mal wieder vergeblich.
und wer besoffen mit dem rad auf die fresse fällt, könnte sich schwerer verletzen im vergleich zu einer besoffenen fahrt mit dem auto.
Nur die Harten kommen
in den Gartenunverletzt zu hause an 😆so ähnlich.
wer schon mal mit dem auto durch frankfurt (main) gefahren ist, der weiß dass die radfahrer schon nüchtern eine gefahr für sich und andere darstellen.
Beim Fahrradfahren muß ja auch noch (im Gegensatz zum Autofahren) der Gleichgewichtssinn funktionstüchtig sein, um von der Stelle zu kommen. Da dieser in alkoholisiertem Zustand stark beeinträchtigt ist, haben betrunkene Radfahrer oftmals einen größeren Platzbedarf auf der Straße als betrunkene Autofahrer. Man sollte daher nicht der Illusion erliegen, daß von einem betrunkenen Radfahrer eine geringere Gefahr ausginge als von einem betrunkenen Autofahrer.
wie sieht es denn eigentlich aus, wenn man besoffen einen 6km/h schnellen traktor im straßenverkehr bewegen würde?
Wieso ist das eine Illusion? Im Falle eines Falles ist mir lieber, mir kommt der Betrunkene aufm Fahrrad mit 10 km/h entgegen als im Auto mit 50,60,70 km/h.
wenn der betrunkene radfahrer einen lkw zum ausweichen auf deine fahrspur zwingt,
verschlechtert sich deine ausgangssituation noch.
reicht doch, wenn fußgänger besoffen sind.
Selbst 1,1 Promille sind meiner Meinung nach schon eine Hausmarke. Allerdings wäre mir auch ganz lieb dieses zu kontrollieren. Und ggf. auch drastisch zu bestrafen.
Ein Radler nimmt ebenfalls am fliessenden Verkehr teil und stellt m. E. eine genauso grosse Gefahr da.
Hallo Drahtke
Sags dochmal wie es war als du letztlich einen gezwitschert hattest und dein Fifi unverhoft an der Leine zerrte beim Gassifahn.😆
Also Leute... ma Butter bei de Fische...
ihr wollt doch nicht anzweifeln, dass von einem Radfahrer mit 1.1%o weniger Risiko ausgeht, als von einem Autofahrer mit vergleichbaren Werten oder?
Natürlich "kann" ein Radfahrer im Betrunkenen Zustand einen Unfall verursachen, bei dem andere Verkehrsteilnehmer verletzt werden. Die Wahrscheinlichkeit ist aber DEUTLICH geringer als bei einem Kraftfahrzeugführer.
Außerdem lasst ihr eine Anmerkung des UDV vollkommen außer acht. Denn sie fordern die einführung eines Tatbestands.
Schaut euch doch mal die rechtliche lage an:
Für KFZ gilt:
bis 0,5%o = straffrei ohne Ausfallerscheinungen
ab 0,3%o = Straftat (glaube §316 StGB)
ab 0,5 - 1,1 = Ordnungswidrigkeit
ab 1.1 = absolute Fahruntüchtigkeit / Straftat
ab 1.6 oder bei mehrmaliger Auffälligkeit = MPU
Für das Raderl gilt:
ab 1.6 = absolute Fahruntüchtigkeit + MPU
Wäre es nicht angebrachter, für den Radfahrer entsprechende Tatbestände einzuführen? Diese sollten in meinen Augen schwächer Sanktioniert werden, als für KFZ-Führer. So wäre es denkbar, dass ein Radfahrer ab 0,8%o in den bereich der Relativen Fahruntüchtigkeit kommen kann und damit bei einer eventuellen Fahrauffälligkeit, auch mit einem Bußgeld belangt werden kann.
Ich bin kein Verfechter von der Teilnahme im alkoholisierten Zustand im Straßenverkehr, aber die Verhälltnismäßigkeit sollte gewahrt bleiben.
Und seid doch ehrlich, wer stand noch nicht vor der Entscheidung: Rad oder Auto und hat sich für das Rad entschieden, weil am Abend mit dem Konsum von alk. Getränken zu rechnen war...
Das wäre dann passee... denn bei der Einführung der gleichen Tatbestände wie für Autofahrer müsste man streng genommen bereits nach dem ersten Bier das Rad stehen lassen, was ich persönlich für sehr überzogen halte.
Und ja, ich bin mir sicher, dass oben angeführte Entscheidungsgrundlage dann eher zu gunsten des PKW führt, denn wenn der Verkehrsteilnehmer mit den gleichen Sanktionen zu rechnen hat, kann er sich auch in seinen Schlitten mit Popoheizung und allen Annehmlichkeiten hocken...