Schlechte Sicht: Regeln für die Nebelbeleuchtung
Wann die Nebelbeleuchtung eingeschaltet werden darf
Der Winter ist nicht nur kalt, manchmal ist er auch neblig. Wann Nebelschlussleuchte und -scheinwerfer eingeschaltet werden dürfen, unterliegt klaren Regeln.
Bad Windsheim - Nebelschwaden, frühe Dunkelheit oder Regen können die Sicht im Herbst und Winter beim Autofahren gefährlich einschränken. Die rote Nebelschlussleuchte darf der Fahrer trotzdem nur einschalten, wenn die Sichtweite aufgrund von Nebel bei weniger als 50 Metern liegt. Daran erinnert der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD). Außerdem sollte bei dichtem Nebel ein Höchsttempo von 50 km/h gefahren werden.
Manche Fahrzeuge sind auch mit Nebelscheinwerfern ausgestattet. Sie dürfen Autofahrer nicht nur bei Nebel, sondern auch bei "erheblicher" Behinderung der Sicht durch Schnee oder Regen anschalten. Das ist nach gängiger Rechtsprechung der Fall, wenn die Sicht bei weniger als 150 Metern auf der Autobahn, weniger als 100 bis 120 Meter außerorts und weniger als 60 bis 70 Meter innerorts liegt, ergänzt der ARCD. Das Abblendlicht muss dann stets zusätzlich eingeschaltet werden.
Wer vergisst, Schlussleuchte und Nebelscheinwerfer bei besserer Sicht wieder auszuschalten, blendet andere und riskiert ein Bußgeld von mindestens 20 Euro.
Quelle: dpa
Und um diese Vorschriften einzuhalten, sollte eine technische Lösung her: Begrenzung der möglichen Geschwindigkeit mit Nebelschlussleuchte auf 50 km/h. Darüber hinaus sollte das Ding automatisch ausgehen und nicht wieder angehen.
Dazu sollte es für die Schalter keine Dauerstellung geben. Mit Zündung aus - automatisch Nebelbeleuchtung aus und nicht mit Zündung an wieder an.
Irgendwie fehlt der Grund: "Weil ich ein cooler Harry bin und das voll geil aussieht Altahhhh"
Zumindest vermittelt mir das Straßenbild dieses als Grund für angeschaltete Nebelbeleuchtung.
Danke, genauso sehe ich das auch...
Ergänzend hierzu:
Strafe bei falscher Anwendung drastisch erhöhen damit sich Kontrollen auch rechnen und verstärkt kontrollieren.....
Haben ja sehr viele Autos solch eine Schaltung. Bei meinem alten Mercedes gehen Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte nur, wenn ich manuell das Abblendlicht aktiviere (Schalter heraus ziehen). Sobald ich den Lichtschalter wieder auf 0 oder Automatik drehe, schaltet sich die Zusatzbeleuchtung automatisch (mechanisch) aus.
Ich müsste es also bewusst wieder aktivieren.
Ist bei VW und Ford soviel ich weiß auch so.
So ist es! Und in der Realität!? Wird sie auf der Autobahn (gestern wieder A45... jeder ~10.) bei 120km/h+ auf der linken Spur benutzt, um diese Geschwindigkeit trotz widriger Bedingungen (nachts, Regen, leichter (!) Nebel) immer noch fahren zu "können".
Da frage ich mich... kennen diese Leute eigentlich starken Nebel mit Sichtweite UNTER 50m?! Wer das kennt, fährt bei DIESEN Bedingungen freiwillig max. 50km/h!
Es heißt Nebelschlussleuchte! Nicht Regenschlussleuchte!
Leider kapieren viele Leute das nicht.....
Gleich werde ich sicherlich gesteinigt, aber bei meinem ehemaligen E34 hatte ich grundsätzlich die vorderen Nebelscheinwerfer an. Nicht aus Gründen der Ästhetik, sondern weil man bei den Hauptscheinwerfern grundsätzlich an Kerzenbeleuchtung denkt. Mit den Rundscheinwerfern konnte man fast nichts erkennen. Kaum Lichtausbeute, keine nennenswerte Helligkeit, keine breite Streuung (trotz nagelneuer Birnen)...
Die Nebler dagegen kehrten dies ins Gegenteil um. Ich wusste, dass es nicht erlaubt ist damit rumzufahren (außer es ist nebelig). Jedoch habe ich mich der Sicherheit halber dagegen entschieden.
Mir schien das sinnvoll, zumal man damit keine anderen Verkehrsteilnehmer blendet.
Bezüglich der Schlussleuchte frage ich mich allerdings auch schon lange, warum diese insbesondere bei Regen und höheren Geschwindigkeiten von manchen Verkehrsteilnehmern bemüht wird.
