VW-Kunden: Nachbesserung reicht nicht aus
VW-Skandal: Arbeit für den Ombudsmann für Versicherungen
Im Abgas-Betrug geben sich einige VW Kunden mit dem Angebot zur Nachbesserung nicht zufrieden. Sie wollen Schadenersatz oder vom Kauf zurücktreten und deshalb klagen.
Berlin - Die VW-Abgasaffäre beschäftigt nun auch den Ombudsmann für Versicherungen. An ihn können sich Kunden wenden, um Streitfälle mit ihrem Versicherer außergerichtlich zu klären. Rund 200 Beschwerden zum VW-Skandal gab es im vergangenen Jahr, wie Ombudsmann Günter Hirsch am Dienstag in Berlin mitteilte. Einige Autobesitzer wollten sich nicht mit der von Volkswagen angebotenen Nachbesserung der Software zufrieden geben, sondern verlangten Schadenersatz oder wollten vom Kaufvertrag zurücktreten.
"Nicht alle Rechtsschutzversicherungen haben den Haltern dafür jedoch Deckungsschutz gegeben - mit dem Argument, eine Klage habe keine Aussicht auf Erfolg", sagte Hirsch. Inzwischen hätten allerdings mehrere Gerichte die Erfolgsaussichten bejaht.
Der Ombudsmann erhielt im vergangenen Jahr rund 14.700 Beschwerden, gut sechs Prozent mehr als im Vorjahr und damit so viele wie nie seit Aufnahme seiner Tätigkeit im Jahr 2001. In der Mehrzahl der Fälle ging es um die Rechtsschutzversicherung, zu der es erstmals mehr Beschwerden gab als zur bislang dominierenden Lebensversicherung.
Der Versicherungs-Ombudsmann sucht bei Konflikten eine gütliche Einigung, kann bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro aber auch verbindlich entscheiden. Für Verbraucher ist das kostenfrei.
Quelle: dpa
Kann die Darstellung nicht ganz nachvollziehen. Hier wird berichtet, dass einige Kunden mit der von VW angebotenen Nachrüstung nicht zufrieden wären und man spricht von ca.200 Beschwerden zum VW-Skandal beim Ombudsmann.
Es ist doch längst bekannt, dass in Deutschland bereits viele 10.000 Kunden eine Beauftragung zur Klage auf Rückabwicklung oder Schadenersatz eingereicht haben. Alleine über 20.000 über Myright.
Dass die von VW angebotene Nachrüstung zu höherer Materialbelastung führt ist bekannt. Es gibt vom Hersteller weder Garantien auf höher belastete Komponenten, noch einen Schadenersatz für den Wertverlust der Betrugsdiesel. Dass sich das viele Kunden nicht gefallen lassen ist wohl mehr als nachvollziehbar.
Die 200 bezieht sich auf die Beschwerden von Kunden über ihre RS-Versicherung, die die Kostenübernahme für Klageeinreichung gegen VW ablehnt. Die meisten werden wohl eine Zusage bekommen haben oder sich mit der Versicherungsmeinung abgefunden haben.
Der Ombudsmann ist nur Schlichter bei Streitigkeiten zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer.
Das ist auch nachvollziehbar. Das die Aussage "Welcher Schaden ist euch denn groß entstanden?" zwar prinzipiell richtig ist wenn man nur das Fahrzeug betrachtet. An dem Fahrzeug ändert sich nichts, solange man nicht von VW die Updates einspielen lässt.
Aber besieht man sich mal den Rattenschwanz der da mittlerweise dranhängt wundert es mich nicht mehr:
- Dieselfahrverbote
- Nachrüstungen auf Kosten der Käufer
- Höhere Belastungen der Motorteile
- Pobleme, die seltsamerweise direkt nach de updates auftretten (Stichwort AGR)
und noch etliches weiter, wer weiß was da noch kommt. Da würde ich genauso meine Kiste schnell wieder zurück geben wollen
Ach ja? Bisher ist das doch alles nur reine Spekulation. Weder das Eine, noch das Andere ist belegt.
Und genau darauf spekuliert VW, dass der Kunde diesen Zusammenhang nicht nachweisen kann. Jedoch ist es schon als auffällig anzusehen, wenn die VW-AGR sich reihenweise nach dem Zwangs-Update verabschieden und sich besagtes Bauteil zur Zeit extrem hoher Nachfrage erfreut...
Wem das alles noch nicht reicht: Bei vielen der Zwangs-upgedateten VW-Diesel soll der Kraftstoff-Verbrauch deutlich gestiegen sein, man hat also real nicht den CO2-Print/Verbrauch, den VW bei Vertragsabschluss seinen Kunden zugesichert hat. Wenn das kein Grund ist die Mühle zurückzugeben?
