Volkswagen: Bußgeldverfahren wegen unrechtmäßiger Gewinne
VW-Aufsichtsrat will Vorstands-Boni zurückfordern
Sollten VW-Manager bereits erhaltene Boni zurückzahlen - und damit für den Schaden bei VW haften? Das fordert der niedersächsische Wirtschaftsminister Olaf Lies. Er sitzt im VW-Aufsichtsrat.
Hannover - Im VW-Abgasskandal hat der niedersächsische Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) eine Rückzahlung von Vorstands-Boni ins Spiel gebracht. "Kein Gewinn ist kein Gewinn und von keinem Gewinn kann man auch keine Boni zahlen", sagte Minister und VW-Aufsichtsrat Lies am Mittwoch in Hannover. Am Morgen hatte der Minister den Landtag über die Situation bei VW informiert.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat vor Kurzem ein Bußgeldverfahren gegen VW gestartet. Dabei geht es um eine mögliche Rückerstattung von unrechtmäßigen Gewinnen aus dem Verkauf der weltweit rund elf Millionen Autos mit manipulierter Motorsteuerung. Hätte VW mit einer den Vorschriften entsprechenden Abgasreinigung weniger verdient? Den Differenzbetrag könnte die Ermittlungsbehörde nun nachträglich einkassieren.
2015: Boni trotz Verlust
Lies sagte, das Land Niedersachsen blicke "mit Sorge" auf das Bußgeldverfahren. Das Land habe ein großes Interesse daran, dass die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens gewährt bleibe. Niedersachsen ist zweitgrößter VW-Aktionär. Mögliche Rückforderungen gälten aus seiner Sicht nur für Boni für den Vorstand. Die Vorstands-Boni werden in Abhängigkeit vom Gewinn berechnet. VW hatte vor dem Abgas-Skandal über Jahre Milliardengewinne gemeldet.
In früheren Fällen, etwa den Bestechungsaffären bei Siemens und MAN, hatte eine Rückforderung von Gewinnen Erfolg. Der zugrundeliegende Paragraph 17 im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten lautet: "Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen."
Nach Angaben der "Süddeutschen Zeitung" geht es bei VW um eine Summe von "einigen Hundert Millionen Euro". Der Autokonzern hat bisher gut 16 Milliarden Euro für die Folgekosten der Manipulationen zurückgelegt. Für das vergangene Jahr 2015 waren bei VW Boni gezahlt worden, obwohl der Autobauer einen Verlust erwirtschaftet hatte.
Quelle: dpa
Das Thema war doch schon durch bei der letzten Vorstandssitzung 😕?
Das mag ja sein, spielt aber keine Rolle.
Mit dem jetzt eingeleiteten Bußgeldverfahren ändert sich, für den Fall, dass es Erfolg hat, unter Umständen die Berechnungsgrundlage für die Vorstandsboni. Dies gilt nicht für die "normalen" Angestellten, da diese immer nur für 1 Jahr eine Gewinnbeteiligung kriegen, die für's letzte Jahr halt ohne Gewinn in "Anerkennungsprämie" umbenannt wurde.
Aber für die Berechnung der Vorstandsboni ist die Regel halt anders, und da kann dieses Bußgeldverfahren eine nicht unwichtige Rolle spielen. Von daher ist der Vorschlag berechtigt.
Sollte es doch sowas wie "Gerechtigkeit" geben???Gruss aus B............
In meinen Augen ist das Blendwerk für die Öffentlichkeit.
Sollten Manager einen Teil ihrer Boni zurückgeben müssen und damit wäre die Sache erledigt (im Sinne vom Bundesland Niedersachsen) - dann wäre das letzlich nur ein Bußgeld "light".
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist zumindest ein großer Teil der Boni quasi eine Nachzahlung aus den erfolgreichen Jahren und diese Zahlungen stehen den Managern grundsätzlich zu - trotz verheerender Außenwirkung. Inwieweit diese "Erfolge" nun auf Betrug basieren, müssen die Juristen bewerten.
Aber das bezieht sich dann nicht nur auf das Management, sondern auf den gesamten Konzern und ist bei der Verhängung von Bußgeldern zu berücksichtigen!!
Davon sollte man logischerweise ausgehen.
Jein.
Du darfst nicht verschiedene Dinge durcheinanderwerfen.
Es gibt Verfahren wegen des Betruges ansich. Die richten sich gegen einzelne Manager, und zwar gegen die für den Skandal verantwortlichen. Es gibt Verfahren wegen Vertoßes gegen die Meldepflicht im Aktiengesetz. Es gibt verschiedenste Verfahren oder angeregte Vergleiche zur Umrüstung/Rücknahme/Schadneersatz für die betroffenen Kunden. Diese sind alle voneinander unabhängig, richten sich entweder gegen den Konzern, oder auch gegen Personen.
