Recht: Halter muss Entsorgung von Altauto sicherstellen
Vorsicht beim Verkauf von schrottreifen Autos
Schrottreife Autos müssen fachgerecht entsorgt werden. Das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug verkauft oder verschenkt wird. Ansonsten drohen rechtliche Konsequenzen.
Köln - Ist das eigene Auto kaputt und kann nicht mehr repariert werden, muss es fachgerecht entsorgt werden. Das schreibt der Gesetzgeber so vor. Für den Halter gilt diese Verpflichtung auch, wenn er sein schrottreifes Fahrzeug verkauft oder verschenkt hat.
Wer sein Auto zum Ausschlachten verschenkt, ohne dafür zu sorgen, dass der Abnehmer das Fahrzeug ordnungsgemäß demontiert oder entsorgt, macht sich grundsätzlich wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung strafbar. Das hat das Oberlandesgericht Celle bereits 2009 geurteilt. In dem damaligen Fall hatte ein Autofahrer seinen Wagen nach einem Kupplungsschaden per Kleinanzeige kostenlos an einen unbekannt gebliebenen Selbstabholer abgegeben. Wenige Tage später wurde das Auto ohne Kennzeichen, aber mit Bremsflüssigkeit und Öl an Bord am Straßenrand gefunden.
Das Verhalten des Angeklagten sei als fahrlässige umweltgefährdende Abfallbeseitigung strafbar, befand das Gericht. Der Halter hätte sich um die ordnungsgemäße Entsorgung durch den Abnehmer kümmern müssen (Az.: 32 Ss 113/09).
Verkauf an Händler wird zum Streitfall
Auch in einem aktuellen Fall beschäftigte sich das Gericht mit einer ähnlichen Frage. Dabei wurde das Auto nicht verschenkt, sondern gegen einen geringen Betrag an einen offenbar gewerblichen Händler verkauft. Der Halter hatte hinter seinem Scheibenwischer eine Visitenkarte mit der Telefonnummer des späteren Käufers gefunden und diesen kontaktiert. Der Händler hatte das Fahrzeug daraufhin abgeholt, später aber offenbar am Straßenrand abgestellt. Auch hier kommt ein Verstoß gegen das Strafgesetzbuch in Betracht. Der Fall ist noch nicht entschieden. Das Strafmaß für das illegale Abladen von umweltgefährdendem Abfall reicht laut StGB von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.
Hersteller müssen Autos zurücknehmen
Wer sein Auto korrekt entsorgen will, muss sich an einen zertifizierten Verwerter wenden oder das Fahrzeug bei einem Vertragshändler des Herstellers zurückgeben. Letzteres bietet sich vor allem an, wenn das Fahrzeug nicht mal mehr zum Ausschlachten taugt. Seit 2007 sind alle Hersteller und Importeure verpflichtet, Pkw und leichte Nutzfahrzeuge kostenlos zurückzunehmen. Allerdings müssen die Fahrzeuge vollständig sein. Karosserieteile, Antrieb oder Elektronik dürfen nicht fehlen. Unter Umständen können diese Komponenten aber noch Wert haben. In einem solchen Fall lohnt es sich, Angebote von zertifizierten Verwertungsbetrieben einzuholen und zu vergleichen. Die Verwerter kümmern sich auch um Abholung und Abmeldung.
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Quelle: Spotpress
Was das denn.Wenn ich das Fahrzeug Verkaufe mit allen Papieren und habe einen Kaufvertrag kann man mir doch keinen Vorwurf machen wenn der neue Besitzer den irgendwo im Wald Parkt. Oder soll ich dann etwa Tage lang daneben stehen und schauen was der Käufer damit macht?
Das ja genau so als wenn ich was im Laden kaufe und es danach irgendwo einfach auf die Straße werfe, da geht auch keiner zum Verkäufer und klagt Ihn an.
Da hier von Halter gesprochen wird, könnte es in den oben beschriebenen Fällen so sein, dass die Fahrzeuge noch angemeldet waren (leider steht - mal wieder - nichts dazu im Artikel), die Verkäufer also zum Zeitpunkt des Gesetzesverstoßes noch verantwortlich für das Auto. Und an einen Unbekannten zu verkaufen, ist auch nicht besonders schlau. Da dürfte noch nicht einmal ein gültiger Kaufvertrag vorliegen.
Schwarze Schafe bzw. Umwelt-Säue gibt's halt überall, aber jetzt mal konsequent weitergedacht :
Sammelt dann McDonalds (und ähnliche) auch alle weggeworfenen Tüten und Becher wieder ein ?
Letzter Eigentümer McDonalds, Käufer (meist) unbekannt . . . ;-)
Oder muß ich mich da jetzt demnächst ausweisen ?
Und kommen die Daten dann auf alle Verpackungen ?
Zumindest im ersten Fall war das Fahrzeug abgemeldet...
Unbekannt ist relativ...die wenigsten Verkäufer dürften den Käufer kennen!
Und solange der Käufer nicht wie hier geschehen unter falschem Namen bzw. falscher Adresse auftritt, somit nicht auffindbar ist, gehen die Entsorgungskosten nunmal an den letzten bekannten Halter.
