Unfall wegen plötzlich geöffneter Tür: Autofahrer haftet allein
Vorsicht beim Aussteigen
Wer beim Parken plötzlich die Autotür öffnet, haftet bei einem Unfall allein. Das entschied das Landgericht Stuttgart.
Stuttgart - Öffnet ein Autofahrer plötzlich die Tür seines Fahrzeugs, ohne auf den fließenden Verkehr zu achten, haftet er bei einer Kollision allein. Das berichtet die "Neue Juristische Wochenschrift" (Heft 35/2015) unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Stuttgart. Nach Meinung des Gerichts trifft in diesem Fall den Fahrer ein so erhebliches Verschulden, dass die sogenannte Betriebsgefahr des gegnerischen Fahrzeugs keine Rolle spielen darf (Az.: 13 S 172/14).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schadensersatzklage eines Autofahrers in vollem Umfang ab. Der Kläger hatte am rechten Fahrbahnrand geparkt und die Fahrertür geöffnet. Dabei kam es zu einer Kollision mit einem vorbeifahrenden Pkw.. Der Kläger war, wie auch das Amtsgericht Esslingen, der Auffassung, der Unfallgegner müsse einen Teil des Schadens mittragen. Im konkreten Fall hielt das Amtsgericht 20 Prozent des Schadens für angemessen.
Das Landgericht sah dies anders. Die Autofahrer im fließenden Verkehr dürften sich grundsätzlich darauf verlassen, dass eine Fahrertür nicht unerwartet in den Fahrbereich hinein geöffnet werde. Andernfalls wäre das Fließen des Verkehrs nicht mehr gewährleistet, sobald Fahrzeuge am Straßenrand parkten.
Willkommen in Deutschland, wo man für Dinge, die der gesunde Menschenverstand gebietet, ein Gerichtsurteil braucht 🙄
Übrigens in meinem Heimatdorf ein weit verbreitetes Phänomen dass die Türen einfach aufgerissen werden ohne auf den Verkehr zu achten.
Gleiches müsste dann doch auch für Fußgänger gelten? Denn wenn ich hinter jedem Auto jemanden vermuten sollte der auf die Straße springt, würde das auch den fließenden Verkehr behindern.
Toll ist jenes Phänomen auch, wenn man mal mit dem Rad unterwegs ist. Mit'm Auto kann man die plötzlich sich öffnende Tür ja einfach wegdonnern.
Da gilt aber der gleiche Rechtsgrundsatz wie beim Kraftfahrzeug im fließenden Verkehr.
Tür ja einfach wegdonnern; hmm -dann sind beide Autos schwer
beschaedigt -so ne Tür ist ja einfach sehr spiessig und
verbiegt auch ne Lenkstange u' Co , aber die Scheiben sind im Eimer,
Amaturenbrett auch.
Ich kann auch rechts aus - einsteigen ..../ Franz
Trotzdem ist's nicht lustig wenn plötzlich die Tür aufgeht wenn man mit dem Rad unterwegs ist.
Achso, mit einem ordentlichen Bullfänger sollte das kein Problem sein.
Danke, endlich mal Klarheit.
Daher hält man auch mindestens einen Meter seitlichen Abstand zu parkenden Autos. Blöderweise kapieren das andere oft nicht, vor allem der motorisierte Gegenverkehr in schmalen Straßen, und will einen zu zu dichtem Vorbeifahren zwingen.
Mit solchen Fußgängern hatte ich insb. als Radfahrer schon häufiger Probleme - die kucken gar nicht...
notting
das ist wohl eine, meines Erachtens vernünftige, Retourkutsche zu dieser fragwürdigen "Betriebsgefahr".
Zumindest hier, ist der Fall ja wohl eindeutig. Jeder weiß daß er vorher schauen muß. Er muß schauen wegen Radfahrern die beim unbedachten Aufreißen schwer verletzt werden können, oder wegen Autofahrern die zumindest einen Sachschaden davontragen würden. "Ätsch, wärste halt nicht Auto gefahren, weiß ja jeder daß das (Betriebs-) gefährlich ist", das ist irgendwie keine vernünftige Begründung. Es ist ja nicht so daß Autos heutzutage nichtsnutziger Unsinn wären.
Es ist mir schon öftermals beim Radfahren passiert, dass Autofahrer plötzlich die Tür vor mir aufreissen ohne aufzupassen. Bisher habe ich aber Glück gehabt und konnte jedes Mal entweder abbremsen oder ausweichen. Was ich problematisch finde ist, dass einige nicht einmal fähig sind für einen dummen Fehler einfach die Verantwortung zu übernehmen und erst durch ein Gerichtsurteil dazu gezwungen werden müssen.
Gelöscht...
Dummdreist ist modern...
die meisten haben sich scheinbar auch den Nacken arretieren lassen. Nicht nur die Alten!
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