Abgas-Skandal: Gericht sieht für VW keine Pflicht zur Auto-Rücknahme
VW muss vorerst keine Skandal-Diesel zurückkaufen
Ein vom Abgas-Skandal betroffener VW-Kunde in Deutschland forderte die Rücknahme seines Tiguan. Der zuständige Richter lehnt das ab. Der Mangel sei dafür zu gering.
Bochum/Wolfsburg - Im Abgas-Skandal bei Volkswagen müssen Hersteller und VW-Händler nach Auffassung des Landgerichts Bochum manipulierte Autos nicht zurücknehmen. Zwar liege eindeutig ein Mangel vor, sagte Richter Ingo Streek am Mittwoch zum Start eines Zivilprozesses. Dieser Mangel sei aber nicht erheblich im rechtlichen Sinn, weil er mit relativ geringem Aufwand abgestellt werden könne.
Nur bei erheblichen Mängeln sei eine Rückabwicklung des Kaufs vorgeschrieben. "Das schärfste mögliche Mittel hält das Gericht hier nicht für angemessen", sagte ein Gerichtssprecher.
Nachbesserung kostet etwa 100 Euro
Das Bochumer Verfahren ist der bundesweit wohl erste Prozess, in dem ein privater VW-Fahrer wegen der Abgas-Affäre vor Gericht Ansprüche geltend macht. Der Stammkunde eines Autohauses aus der Ruhrgebietsstadt hatte auf Rücknahme seines knapp ein Jahr alten und rund 38.000 Euro teuren VW Tiguan geklagt, weil der Wagen deutlich mehr Schadstoffe ausstoße als vom Hersteller angegeben.
Volkswagen zufolge kann das Problem beim Auto des Klägers mit einem Software-Update innerhalb von 30 Minuten behoben werden. Die Kosten für das genannte Programm-Update beziffert das Unternehmen laut Gericht auf etwa 100 Euro. Streek verwies auf eine Grundsatzentscheidung, nach der ein erheblicher Mangel erst dann vorliegen könne, wenn dessen Behebung mehr als ein Prozent des Kaufpreises koste.
VW-Autohaus lenkt ein
Der Anwalt des Autokäufers wies die Argumentation des Gerichts zurück. Der Kläger wolle nicht weiter warten, bis sein Auto eine neue Software erhalte, und er befürchte auch weniger Leistung oder mehr Verbrauch.
Eine Entscheidung gibt es in dem konkreten Fall noch nicht. Der Anwalt des Bochumer VW-Autohauses bot vor Gericht "aus freien Stücken" eine Rücknahme des Wagens zu einem "marktüblichen Preis" an - im Gegenzug für den Kauf eines Neufahrzeuges. Für den Fall, dass es dabei keine gütliche Einigung gibt, setzte das Landgericht einen Verkündungstermin für die Entscheidung in 14 Tagen an.
Für den Fall einer Entscheidung gegen die Rücknahme des Autos hat der Anwalt des Klägers im Bochumer Verfahren bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.
Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht
Ja das behaupten die...aber woher will der Richter denn nun wissen, ob das dann auch so ist? Oder habe ich da was verpasst? Soo toll waren ja wohl die ersten Ergebnisse von Updates nicht...
Wobei...das Ergebnis ist schon OK...Rückabwicklung ist hier wohl kaum angemessen.....er fuhr ein Fahrzeug, das viele Schadstoffe ausstößt und er wird nach dem Update auch solch ein Fahrzeug fahren.....also das was er beim Kauf auch wollte..;-)
KUM
Niemand weiß wie lange die Behebung des Mangels beim Tiguan dauern wird, da es aktuell gar keine Möglichkeit gibt diesen abzustellen.
Das war nicht Vortrag und Frage des Klägers.
Kläger wollte die Fahrzeugrückgabe, weil der Mangel derzeit "erheblich" ist - was der aber nicht ist, weil die zugehörigen Definitionen nicht erfüllt sind; und auch durch einen Rückruf nicht behoben werden kann - für das der Kläger keinen objektiv nachvollziehbaren Beweis vorlegen konnte, somit nur eine unbewiesene Behauptung war. (Zumindest nach den momentanen Presseberichten).
Wie soll ein Richter wohl entscheiden, wenn die vorgetragenen Begründungen keine sind?
Hatte ich doch geschrieben, oder? Entscheidung durch den Richter ist schon OK.....Aussage von VW ist halt nur abenteuerlich...
KUM
Was ist daran abenteuerlich ?
Das Update dauert nun mal nur 30 Minuten am Fahrzeug und hat auch nur einen Kostenaufwand von 100 Euro pro Fahrzeug.
Das ist nur eine Geringwertigkeit und zerschießt den Klägervortrag mit "erheblichem Mangel" vollständig.
Dann fahre mal zu VW und lass dir das Update in 30 min aufspielen. Sag mir bescheid ob´s geklappt hat.
Besonders geil ist das Angebot des Anwalts vom Autohaus:
Man nehme den Wagen bei Kauf eines Neuwagens zum marktüblichen Preis zurück.
Was ist daran ein Entgegenkommen? Wo ist das Goodie?
