Eine Schleife macht noch kein Präsent
Vorsicht vor geschenkten Autos
Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen? Nicht immer, wie ein zu seinem Geburtstag großzügig beschenkter Cabrio-Fahrer erkennen musste.
Kiel -Wer ein Auto geschenkt bekommt, kann nicht sicher sein, dass es in seinen Besitz übergeht. Ein Geschenkband und ein übergebener Schlüssel reichen nicht aus, hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig entschieden.In dem verhandelten Fall hatte eine Frau ihrem Freund zum Geburtstag ein mit einer Schleife geschmücktes Cabrio im Wert von 50.000 Euro übergeben. Zweitschlüssel und Fahrzeugbrief hatte sie behalten. Als das Paar sich ein Jahr später trennte, erhoben beide Parteien Anspruch auf das Auto.
Die Richter gaben der Frau Recht. Der „Beschenkte“ durfte laut Urteilsbegründung die Schlüsselübergabe und das geschmückte Auto allein nicht als Übereignung des Fahrzeugs verstehen. Vielmehr hätte seine damalige Freundin den Willen zur Schenkung auch in Worten zum Ausdruck bringen müssen. Das sei aber nicht geschehen.
Dem Beschenkten habe es daher klar sein können, dass es sich lediglich um die Überlassung eines Nutzungsrechtes handelte. (Az.: 3 U 69/11)
Quelle: SpotPress
Ganz schön reißerischer Titel das. 😤 🙄
Ich denke die 14 Jahre alte Klitsche mit 3 Monaten Resttüv, die Onkel Bert dem Führerscheinneuling schenkt, die kann gefährlich sein. 😱
Hier war es ein tolles Nutzungsrecht: Kostenlos ein Jahr lang ein hübsches Auto fahren. 😊
Langsam werden die News albern. 🙁
ja...neulich mit dem sack reis in china....klasse news!🙄
Naja, aber es ist doch schon interessant, wenn man sich überlegt, wie der Kerl überhaupt auf den Gedanken kommen konnte, einen Anspruch auf das Fahrzeug zu haben, obwohl ihm seine Ex das Fahrzeug nie geschenkt hat...😉
Für so einen Schmarrn auch noch ein Gericht bemühen, als ob es nichts Wichtigeres gäbe - lächerlich. 😤
Ich vermute mal, daß es bei der gerichtichen Auseinandersetzung nicht nur um das Fahrzeug ging, sondern daß dieses nur ein Teil der strittigen Haushaltsgegenstände darstellte.
Deshalb nichts verschenken, ausser man kann es sich leisten.
Ich hab einer ex auch schon Zeug für ein paar tausend € geschenkt (Rechner, Urlaub etc.)... aus Fehlern lernt man.
Heute würd ich auch nur noch verleihen oder es gibt nur noch Kleinigkeiten für max. 50€.
Wie heisst es so schön? Beziehung ist Krieg.
Naja, in dem vorliegenden Fall hat die Frau ja alles richtig gemacht und dem Kerl nur das Nutzungsrecht an dem Fahrzeug gestattet.
perfektes urteil! dann hebe ich ab jetzt alle kaufbelege für geschenke an die damenwelt auf und für den fall einer trennung kann ich es zurückfordern!
Bitte nicht überlesen: Hier ist von einer Frau und ihrem "Freund" die Rede.
Diese Dienstverhältnisse sind und waren schon immer auf Honorarbasis mit evtl. Dienstwagennutzung.
D.h. solange der (sehr junge und mittellose, aber schmucke und in der Hose quietschfidele) Kollege seine Arbeit verrichtet, darf er sich zwar goldene Uhren schenken lassen (und diese sofort im Pfandhaus abgeben).
Aber beim Auto hört es dann doch auf - so gut ist keiner!
Naja, in der Zeit, während der Kerl das Fahrzeug zur Verfügung hatte, wird er es wohl ausgiebig genutzt haben. Somit braucht er sich jetzt nicht (mehr) zu beklagen.
Solch Urteil ist von hier aus schwer zu bewerten, weil wir die ganzen Rahmenbedingungen nicht kennen, aber rein gefühlsmäßig geht der Richterspruch für mich in Ordnung. Die Frau hat den Fahrzeugbrief behalten; man darf daher vermuten, dass dieser unverändert auf ihren Namen lautete. Daraus wiederum lässt sich schließen, dass vermutlich das ganze Fahrzeug auf die Frau als Halterin angemeldet war.
Unter diesen Umständen finde ich es eher rätselhaft, wie der Freund auf die Idee kommen kann, das Auto sei sein Eigentum. Das wäre doch das Minimale, dass er dann auch den Fahrzeugbrief sein eigen nennt.
Vermutlich hat er nur von der Tapete bis zur Wand gedacht...😉
Wie ist das mit Gewohnheitsrecht? Oder spielt der Aspekt hier keine Rolle? Die Wiki hilft nicht weiter und das BGB (mehr hab ich nicht 😆 ) will ich nicht raussuchen.
Das findet bei zwischenmenschlichen Beziehungen keine Anwendung.