Abgas-Skandal: 278 Großanleger reichen Klage gegen VW ein
VW-Investoren fordern drei Milliarden Euro Schadenersatz
Der Kursverfall der VW-Aktie nach Bekanntwerden der Diesel-Affäre könnte den Hersteller teuer zu stehen kommen. Großanleger fordern eine Entschädigung in Milliardenhöhe.
Braunschweig - Profi-Investoren nehmen Volkswagen im Abgas-Skandal ins Visier. 278 institutionelle Großanleger - darunter der größte US-Pensionsfonds Calpers und die Sparkassen-Fondstochter Deka - haben den Autohersteller auf Schadenersatz in Höhe von 3,255 Milliarden Euro verklagt. Einen entsprechenden Bericht von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR bestätigte der Tübinger Rechtsanwalt Andreas Tilp. Schon zuvor gab es allerdings Dutzende vergleichbarer Klagen.
Bei den Vorwürfen geht es darum, ob der Konzern seiner Auskunftspflicht gegenüber Anteilseignern nachgekommen ist. VW hatte erst Tage, nachdem die US-Umweltbehörde EPA ihre Betrugs-Vorwürfe am 18. September öffentlich machte, über drohende finanzielle Konsequenzen informiert. Volkswagen bekräftigte mehrfach seine Auffassung, alle Informationspflichten befolgt zu haben.
Die Liste der Kläger soll noch länger werden
Tilp vertritt die Investoren vor dem Landgericht Braunschweig. Bei den Klägern handelt es sich um Anleger, die ab Mitte 2008 VW-Aktien gekauft haben. Sie fordern einen Ausgleich für die hohen Kursverluste, die sie im Zuge der Affäre um manipulierte Emissionswerte erlitten haben. Laut Tilp wollen sich noch diverse andere Investoren der Klage anschließen. "Das ist erst der Anfang", sagte der Anwalt. Das Landgericht war zunächst nicht für eine Bestätigung des Klageeingangs erreichbar.
Über ein Konsortium mehrerer Gesellschaften, das die Prozesskosten finanziert, plane Tilp vor einer drohenden Verjährung im September 2016 noch weitere Klagen für mehr als 20 Großanleger, heißt es in dem Bericht von "SZ", NDR und WDR. Diese Aktionäre dürften noch einmal deutlich mehr als eine Milliarde Euro an Schadensersatz fordern. Eine Allianz-Tochter sei bereits unter den Klägern.
Ein Sprecher der Vermögensverwaltung Allianz Global Investors (AGI) hatte vor einigen Tagen gesagt, man müsse prüfen, "ob unsere Anleger geschädigt worden sind und wir dann dementsprechend Schritte einleiten". Die AGI hält 0,06 Prozent an dem Wolfsburger Autokonzern.
Der kalifornische Lehrer-Pensionsfonds CalSTRS hatte bereits Anfang März angekündigt, vor deutschen Gerichten um Schadensersatz streiten zu wollen.
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nicht das die arbeiter am ende noch auf die t-shirts verzichten müssen. 😆
Typische Kläger. Taschen voller Geld und wenn es mal nicht so läuft wie erhofft, dann wird geklagt. Solange die Renditen steigen, ob mit oder ohne Manipulation, ist alles OK, aber wehe es geht etwas nicht so wie man es erhofft, schon wird geklagt. Gott sei Dank leben wir nicht in Amerika.
MfG aus Bremen
😕
Die Klage läuft am Landgericht Braunschweig...
Wichtig ist vor allem, dass ein börsennotiertes Unternehmen vollumfänglich seinen Mitteilungspflichten nachkommt, damit der Anleger eine Chance hat, sich von seinem Investment rechtzeitig zu trennen. Und nur darum geht es in dieser Klage - dass nach Meinung der Kläger der VW-Konzern seinen Pflichten eben nicht rechtzeitig nachgekommen ist. Und wenn man die Nachrichten aufmerksam verfolgt, dann können einem da schon erhebliche Zweifel kommen, dass VW rechtzeitig genug informiert hat (um nicht zu sagen, es ist fast schon erwiesen, dass VW zu spät informiert hat).
Insofern ein völlig normaler, legaler und im Sinne des Anlegerschutzes richtiger Schritt, den die Investoren mit der Klage gehen.
Davor haben sie Jahre lang vom Betrug profitiert...
Meine Aussage mit Amerika, bezog sich auf die Rechtssprechung in Amerika. Da würde diese Klage so durchlaufen.
MfG aus Bremen
Das hat mit Amerika rein garnix zu tun:
"Unterlässt es der Emittent von Finanzinstrumenten, die zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, unverzüglich eine Insiderinformation zu veröffentlichen, die ihn unmittelbar betrifft, ist er einem Dritten zum Ersatz des durch die Unterlassung entstandenen Schadens verpflichtet..."
§ 37b(1) WpHG
Anständiges, deutsches Gesetz.
Wird noch teuer...
Nicht nur, dass die Klage rechtens ist. Sie ist auch rein optisch betrachtet, (für mich) absolut legitim.
Man kann zwar Staatsorgane belügen,
aber fürchtet euch vor den eigenen Aktionären.
Einen großen Gewinner gibt es bei diesem Rechtsstreit schon - die eingeschalteten Rechtsanwälte verdienen wahrscheinlich 5-stellige Summen.
Hi,
würde auch höchste Zeit, auch wegen der Einhaltung der Fristen.
MfG
Super-TEC
VW muss endlich mal von der Arroganz herunter kommen. Denn Grund dazu haben sie nicht!
Die haben sicher keine vollen Taschen bekommen, indem sie auf ihre Rechte verzichtet und Geld verschenkt haben.
Den Verantwortlichen sollte eigentlich klar gewesen sein, daß die Mißachtung der Mitteilungsfristen bei börsennotierten Unternehmen kein Kavaliersdelikt darstellt.