VW im Rechtsstreit mit Anlegern: Kapitalmarkt wurde rechtzeitig informiert
VW: Diesel-Affäre ohne Relevanz für den Aktienkurs
Hat Volkswagen seine Anleger zu spät über die Diesel-Probleme informiert? VW sagt "nein". Den VW-Verantwortlichen sei die Tragweite des Skandals nicht bewusst gewesen.
Hannover - Hans Dieter Pötsch hat sich offenbar gehörig verschätzt. Noch kurz vor Bekanntwerden des Abgasskandals in den USA ist der heutige Volkswagen-Aufsichtsratschef und frühere Finanzvorstand von Risiken von höchstens 150 Millionen Euro ausgegangen. Das geht aus der Klageerwiderung von VW im Musterverfahren zu Aktionärsklagen im VW-Abgasskandal hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in wesentlichen Teilen vorliegt.
Es habe bezüglich der Affäre keine konkreten Anhaltspunkte für eine relevante Auswirkung auf den Aktienkurs gegeben, teilte Volkswagen am Donnerstag dazu mit - bis die US-Umweltbehörden am 18. September 2015 unerwartet mit ihren Anschuldigungen an die Öffentlichkeit gingen. Darauf komme es in der Haftungsfrage gegenüber den Investoren im Kern an.
Mit der am Mittwoch eingereichten Klageerwiderung im Musterverfahren beim Oberlandesgericht Braunschweig stellt Volkswagen die Weichen für seine Verteidigungsstrategie. In dem Verfahren soll geklärt werden, ob VW seinen Pflichten gegenüber Investoren nachgekommen ist.
Es geht um neun Milliarden Euro
Unmittelbar nach Aufdeckung des Abgasbetrugs durch die US-Behörden brach der Kurs der VW-Aktie ein. Zeitweise verloren die Vorzugspapiere fast die Hälfte ihres Werts. Anleger erlitten zwischenzeitlich erhebliche Verluste. Investoren wie die Sparkassentochter Deka, die als Musterklägerin gegen VW auftritt, verlangen Schadenersatz.
Laut Gesetz müssen Nachrichten, die den Firmenwert beeinflussen können, umgehend ("ad hoc") veröffentlicht werden. Das habe Volkswagen versäumt, behauptete Klägeranwalt Andreas Tilp.
Insgesamt belaufen sich die Forderungen der 1.650 eingereichten Klagen überwiegend institutioneller Anleger auf mehr als neun Milliarden Euro. Die erste Anhörung beginnt am 3. September.
Quelle: dpa
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht? Aber gilt anscheinend nur für den kleinen Mann.
Und wenn die ehrlich geglaubt haben das die US Behörden sich 1,5 Jahre lang verarschen und belügen lassen ohne das da ne ordentliche Strafe dann folgt, dann haben die für ihre Blödheit erst Recht ne Strafe verdient.
Perfekt! Da hat jemand den Nagel auf den Kopf getroffen.
Richtig hart soll die Strafe werden. Schmerzgrenze reicht eigentlich nicht.
Leiden müssen leider nur die Kunden die sich einen VW vom Munde absparen. Die tun mir leid auch wenn ich schon immer VW nicht mag.
Im Grunde sind die Forderungen der Anleger doch lächerlich. Am Aktienmarkt muss man immer mit solchen Schwankungen rechnen. Der Kleinanleger hält seine Aktien und nutzt solche Einbrüche als Chance zum Nachkaufen. Die Großen handeln heute mit Hilfe von Computern im Sekundentackt. Da können dann auch mal Verluste entstehen. Es grenzt schon an Frechheit wenn man dann diese Verlust einklagen will. Das ist ein reiner Abzockversuch. Ich hoffe die kommen damit nicht durch.
Äh, nö. Schlicht: nö.
An der Börse gibts Regeln. Die hält man ein, sonst kanns schnell teuer werden. Man geht ja auch nicht ans Feuer, wenn man die Hitze nicht verträgt.
Zu dem VWler da...das ist die einzige Verteidigungslinie, die ihnen bleibt um den Schaden zu begrenzen. Oblatendünnes Eis, aber was will man machen.
Um hier einen ganz großen zu zitieren:
https://www.youtube.com/watch?v=pWdd6_ZxX8c
Das kann ich mir denken, dass den Verantwortlichen die Tragweite des Betruges nicht bewusst war.
Unrechtsbewusstsein war im VW-Konzerns noch nie ausgeprägt.
"We didn't lie.", um mal den Größten zu zitieren. Und wenn man mehrere Millionen in Brüssel als Lobby-Gelder angibt und mit der deutschen Politik aufs Engste verwoben ist, dann bekommt man solch ein Gutsherrenwesen nicht mehr aus denn Köpfen des Vorstandes: "Uns kann keiner!".
Zitat "VW sagt nein"
VW sagt und sagte vieles. Die Realität ist da aber nicht immer deckungsgleich.
Wenn eine AG Scheiße baut UND klar wird, es wird Auswirkungen haben, dann muß gewarnt werden (verkürzt+vereinfacht), das gilt nun mal für Börsennotierte Unternehmen.
Und "war sich nicht bewusst(...)" zeugt allenfalls von Kurzsichtigkeit, oder Unfähigkeit, und/oder Arroganz, aber es ist kein Entlastung.
Was für politisch geschützte Realitsferne Pappnasen da aggieren ist absurd. Wenn ich bei einem Projekt sio eine Grütze reite, verliere ich meinen Job.
Wenn VW nicht „betrogen“ hat, dann stimmt die Aussage des Vorstandes eventuell. Wenn VW aber betrogen hat, dann ist es wohl einfach nur dummdreist anzunehmen, dass ein solcher Vorgang keinen Einfluß auf den Börsenwert hat. Vielleicht stellt endlich einmal ein Gericht klar, dass jeder vorsätzliche Betrug eines DAX Konzerns automatisch einen Haftungsanspruch der Eigner zur Folge hat. Alles andere hieße den Beschiß auch noch gutzuheißen, selbst wenn man erwischt wird, man muss sich nur dumm genug stellen und weiterhin Millionenbeträge für die ach so große „Verantwortung“ kassieren. Ob sich ein deutsches Gericht so etwas traut?
OpenAirFan
Daraus kann und darf die AG keinen Freibrief zum Bruch des geltenden Aktienrechtes ableiten.
Die Investoren werden sich nicht mit einem Software-Update und einem Plastikgitter abspeisen lassen.
Wen wollen die eigentlich veräppeln?
Viel Spaß damit VW.
Vor dem Dieselskandal haben die Aktionäre doch vom Betrug profitiert. Darüber beschweren sie sich nicht. 😆
Durch unterlassene Pflichtmitteilungen? 😱
Das halte ich für ein Gerücht.
Nein, durch positiven Geschäftsverlauf dank Betrügereien. 😉
Nein, ein deutsches Gericht wird sich das nicht trauen, weil es rechtlich nicht möglich ist. Eine juristische Person wie VW kann keinen Betrug im Sinne des StGB begehen. Insofern kann auch die von dir beschriebene automatische Folgewirkung nicht von einem Gericht klargestellt werden. Einen Betrug im Sinne des StGB kann nur eine natürliche Person, d.h. ein Mensch, begehen.
BTW: Vorsätzlicher Betrug ist ähnlich wie weibliche Frau. Ein Betrug setzt immer Vorsatz als Tatbestandsmerkmal voraus. Ohne Vorsatz ist es kein Betrug.
MfG
roughneck
Beim Abgas durfte VW ungestraft bescheissen. Sollen die das bei ihren Aktienbetrügereien auch dürfen?