Entscheidung im VW-Abgasskandal: Kein Rückgaberecht für Autokäufer
VW-Händler muss Diesel-Tiguan nicht zurücknehmen
Ein Tiguan-Fahrer, der sein Auto wegen der Abgasmanipulation zurückgeben wollte, muss es behalten. Der Mangel sei zu leicht zu beheben, entschied das Landgericht Bochum.
Bochum - Es war der bundesweit erste Prozess wegen des VW-Abgasskandals und er endete wie erwartet. Die Klage eines VW-Kunden, der sein Auto wegen der Abgasmanipulationen an den Händler zurückgeben wollte, wurde abgewiesen. Dass das Landgericht Bochum so entscheiden würde, hatte sich bereits angedeutet.
Die Veränderungen am Abgassystem seien zwar als Mangel einzustufen, entschied das Gericht. Dieser sei aber vergleichsweise günstig zu beheben. Je nach Motorisierung reicht ein Softwareupdate, im schlimmsten Fall muss ein Gitter in den Ansaugtrakt eingebaut werden. Der Werkstattaufenthalt dauert maximal eine Stunde. Laut dem Richter liege die Mangelbeseitigung damit unter der Bagatellgrenze. Diese beträgt einen Prozent des Kaufpreises. Deshalb gebe es keine erhebliche Pflichtverletzung und damit auch kein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
Anwalt des Klägers kündigt Berufung an
Geklagt hatte ein Stammkunde eines Bochumer VW-Autohauses. Vergleichsverhandlungen waren gescheitert. Der Anwalt des Klägers kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. In Deutschland laufen zahlreiche Klagen gegen VW als Konzern oder gegen einzelne Autohäuser auf Rückgabe oder Wertminderung.
Das Bochumer Gericht hatte seinen Standpunkt bereits in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht. Daher kam die Entscheidung nicht überraschend. VW hatte mit einer Software Abgastests bei Dieselfahrzeugen manipuliert.
Das dürfte ein Aufathmen für die VW Händler bedeuten.
Ob der Kunde nochmal einen VW kauft, ist die andere Frage. Aber so wie ich die meisten VW Kunden kenne, wird der nächste halt nen Benziner. Oder ein neuer Diesel, bei denen ist ja jetzt alles in Ordnung 😉
Die Frage die ich mir eher stelle ist, was passiert, wenn nach dem "Update" bzw. der offiziellen Beseitigung des Fehlers (zu hohe Abgaswerte) andere Fehler auftreten... Zu wenig Leistung oder zu viel Verbrauch... AFAIK ist beim Verbrauch sehr schnell von einem Mangel zu sprechen und daraus abzuleiten, dass es ein Rückgaberecht gibt.. Bei Leistung gab es ja Toleranzen von x%... 10 oder so etwas habe ich aktuell im Sinn... Bin mir da aber nicht sicher...
Es bleibt spannend, wie ich finde 😊
Da ist noch nicht die letzte Entscheidung gefallen. Hat man außerdem überhaupt schon ein Auto erfolgreich reparieren können? Ich lese immer nur von irgendwelchen verschobenen Startterminen für die Rückrufe...
Nicht jeder Mangel bedingt ein Rückgaberecht.
Zu hoher Verbrauch jedoch schon, da es in wesentlichen Eigenschaften nicht der Beschreibung entspricht :-)
Gab es schon Urteile zu
Dazu gibt es frische Nachrichten .... beim Passat sieht es schlecht aus mit der Umrüstung
http://www.finanznachrichten.de/.../...auchsziele-zu-verpassen-016.htm
Müssen halt bei den ersten Vielfahrern nach dem Update die Partikelfilter kaputt gehen, dann dürfte hoffentlich jeder Richter seine Meinung ändern.
Ich würde die Dreckskarre schön folieren und damit durch Bochum fahren. Einen Totenkopf auf die Heckklappe und den Hinweis bitte die Umluft zu aktivieren. Seitlich auch, aber mit der Bitte aus dem Spender eine Atemmaske zu entnehmen.
Wenn man das Fahrzeug nicht braucht, vor dem Geschäft des ausliefernden Händlers so parken.
Wenn einem das Rechtssystem nicht hilft, muss man sich halt mit allen Mitteln, die legal sind, wehren.
Zum Glück gibt es noch die Amis. Muss mal Champagner wegstellen, nicht das so groß gefeiert wird, wenn in WOB das Licht ausgeht und alles ausverkauft ist, wenn die Korken knallen...
Der Kläger wollte wegen des Mangels vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne zuvor überhaupt eine Nachbesserung zur Mangelbeseitigung zuzulassen. Das war "sehr mutig", wenn denn eine Nachbesserung grundsätzlich möglich ist. Und das behauptet VW ja. Ob sie zur Beseitigung des Mangels führt und dadurch keine weiteren Mängel, wie zu hoher Verbrauch, auftreten, wissen wir nicht, denn das hat der Käufer nicht gewollt. Er wollte mit dem Kopf durch die Wand und die war dicker. Bei dieser Ausgangslage sehe ich auch vor dem OLG für ihn schwarz.
Grüße vom Ostelch
Diesel mit hohen Wertverlust.
Die Entscheidung ist nicht in Ordnung.
Natürlich kann er den Händler einen angemessenen Zeitrahmen zur Nachbesserung geben, üblicherweise bei so kleinen Mängeln 14 Tage (neueinspielen einer Software dauert ja bloß eine Stunde), und danach auf Wandlung in ein einwandfreies Produkt bestehen falls die Nachbesserung fehlgeschlagen ist.
So ist das allgemein üblich.
Ich denke eher nicht. Dies dürfte frühestens nach dem Abschluß der Berufungsverhandlung der Fall sein.
In der 2. Instanz wirds dann richtig teuer. Aber ruhig weiter den Anwälten das Geld in den Rachen werfen, nennt sich dann Lehrgeld! Übrigens sieht mobile.de keine Preisschwankungen. Warum auch?
Die Anwälte versuchen nur, die Fahrzeugbesitzer immer weiter verrückt zum machen, um noch mehr abzukassieren. Dem sollte man nicht auf den Leim gehen.
Das ist logisch. Dort stehen nur die Wunschpreise der Verkäufer und nicht die real beim Verkauf erzielten Preise.