Ist es nicht das Tagesgeschäft, ein Auto anzukaufen und ein neues zu verkaufen?
Zum Glück entscheiden nicht ausschließlich die deutschen Gerichte, der Rest der Welt wird nicht so lieb zu VWeh sein.
Und warum?
Was haben die momentane (Nicht-)Verfügbarkeit und die fraglichen Eigenschaften des Fahrzeugs mit dem Update zu tun, wenn eine Entscheidung zur Argumentation des Klägers erfolgen muss (der Richter kann sich ja nicht irgendwas ausdenken, was der Kläger weder vorgetragen, noch der Beklagte sich jemals dazu geäußert hat) und die beiden vorgetragenen Argumentationen daneben waren?
Diese Klagen sind doch lächerlich. Wenn man dem Klagenden Recht geben würde, dann könnte ja demnächst jeder Autofahrer vor Gericht ziehen weil der Spritverbrauch bei nahezu allen Fahrzeugen nicht den Angaben in den Prospekten entspricht.
Warum muss er denn ein "Goodie" bekommen? In Deutschland ist im BGB eindeutig geregelt, dass der Schaden ersetzt wird und es keine Leistungen darüber hinaus gibt (im Gegensatz zu den USA, wo es ja bekanntlich einen bestrafenden Schadensersatz gibt).
Der Anwalt des Klägers hat angeführt, dass sein Mandant eine Wertminderung durch den Mangel befürchtet - deshalb das Angebot des Autohauses, den Wagen zum marktüblichen Preis in Zahlung zu nehmen. Damit wird einfach ein Argument entkräftet.
Ansonsten gerechtes Urteil. Ich hoffe dass die Rechtsschutzversicherungen jetzt die Aussicht des Erfolges bei den restlichen Klagen in Frage stellen. Ich habe nämlich keine Lust mehr Beiträge zu zahlen, nur weil einige VW Kunden auf Kosten der Versichertengemeinschaft unsinnige Prozesse führen, weil sie sich ein paar Euro Schadenersatz erhoffen.
Basierend auf einem Urteil zu einem Klageweg sollen sämtliche noch anderen Klagewege pauschal beurteilt werden?
Wenn Rechtsschutzversicherungen so agieren würden, dann gibt es nirgends wo mehr eine Unterstützung. Mietrecht mit Renovierung, ..., Gartenzaunklassiker, was wo drüber wächst, ..., Parkverbote, Speeding, Beleidigung, ... zu welchem Thema gibt es denn noch kein Urteil und könnten grundsätzlich nicht nur auf Rechtschutzversicherungen, sondern auch auf Anwälte, Richter, Gerichte, ... verzichten.
Kann alles Google ersetzen:
Arbeitsrecht und Kündigung ... hatten wir schon, wurde bestätigt, tschüss 😉
Rechtsschutzversicherungen greifen in der Regel nur wenn man selbst verklagt wird. Will man klagen, dann prüfen die vorher die Chancen auf Erfolg. Sind die schlecht, darf man selbst zahlen.
Natürlich ist die Justiz unabhängig und natürlich kann man es so sehen - man kann es aber auch ganz anders sehen. Denn die sog. "Nachbesserung" wird nicht zu den Abgas-Werten führen, die VW versprochen hatte. Insofern wird der Tiguan für rund 37.000 EUR vermutlich mittelfristig wg. schlechter Abgaswerte massiv an Wert verlieren - wie alle vergleichbaren Fahrzeuge von der VW-Gruppe ebenfalls.
Genau so ist es übrigens mit all den angeblich supersauberen EURO 6 Benzinmotoren mit Direkteinspritzung. Ich wette, dass im Modelljahr 2016/2017 die Fahrzeuge einen Partikelfilter bekommen und die Diesel große Adblue-Tanks - all diese Modifikationen werden leider zu einem massiven Wertverlust der jetzt noch verkauften Volkswagen, Audi, Skoda, Seat etc. führen
Die Welt will betrogen werden - und Volkswagen ist nur eine der Firmen, die da mitmischen
PS - Die Kontrahenten selbst werden sich außergerichtlich vergleichen - aber all den anderen Käufern nützt dies herzlich wenig ...
Eine Rechtsschutzvers. prüft bei Klagen immer die Aussicht auf Erfolg. Wenn ein Kläger für einen Rechtsstreit die Deckung der Kosten erfragt, kann die Rechtsschutzversicherung diesen Ablehnen, wenn in einem exakt gleich gearteten Fall ein rechtsgültiges Urteil besteht.
Schönes Beispiel: "Parken im Halteverbot". Wenn deine Argumentation genauso erfolgt wie bei denjenigen, die ihren Prozess allesamt verloren habe (z.B. ich habe nur ganz kurz geparkt, weil....) bekommst Du zu recht keine Kostenübernahme. Nur wenn deine, bzw, die Argumentation deines Anwaltes Aussicht auf Erfolg begründet (z.B. Schild war nachweislich nicht lesbar) dann bekommst Du die Kosten übernommen.
Und das ist auch richtig so, denn sonst könnten wir uns eine solche Versicherung gar nicht mehr leisten.