Tuning: Was geht, was ist verboten

Was beim Tuning erlaubt ist

MOTOR-TALK

verfasst am Wed May 16 14:35:13 CEST 2018

Tuningfans stecken viel Geld, Zeit und Arbeit in ihre Autos. Was erlaubt ist, was nicht, und wen man im Zweifel fragen kann, erfahrt Ihr hier.

Damit Tuningfans ihr Auto nicht nach der ersten Polizeikontrolle stehen lassen müssen, sollten sie einige Dinge beachten
Quelle: Picture Alliance

Stuttgart/Münster - Tiefe Karosserien, verdunkelte Scheiben, große Räder. Individualität und Optimierung des Serienzustandes schreiben Tuningfans ganz groß. Mit großen Rädern wollen sie das Fahrverhalten sportlicher machen oder mit der Sportauspuffanlage die Leistung steigern und den Sound verbessern.

Elektronische Fahrwerke sind in der Tuningszene gerade sehr beliebt
Quelle: Picture Alliance
Derzeit liegen elektronische Fahrwerke mit zahlreichen Einstellmöglichkeiten zwischen Komfort und Sport im Trend. Nach wie vor gefragt sind Leichtmetallräder und verstärkt auch leichte Schmiederäder. "Das individuelle Auto wird weiterhin eine wichtige Rolle für Autofahrer spielen", sagt Harald Schmidtke vom Verband der Automobil Tuner (VDAT).

Zwar bieten viele Hersteller ein umfangreiches Tuning-Programm ab Werk an, darunter Karosserieteile wie Spoiler und Unterfahrschutz, adaptive Fahrwerke, große Räder und Leistungssteigerungen. Aber:

"Systembedingt sind diese Tuningmaßnahmen auf Mainstream-Kunden abgestimmt, Individualität bietet nur der Zubehörmarkt."

Thomas Caasmann von der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) sieht einen Trend bei der optischen Veränderung. Mit einer Folierung ändere sich nicht nur die Farbe des Fahrzeugs. "Moderne Folierfolien lassen sich wie Papier bedrucken. Dadurch gibt es keine Grenzen bei der grafischen Gestaltung der Fahrzeuge."

Auch gibt es ein kleines Revival der Breitbaufahrzeuge aus den 1980er-Jahren. Der Trend schwappe aus dem asiatischen Raum zurück nach Europa. Im Bereich der Lichttechnik setzen Fans vermehrt auf Scheinwerfer mit LED-Leuchtmitteln und Rückleuchten im Flächenleuchten-Design.

Auf die gesetzlichen Regelungen achten

Wichtig bei allen Veränderungen: eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder der Gang zum Kfz-Prüfer. "Änderungen an Fahrzeugen unterliegen vielfach gesetzlichen Regelungen. Werden diese nicht beachtet, kann es zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (BE) kommen", sagt Schmidtke. Autos ohne BE sind auf öffentlichen Straßen verboten, der Versicherungsschutz kann entfallen und bei einer Kontrolle fallen Verwarnungsgelder oder Bußgelder und Punkte an.

Nicht vergessen: Auch die Versicherung muss über die Umbauten am Fahrzeug informiert werden
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Schmidtke rät, sich vor der Umrüstung über die Regeln und Gesetzgebungen zu informieren. "Seriöse Anbieter liefern die Produkte mit den notwendigen Gutachten und oder Genehmigungen, sodass Änderungsabnahmen in der Regel keine besondere Herausforderung bedeuten." Umfangreiche Begutachtungen wie nach Totalumbauten müssen amtlich anerkannte Sachverständige durchführen.

Nach dem Tuning und der Eintragung in die Fahrzeugpapiere sollte man die Versicherung informieren, damit die Daten des versicherten Risikos gleichlautend sind und es im Schadensfall nicht zu Diskussionen kommt.

Bei der Gewährleistung und Garantie gebe es vielfach eine Fehlinformation. "Dass sämtliche Garantieansprüche bei Verbau von Aftermarket-Zubehör entfallen, stimmt so nicht", sagt Schmidtke.

"Auch wenn die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers ist, wogegen die Gewährleistung eine gesetzliche Grundlage hat." Es muss ein kausaler Zusammenhang zwischen verbautem Tuning und Defekt liegen. Allerdings kann die Fahrzeuggarantie durch Tuningmaßnahmen erlöschen, beispielsweise bei einem nachträglichen Motortuning auf Motor und Antriebseinheit.

Sind Umbauten nicht in den Papieren verzeichnet, kann die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlöschen
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Alles, was nicht Bestandteil der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges ist, ist eine technische Änderung, also ein nachträgliches Tuning. Technische Änderungen am Auto müssen rechtskonform sein und sind häufig abnahme- und/oder eintragungspflichtig. "Autofahrer sollten dringend darauf achten, dass den Bauteilen entsprechende Prüfzeugnisse beiliegen", sagt Thorsten Rechtien vom TÜV Rheinland.

Gültige Prüfzeugnisse sind ABE oder Teilegutachten. Dazu zähle aber auch, dass die Auflagen des Prüfzeugnisses eingehalten werden müssen und die Bauteile korrekt montiert wurden.

Die Umbauten müssen generell zulässig sein und im Bereich der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) legal benutzt werden dürfen. Nur durch ein fachgerechtes Tuning und eine ordnungsgemäße Abnahme bleibt das Sicherheitsniveau unverändert, ansonsten wären Abnahme oder Eintragung nicht möglich.

Wenn es denn noch etwas zu verbessern gibt

Viele Tuningmaßnahmen beschränken sich heute auf das Fahrwerk inklusive Rad-Reifen-Kombinationen sowie Anbauteile für die Optik. "Eine Optimierung oder Feineinstellung des Fahrzeuges, was früher der Ursprung des Tunings war, ist heutzutage eher selten", sagt Rechtien. Denn die meisten Hersteller bieten schon ab Werk ausgereifte Autos an, die sich stark individualisieren lassen.

Tuning ab Werk hat den Vorteil, dass alle Veränderungen schon legal sind, die Garantie bestehen bleibt und nichts mehr nachgetragen werden muss. "Zudem ist das Tuning auf das Fahrzeug speziell abgestimmt und standfest. Somit ist ein Verschlechtern des Fahrverhaltens nicht zu erwarten", sagt Caasmann.

Laut Caasmann werde das klassische Motortuning bei schon weitgehend technisch ausgereizten Motoren abnehmen. "Es reicht nicht mehr, nur die Leistung zu erhöhen. Das Abgasverhalten muss auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen", sagt er. Und die zulässigen Geräuschwerte sind über die Jahre ebenfalls immer weiter gesunken, woran sich auch die Tuninganlagen halten müssen.

 

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Quelle: dpa

Elektronische Fahrwerke sind in der Tuningszene gerade sehr beliebt
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Nicht vergessen: Auch die Versicherung muss über die Umbauten am Fahrzeug informiert werden
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Sind Umbauten nicht in den Papieren verzeichnet, kann die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlöschen
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