Händler soll manipulierten Volkswagen zurücknehmen
VW soll erstmals Betrugsdiesel zurücknehmen
Kann man seinen VW zurückgeben, wenn die Betrugssoftware eingebaut ist? Bislang sagten die Gerichte nein. Das Landgericht München urteilte jetzt anders.
München/Wolfsburg - Im VW-Abgas-Skandal hat erstmals ein Gericht einen Autohändler dazu verpflichtet, das manipulierte Fahrzeug zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Das Urteil des Landgerichts München sei am vergangenen Dienstag ergangen, wie "Stern TV" berichtet. Es handele sich um einen Seat Ibiza mit 1,6-Liter-Diesel-Motor vom Typ EA189, der mit der Betrugssoftware ausgestattet sei. Geklagt habe ein Ehepaar aus München.
Volkswagen bestätigte am Samstag das Urteil. Der Händler werde in Absprache mit dem Konzern Berufung einlegen, hieß es. Entscheidungen anderer Gerichte legten nahe, dass es für die Besitzer der Autos zumutbar sei, die Umrüstung abzuwarten. Die Fahrzeuge könnten bis dahin ohne Einschränkungen im Straßenverkehr genutzt werden.
Laut Volkswagen sind deutschlandweit bislang neun Urteile zur Thematik ergangen. Acht unterschiedliche Landgerichte hätten die Klagen der Autobesitzer abgewiesen. Nur das Landgericht München habe in erster Instanz der Klage gegen einen Händler stattgegeben.Weiteres Urteil folgt Ende Mai
Bereits im März hatte etwa das Landgericht Bochum die Klage eines VW-Kunden auf Rückgabe des Autos zurückgewiesen. Die Veränderungen am Abgassystem seien zwar als Mangel einzustufen, entschied das Gericht. Dieser sei aber vergleichsweise günstig zu beheben. Die Mangelbeseitigung liege unter der Bagatellgrenze von einem Prozent des Kaufpreises. Deshalb gebe es keine erhebliche Pflichtverletzung und damit auch kein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
Laut "Stern TV" heißt es in der Münchener Urteilsbegründung, der Händler habe länger als ein halbes Jahr Zeit gehabt, den Mangel zu beheben. Diese Frist sei ungenutzt verstrichen. Den Klägern müsse daher der Kaufpreis erstattet werden.
Zur Problematik stehen weitere Entscheidungen an. Am Landgericht Braunschweig sind im Zuge des Abgas-Skandals bislang 46 Klagen von Autobesitzern eingereicht worden. Sie klagen laut Gericht entweder gegen den jeweiligen Verkäufer des Fahrzeuges, ein Autohaus oder die Volkswagen AG auf Rückabwicklung des Kaufvertrages oder gegen den Konzern als Hersteller auf Schadenersatz. Am 24. Mai soll es ein Urteil im Prozess eines Audi-Besitzers gegen ein Autohaus geben.
Das Urteil ist aus meiner Sicht nachvollziehbar, man kann dem Kunden nicht "ewig" zumuten, auf die Nachbesserung des Mangels zu warten. Ein halbes Jahr ist eine mehr als angemessene Frist, und wenn es der Verkäufer bis dahin nicht geregelt bekommt ist das sein Problem.
Hoffentlich wird auch in weiteren Urteilen in diesem Sinne entschieden.
Der Hersteller kann ein solches Urteil verschmerzen, aber für die Händler kann so etwas in einer finanziellen Katastrophe enden...
Cool, wenn man sich nach ausgiebiger Nutzung dann den Neupreis bekommt und sich ein neues Auto kaufen kann. Ich kann die Klagen verstehen und bin sicher, dass es den Leuten nur darum geht. Des kann mir keiner der Kläger erzählen, dass er klagt, weil er doch so auf die Umwelt bedacht ist.
Muß auch keiner.
Wichtig ist hier einzig und allein, daß der Kläger das Gericht überzeugen kann.
den Neupreis wird es hier nicht geben, die Rückabwicklung ist immer mit einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verbunden, da der
KäuferVerkäufer sonst übervorteilt wäre.Der Verkäufer wäre übervorteilt, nicht der Käufer.
Absolut unmöglich. Das Auto funktioniert schliesslich ganz normal. Einfahch nur Asis dieses Ehepaar.
Wenn das nächste Gericht es ähnlich sieht wie das Gericht in München. Kann man dann sagen das wenn ein Gericht die Klage zulässt das dann ein Autohaus das Auto zurücknehmen muss.
Vielleicht kommt VW ja auch auf die Idee in Deutschland auch 5.000US-$ an die geprellten Kunden zu verteilen damit die ihren Stinker doch noch behalten.
Es mag für die versammelte Gemeinde unvorstellbar sein, aber ich kenne durchaus Leute, die sich erst mit dem Aufkommen der Partikelfilter und der damit verbundenen (scheinbaren) Sauberkeit der Technik für ihren ersten Diesel entschieden haben.
Ich würde den Klägern also nicht gleich pauschal niedere Beweggründe unterstellen...
Wohl kaum. Denn dann wäre die ganze Rückrufaktion des Konzerns absolut sinnfrei.
VW spielt auf Zeit...die zögern so lange hinaus wie es geht. Natürlich lösen sich damit viele Probleme von alleine.
Wer heute noch VW kauft, hat eine sehr eingeschränkte Intelligenz.... um es mal vorsichtig auszudrücken.
@John-Mac-Dee:"Absolut unmöglich. Das Auto funktioniert schliesslich ganz normal. Einfahch nur Asis dieses Ehepaar."
-> Wenn das Auto normal "funktionieren" würde, gäbe es es wohl kaum einen Grund sich vor einem Gericht.
Du meinst sicher das es normal "fahren" wird. Zugestimmt.
Aber die Feinheiten liegen nun mal darin das man sich präzise ausdrückt. Und das ist dir mit o.g. Satz leider nicht gelungen.
Normal funktionieren tut es nämlich nicht. Das ist ja hinlänglich bekannt.
Ein Asi-verhalten kann man nur dem Hersteller-sprich-VW bescheinigen. Zu Lasten der Kunden einen Betrug zu begehen. Das ist Asi.
Das tun sie in diesem Skandal leider schon seit dem Zeitpunkt, als die Manipulationen von der EPA aufgedeckt wurde, also seit mehr als eineinhalb Jahren.
Eigenes Fettnäpfchen gelandet.
Soll heißen:
->Wenn das Auto normal "funktionieren" würde, gäbe es wohl kaum einen Grund sich vor einem Gericht zu treffen.