Auch finde ich die Ergonomie der Schaltfläche nur selten gut. Bei dichtem Nebel sucht man dann erstmal die Taste/den Schalter, weil man den ja ohnehin sehr selten bedient. Dann klart es auf, dann muss man wieder nach dem Schalter tasten... das ist sehr unelegant gelöst.
Ich finde die Nebelschlußleuchte zwar wichtig, andererseits habe ich sie in meiner gesamten Zeit als Autofahrer noch nie benötigt. Mein Vater hatte mal an der Nordsee sehr dichten Nebel, da war ich zwölf. Seitdem habe ich so eine dichte Nebelsituation nie wieder erlebt.
Sicher mag es das noch geben, aber die Masse der Fahrer, die das Ding einschalten, wissen gar nicht, was 50m Sichtweite sind!
Zum Anderen empfiehlt es sich echt, das Ding wieder auszuschalten, wenn bei dichtem Nebel ein PKW hinter einem ist. Dann wird der nämlich nicht durch die Leuchte geblendet. Aber das ist schon die hohe Kunst, wenn schon viele grundsätzlich mit der Bedienung der Beleuchtungseinrichtung ihres Kraftfahrzeugs überfordert sind.
Malwieder ein MT-Qualitätsjournalismus-Beitrag in Reinstform... 🙄
Das Höchsttempo bei dichtem Nebel, einer Sichtweite unter 50m (und eingeschalteter NSL) sollte nicht nur - sondern darf nur 50kmh betragen! StVO §3 Abs.1
Auch falsch!
Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. StVO §17 Abs. 3
wenn Nebelscheinwerfer blenden, sind sie falsch eingestellt ... darf man nicht mit der Nebelschlussleuchte in einen Topf werfen - da tun einem wirklich die Augen weh! Letztens grad wieder gehabt. Bissl Nebel und sofort schmeissen die Unwissenden ihre Nebelschlussleuchten an, ballern aber gleichzeitig mit Tempo 120 über die AB...
Ich wurde noch nie von irgendwelchen Nebelscheinwerfern geblendet.
Ich hab die immer an, wenn ich auf der regennassen AB unterwegs bin und man wegen der aufspritzenden Gischt schlecht sieht.
Nicht zwangsläufig!
Je nach Straßenbelag & Witterung kann das auch an der Reflexion des Lichtes auf dem Boden liegen...
Was soll das bringen? 😕
Den Bereich den die NSW's ausleuchten liegt so knapp vor dem Fahrzeug, da bist du schon dreimal alleine durch den Reaktionsweg drüber hinweg geschossen, bevor auch nur die Bremsleuchten überhaupt aufleuchten...
Daß Nebelscheinwerfer blenden, stimmt nicht. Zumindest nicht, solange die nicht in eine völlig falsche Richtung strahlen.
Ebenso ist es schlicht falsch, daß bei eingeschalteten Nebelschenwerfern das Abblendlicht eingeschaltet werden muß. Man darf die Nebelscheinwerfer bei Regen/Nebel/Schneefall auch anstatt des Abblendlichtes benutzen. Das mußte ich auch schon ein paar Male selbst nachts praktizieren, da dank extremem Nebel die Sichtweite mit eingeschaltetem Abblendlicht etwa bis zum vorderen Ende meiner Motorhaube reichte.
Die Grenze ist im Gesetzestext übrigens exakt die selbe. Die einzige Situation, wo man Abblendlicht eingeschaltet und Nebelscheinwerfer ausgeschaltet haben muß, sind erhebliche Sichtbehinderungen durch Dämmerung oder Dunkelheit ohne erhebliche Sichtbehinderungen durch Nebel/Regel/Schneefall. Wenn man tagsüber (wegen Regen oder Nebel oder Schnee das Abblendlicht einschaltet haben soll, soll man die Nebelscheinwerfer auch nicht mehr ausgeschaltet haben.
Ich gebe zu, ich habe meine Nebelscheinwerfer immer an, wenn ich auch Abblendlicht an habe. Wenn ich bei Tage mit Licht fahre, ist das eh erlaubt und nachts ist es tatsächlich sicherer. Zumindest haben meine Nebelscheinwerfer schon mindestens einen Unfall verhindert, weil ich dank der breiten Abstrahlung der Nebler ein Reh deutlich eher gesehen habe.
Das war dann aber nur deine subjektive Wahrnehmung - wirklich gebracht haben kann das eigentlich nicht, denn die NSW leuchten ja nur den Bereich direkt vor dir aus, maximal 30 Meter. Bei Geschwindigkeiten jenseits der 50 km/h oder so bringt dir das exakt nichts.
Darf ich fragen, in welchem Land du wohnst? Deutschland kann es ja nicht sein, denn hierzulande sind NSW bei guter Sicht ja ausdrücklich verboten.