Lkw-Fahrer können sich beim Rückwärts-Rangieren strafbar machen
Warntöne allein reichen nicht aus
Baut ein Lkw-Fahrer beim Rangieren ohne einweisenden Helfer einen Unfall, kann er sich damit strafbar machen. Darauf weist der TÜV Nord hin.
Essen - Laut Straßenverkehrsordnung und Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (UVV) darf niemand beim Rückwärtsfahren gefährdet werden. Ein piepsender Warnton reiche beim Lkw in der Regel nicht aus. Aber ein Einweiser könne dem Fahrer die notwendige Unterstützung geben.
Rangieren mit einem Lkw fordert im Vergleich zum Pkw mehr Fahrkönnen: Denn der Bereich hinter dem Fahrzeug ist praktisch nicht einsehbar, man fährt also fast blind, so der TÜV. Die Außenspiegel sind auch keine große Hilfe, denn der Tote Winkel hinter und neben dem Lkw ist sehr groß. Ein weiteres Manko: die meist schallisolierten Fahrerkabinen, die den Fahrer akustisch vom Geschehen abschneiden.
Das ist ja mal ganz was Neues!🙄 Ich dachte, wir wären aus dem Sommerloch schon wieder raus. Autofahrer können sich auf vielfältige Weise beim Fahren strafbar machen. Auch beim Vorwärtsfahren. Aber vielleicht kommt ja noch ein weiterer erhellender Artikel. 😤😤
Grüße vom Ostelch
Allerdings. 😆 Die dpa schmeißt leider des Öfteren solche 3-Zeiler in die News. Vlt. sollte sie sich lieber um ihr Kerngeschäft kümmern. 😉
Die besondere Sorgfaltspflicht beim rückwärts fahren ist nichts neues und sowohl beim PKW wie auch beim LKW immer gleich, weil von Fahrzeugen mit eigenem Antrieb immer eine Betriebsgefahr ausgeht, und es haftet immer zuerst der Fahrer.
Das geht noch viel weiter als nur über die Betriebsgefahr:
Wenn beim Rückwärtsfahren was passiert ist der Fahrer also zu 99,99999% dran. Da muss schon ein Ufo plötzlich vom Himmel fallen...
Grüße vom Ostelch
Was ist eigentlich, wenn ein Krankenwagen mit Blaulicht kommt und der LKW deshalb rückwärts fahren muß, damit der Weg frei wird? Der LKW-Fahrer sieht nichts und hat keinen Einweiser. Dann ist der LKW-Fahrer der Dumme, wenn etwas passiert. Oder sollte er den Krankenwagenfahrer bitten auszusteigen, damit dieser den LKW einweist?
Das ist ein typischer Praxisfall! 🙄 Das Wegerecht des Krankenwagens ändert ja nichts daran, dass § 9 Abs. 5 StVO für den Lkw-Fahrer gilt. Wenn er nur unter Gefährdung anderer Verkehrsteilehmer rückwärts fahren könnte, darf er es nicht.
Grüße vom Ostelch
Ja, das ist ein typischer Praxisfall! Oder kann man das ausschließen? Wenn der Krankenwagen deswegen nicht weiterfahren kann und das Unfallopfer stirbt, möchte ich nicht in der Haut des LKW-Fahrers stecken.
Aber immer schön alles ausblenden. Vermutlich würdest Du dem LKW-Fahrer dann auch noch eine reindrehen wollen, wenn er wie von Dir vorgeschlagen nicht zurückfährt...
Nun atme mal ganz ruhig durch. Wozu die künstliche Aufregung? Du hast doch dieses Beispiel gewählt, was rätst du denn dem LKW-Fahrer? Vollgas rückwärts ohne Zucken? Auch auf die Gefahr hin, dass zwei Radfahrer hinter dem Lkw warten? Findest du das besser? Es ist doch müßig, hier solche allgemeinen Beispiele ohne jedes Detail zu diskutieren. Das kommt doch ganz auf die Verkehrssituation an, was da zu machen ist. Was hat das mit "ausblenden" zu tun? Wenn der Lkw auf leerer Straße steht, wird der Fahrer wohl schnell zurücksetzen. Ist viel Verkehr (Autos, Fußgänger, Radfahrer) wird er es nicht ohne Hilfe.
Grüße vom Ostelch
Daß der Krankenwagen deswegen nicht weiterfahren kann, ist wiederum kein typischer Praxisfall. Die Verkehrsbeteiligten werden hier eine praktikable Lösung finden.
Fährst Du blind bei Rot in die Kreuzung, wenn ein Rettungswagen sonst nicht anders durchkommt!? In solchen Situationen finden die Verkehrsteilnehmer in der Regel die praktikabelste Lösung ohne das Hirn auszuschalten...
Der olle Osteich wieder...😆
Tipp: bei Stern.de/noch Fragen bist du besser aufgehoben.
Dort Antworten Möchtegerninteletuelle auf Fragen die Pseudoeinsteins stellen.
Es geht hier um Themen die Sinnvoll(nicht Sinnfrei) Diskutiert werden.
AUch wenn du mir jetzt die Ebola an den Has wünscht,
Ein Kraftfahrer,der keine Sicht nach hinten hat muß immer!!! dafür Sorge tragen
das jemand,auch wenn es Oma Irngard ist, Objektiv die Rückwärtige Verkehrssituation im Blick hat.
Ist leider so.
Meinen vollsten Respeckt an alle Brummifahrer!
Oder Glück für den der eine Rückfahrkamera hat.😆
Ja, ne...... wenn man aber stat Rückfahrkamera einfach son SEX-film
zu sehen bekommt dan ist es schwierig sich nicht zu verwegen
hallo
der beitragsverfasser solte nochmal genauer recherchieren
ein einweiser steht so nicht im gesetz sondern nur sicherungsposten
einweiser : gibt anweisungen wie der fahrer zu fahren hat , bedeutet auch das der einweiser verantwortlich ist mit genau definierten zeichen
sicherungsposten : es steht eben einer und schat , der fahrer hat weiterhin die verantwortung , sicherungsposten gibt irgend ein ausgemachtes zeichen wenn was ist
zum beispiel krankenwagen : da fährt keiner rückwärts , wenn geht`s eben vorwärts weiter , wenn nen lkw kommt , da werden die verkehrsteilnehmer im fall sich schon irgendwie einig aber nen sattelzug oder gliederzug wird bei sowas nicht anfangen rückwärts zu schieben
wer von euch fährt denn was ab 7,5 to aufwärts und kann da mit reden ?
Mfg Kai
Nein das mache ich nicht! Wie kommst du eigentlich auf so einen Schwachsinn? Der LKW-Fahrer muß aber in so einem Fall langsam und vorsichtig blind rückwärtsfahren oder halt stehenbleiben und mit den Konsequenzen leben.
Und weil alle Verkehrsteilnehmer immer die praktikabelste Lösung finden, geschehen auch nie Unfälle...