Was hier jetzt im Raum steht, ist ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen unlauteren Wettbewerbes. Dies beschäftigt sich einzig und allein mit der Frage, ob sich VW mit den betroffenen Fahrzeugen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Herstellern verschafft hat. Und dieses Verfahren richtet sich einzig und allein gegen den Konzern, es geht nicht gegen irgend eine Person. Und dieses Verfahren kann zur Folge haben, dass der Konzern mit einem Bußgeld belegt wird, dass die durch unlauteren Wettbewerb zu Unrecht erwirtschafteten Gewinne abschöpft.
Und an der Stelle kommen wieder die Manager ins Spiel. Im Gegensatz zu "normalen Angestellten" bekommen Manager ihre Boni aufgrund der Gewinne der letzten 3 Jahre. Dies hat man absichtlich so eingerichtet, damit diese zu langfristigem Erfolg ihres Unternehmens vergattert werden. VW hat schlichtweg in den Jahren 2013 und 2014 sehr hohe Gewinne eingefahren, nur 2015 war halt ein Riesenverlust. Wenn der Durchschnitt aus diesen 3 Jahren aber immernoch positiv ist (und das ist er), stehen ihnen ihre vertraglich vereinbarten Boni auf den Durchschnittswert auch formal erstmal zu, vollkommen egal wie die Außenwirkung ist, Arbeitsrecht ist nicht Straf- oder Zivilrecht.
Aber: Wenn jetzt von einem Gericht festgestellt wird, dass die Gewinne der letzten Jahre aufgrund unlauteren Wettbewerbes zu Unrecht erwirtschaftet werden, und es zu einer Gewinnabschöpfung kommt, dann kann (auch wenn das Bußgeld dann erst in 2016 oder gar 2017 fällig wird) der Aufsichtsrat verlangen, dass die Gewinne der letzten 3 Jahre anders bewertet werden. Eben aufgrund der expliziten Gewinnabschöpfung für diesen Zeitraum. Und dann kann es sein, daß der Bonusbetrag für die Manager auf einer anderen Grundlage berechnet wird. Das hat dann nichts mit dem fälligen Bußgeld für den Konzern ansich zu tun, das würde in jedem Fall fällig. Aber wenn das Bußgeld eine Gewinnabschöpfung ist, kann er Aufsichtsrat den entsprechenden Gewinn anders bewerten. Sprich, wenn die Manager einen Teil ihrer Boni nicht bekommen, ist das kein Ersatz für ein Bußgeld.
Aber eben - das ist im Moment alles ein "kann", solange das Bußgeldverfahren nicht abgeschlossen ist.
Hier noch ein paar Details zum Thema:
http://www.welt.de/.../...agraf-kann-fuer-VW-richtig-teuer-werden.html
Völlig korrekte Vorgehensweise.
Gewinne, die bei legaler Weise nicht erbracht worden wären, und zurückgezahlt werden müssen, mindern logischerweise die bereits ausgezahlten Boni, da die Grundlage ja nicht bestanden hat.
Anti Amerikanische Propaganda der Gelben Deutschen Presse in voller Fahrt!
Es gibt noch keinen Vergleich. Kein einziges Fahrzeug wurde verschrottet. VW und ihre Verbuendeten luegen immer dreister...
Es sollte wohl auch dem einfachsten Einfaltspinsel klar sein das man nicht etwas verschrotten kann das man garnicht hat...
Irgendwie geht das alles in die Richtung das VW nur aus Versehen einen Fehler gemacht hat und "man" die Umwelt (mit Deutscher Hilfe 😜 ) retten koennte wenn die Amis nur mal loslassen wuerden. 😉
Pete
Hi,
das ist doch schon immer so bei VAG, oder eben ,, Stand der Technik ".
MfG
Super-TEC
Whowh, nun schreiben hier die Manager, bzw. deren Vertreter schon selbst.
Alles nur um die Unrechtmäßigkeit von eventuellen Rückzahlungsforderungen
abweisen zu können. "ZITAT" Der Fisch stinkt vom Kopfe her, beschreibt es
wohl recht gut. Denn dort und nirgens Anderswo werden die Entscheidungen
getroffen. Da könnt Ihr Hier seitenlange Kommentare setzen, "Glauben"
habt Ihr längst verspielt, nun lebt gefälligst mit den Trümmern Eurer Taten.
Das man Euch nun am Kanthaken hat, ist selbst verschuldet und verdient
keinerlei MITLEID. Gruss aus B............