Naja, deshalb muss darauf bestehen, dass der Käufer sich ausweist. Ich kann mich nicht erinnern, mal ein Fahrzeug ver- oder gekauft zu haben, ohne dass ich meinen Perso vorgelegt, bzw. einen verlangt habe. In jedem Standartkaufvertrag wird nach der Ausweisnummer gefragt. Ich 2x ein Auto an Käufer veräußert, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hatten - immer nur abgemeldet.
Diese Frage kann ich aus eigener Anschauung nur mit ja beantworten.
Ich habe schon Oft Mc Donalds Mitarbeiter gesehen, die den Müll von unverschämten asozialen Kunden aufgesammelt haben.
Wenn ich ein Fahrzeug abgebe dann immer mit Vertrag, in dem Datum und Uhrzeit stehen wann das Fahrzeug den Hof verlassen hat. Abgemeldet natürlich und mit Kopie des Persos. Wer sich weigert bekommt das Fahrzeug nicht und ich weise vorher darauf hin
Dann bezahle ich sicherlich keinen Cent für irgendeinen Scheiss den der nächste Besitzer damit macht, egal ob Fahrbereit oder Schrottreif. Ich glaub es hakt. Selbst wenn er die Kiste den nächsten Hang ins Naturschutzgebiet feuert geht mich das nichts mehr an, ist schließlich nicht mehr mein Besitz
Bevor jetzt wieder das wilde Spekulieren und Protestieren im luftleeren Raum beginnt, sollte sich jeder, der was zum Urteil des OLG Celle sagen will, dieses mal im Volltext durchlesen. In der Tat ist es problematisch, ein Schrottauto, nur darum geht es, an einen nicht lizensierten Verwerter oder bei Kauf eines anderen Fahrzeugs an einen vertrauenswürdigen Autohändler zu übergeben. Ein Schrottauto ist eben doch noch etwas anderes als eine Burgerpappe.
Grüße vom Ostelch
Dazu eine Bemerkung, die gar nicht zum Thema passt, aber vielleicht zu deiner Beobachtung. Ich bin schon oft durch unseren Stadtpark gewandert und habe mich über die asozialen Armleuchter aufgeregt, die ihren Müll neben die Mülleimer schmeißen. Bis ich erfahren habe, dass es Krähen sind, die die Mülleimer plündern...
...und auch Wildschweine, Waschbären, Füchse....
Die beiden Erstgenannten machen dabei sogar richtig Rambazamba.
Wenn man sich das von @Ostelch gepostete Urteil durchliest, dann wirst du bei einem Schrottauto nicht gänzlich aus der Verantwortung entlassen, wenn du es verkaufst. Du hast als letzter Halter dafür zu sorgen, dass der Wagen (so er denn nicht wieder in Verkehr gebracht wird) umweltgerecht entsorgt wird, also nachweislich an einen dafür autorisierten Verwerter. Verkaufst du ihn andersweitig, trägst du auch das Risiko, wenn das Fahrzeug nicht umweltgerecht entsorgt wird.
Zusammengefasst: Beim Verkauf eines Schrottautos an einen Verwerter ist man auf der sicheren Seite. Beim Verkauf an keinen ausgewiesenen Verwerter, besteht für den letzte Halter ein Risiko, falls der Käufer Mist baut.
Die tragen dann den Müll aber nicht bis zur nächsten Autobahnauffahrt o.ä. Komischerweise findet sich da meist gehäuft Mc-D- und anderer Konsummüll...
Laut AltfahrzeugVerordnung, muss, wer sich eines Altfahrzeuges entledigen will, dieses Fahrzeug an einen anerkannten Verwerter oder Annahmestelle geben.
Altfahrzeug definiert sich nach § 3 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetz, welches lediglich besagt, dass es sich um Gegenstände handelt, derer man sich entledigen muss oder will.
Will ich mich jetzt also meines 3 Jahre alten top gepflegten, funktionierenden Fahrzeugs entledigen, wäre es doch nach dieser Definition ein Altfahrzeug, dass an einen Verwerter oder eine Annahmestelle gegeben werden muss?
Oder ist der Begriff "entledigen" im juristendeutsch anders konnotiert als er es laut Duden ist?
Wenn das so wäre, gäbe es wohl keine Autos aus zweiter Hand mehr. Die müssten ja alle verschrottet werden. Also ist das Wort "entledigen" hier wie "entsorgen" oder "wegwerfen" oder "zum Müll geben" gemeint. So wenig, wie ich das Auto einfach in den Wald stellen darf, darf ich es jemandem übergeben, von dem ich nicht sicher sein kann, dass er es vorschriftsmäßig verwertet oder verwerten lässt. Die Autos, um die es hier geht, sind "Abfall". Der muss vorschriftsmäßig verwertet werden wie jeder Abfall. Autos müssen zum Schluss zum anerkannten Verwerter.
Wenn du dich allerdings entschließt, dich deines drei Jahre alten Gebrauchten als Abfall zu entledigen, weil du ihn keinem anderen gönnst oder zumuten möchtest, dann musst du auch diese eigentlich noch nutzbare Sache fachgerecht entsorgen lassen. Der Abfallbegriff ist da weit gespannt. 😉
Grüße vom Ostelch