Für einen Schadenersatz muß aber auch erst mal ein Schaden entstanden sein...
Welchen VW-Kunden ist denn bisher welcher Schaden entstanden?
Auch viele Besitzer von Fahrzeugen die nicht aus dem VW-Konzern stammen, klagen über defekte AGR.
Manche VW-Fahrer berichten auch von gesunkenen oder gleichgebliebenen Verbrauchswerten. Das deutet eher auf ein subjektives Verbrauchsempfinden hin.
Jedem Kunden, der Eigentümer eines Betrugsdiesels ist!
Und welcher Schaden ist denen nun entstanden?
Es gibt einen Unterschied zwischen einem juristisch nachweisbaren Schaden, der eine Schadenersatzpflicht nach sich zieht und einem Schaden, den ein gewisser Benutzerkreis in diesem Forum als erwiesen ansieht. Vielen scheint der Unterschied zwischen Korrelation und Kausalität unbekannt zu sein.
VW ist durch vorsätzlichen Betrug der Verursacher des Zwangs-Updates.
Warum sollte ausgerechnet der von VW betrogene Kunde in der Pflicht sein, den Zusammenhang zwischen Zwangs-Update und just geschrotteten AGR, DPF, Injektoren, bzw. Mehrverbrauch nachzuweisen?
VW, der Verursacher des Updates, wäre eigentlich in der Pflicht stichhaltige Nachweise anzuführen, dass den Kunden durch das Zwangs-Update keinerlei finanzielle Nachteile entstehen. Da VW dies offensichtlich nicht nachweisen/garantieren kann (bis dato keine erweiterte Garantie für evtl. betroffene Abgaskomponenten von VW), muss der VW-Konzern im Sinne des Verbraucherschutzes gerichtlich dazu angewiesen werden.
Weil in einem Rechtsstaat der Kläger, in diesem Fall der Halter der besagten Fahrzeuge, dem Beklagte, in diesem Fall der Volkswagenkonzern, die Schuld nachweisen. Dies ist ein elementarer Grundsatz in einem Rechtsstaat und kann und darf, wenn überhaupt, nur in ganz wenigen Ausnahmefällen umgekehrt werden. Das es genügend Mitbürger gibt, die dies aus naheliegenden Gründen anders sehen ist nachvollziehbar, aber spricht nicht für das Verständnis für den Rechtsstaat.
Wenn ich Dir irgendwas vorwerfe, dann muß auch ich das nachweisen und nicht Du, daß es nicht so ist!
Auch ohne Update entstehen dem Kunden finanzielle Nachteile, weil ein Auto einfach Geld kostet! Probleme mit AGR, DPF und Injektoren gabs schon immer - auch vor dem Update und auch bei anderen Herstellern!
VW gibt auf Neuteile eine Garantie von 2 Jahren... für gebrauchte Teile gibts keine neue Garantie, nur weil es ein Update gab 🙄
Die Habgier treibt manche Menschen echt zu komischen Taten 😆
Und das Geilste daran: Man fühlt sich von VW sooooo sehr verarscht, aber das nächste Auto wird sicher wieder ein VW 😆
So lange alle Kunden glücklich und zufrieden sind, kann VW weitermachen wie bisher! Und genau das ist der Grund, warum es in den USA anders lief...
Die Rechtslage ist eben nicht eindeutig, da möchte ich widersprechen. Durch vorsätzlich schuldhaftes Verhalten der Firma VW ist den Kunden sehr wohl ein Nachteil entstanden, zumindest beim Wiederverkaufswert der betroffenen Dieselfahrzeuge. Selbst wenn der Kunde technisch und finanziell nicht in der Lage ist den Nachweis gegen VW zu führen, das Abgaskomponenten aussergewöhnlich vorzeitig ausfallen, oder ein Mehrverbrauch nach dem Update entstanden ist, so ist alleine der zu erwartende Wertverlust der Betrugsdiesel Grund genug für eine aussichtsreiche Klage gegen VW. Als Nicht-Betroffener kann ich über VW's Eiertanz nur verwundert den Kopf schütteln, denn eines sollte klar sein: Es ist heute schon die Tendenz zu beobachten das VW Marktanteil verliert, dies wird sich durch VW's niederträchtiges Geschäftsgebaren gegenüber seinen eigenen Kunden verstärken. Kurzfristig spart VW Geld, langfristig wird dieses Verhalten katastrophale Folgen haben.