Kfz-Versicherung: Vor dem Wechsel Konditionen prüfen

Was ist dran am "Wechsel-Wahn"?

verfasst am Tue Oct 20 16:46:24 CEST 2015

Bei den Kfz-Versicherern grassiert das "Wechselfieber". Zum Jahresende wird verglichen und gekündigt. Doch nicht immer ist ein gutes Angebot auch ein Schnäppchen.

Die Kosten für die Kfz-Versicherung können sich je nach Anbieter deutlich unterscheiden
Quelle: picture alliance / dpa

Berlin - "Geld sparen! Kfz-Versicherung! Wechseln!" Werbebotschaften wie diese prasseln jedes Jahr auf Autobesitzer ein. Gerade zum Jahresende herrscht Hochsaison auf der Jagd nach wechselwilliger Kundschaft.

Viele Autohalter müssenfür ihren Versicherungsschutz tief in die Tasche greifen. Allein im letzten Jahr stieg die durchschnittliche Jahresprämie in der Kfz-Haftpflicht um 3,1 Prozent, in der Vollkasko sogar um 3,9 Prozent, berichtet die Stiftung Warentest.

Versicherungsnehmer sollten auf die Höhe der Deckungssumme im Schadensfall achten
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Kunden müssen solche Steigerungen nicht klaglos hinnehmen. "Ein Wechsel lohnt sich in den meisten Fällen", sagt "Finanztest"-Redakteur Michael Bruns. Für die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift (Heft 11/2015) nahm er 160 Tarife von 73 Versicherern unter die Lupe. "Der Wettbewerb unter den Anbietern ist groß. Das wirkt sich auch auf die Preise aus."

Die Höhe der Prämien kann sich demnach deutlich unterscheiden. Ein 40-jähriger Musterkunde kann nach Angaben der Warentester schon eine Haftpflichtversicherung 288 Euro jährlich bekommen. Beim teuersten Anbieter zahlt er für den gleichen Schutz 975 Euro.

Ähnliche Ergebnisse zeigen sich auch bei Vergleichsportalen. Bei Check24 beispielsweise zahlt ein Rentner für einen neuen Vertrag ab Januar zwischen rund 697 und 1.334 Euro pro Jahr. Verivox stellt in Aussicht, dass Kunden für einen neuen Kfz-Haftpflichtvertrag ab Januar im Durchschnitt vier Prozent weniger zahlen als bei einem Neuabschluss zum Januar 2015. Angebote mit Vollkasko sinken in einem Umfang von rund einem Prozent. Allerdings können die Zahlen im Einzelfall deutlich abweichen.

Deckungssumme, Fahrlässigkeit, Wildunfälle

"Wichtig bei einer neuen Kfz-Versicherung sind die richtigen Bedingungen", gibt Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg zu bedenken. "Hier müssen Kunden schon genau abwägen." Wichtig aus Sicht der Expertin: "Die Deckungssumme in der Haftpflichtversicherung sollte bei 100 Millionen Euro liegen." Das kostet zwar oft ein wenig mehr, kann sich im Schadensfall aber auszahlen. Denn die gesetzliche Mindestdeckung bei Sachschäden liegt bei 1,12 Millionen Euro. Wer einen größeren Schaden anrichtet, muss die höheren Kosten selbst übernehmen.

Weiterer wichtiger Punkt: "Der Versicherer sollte auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten", rät "Finanztest"-Redakteur Bruns. Fehlt eine solche Klausel im Vertrag, dürfen die Versicherer die Leistungen in der Teil- und Vollkasko kürzen. "Grob fahrlässig kann es beispielsweise schon sein, wenn man das Navi während der Fahrt bedient", gibt Bruns zu bedenken. Verzichtet die Versicherung auf den Einwand, wird der Schaden auch in diesem Fall übernommen.

Nicht jeder Versicherer deckt Schäden mit Tieren ab. Zum Teil werden nur Wildunfällen mit Haarwild versichert
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Bei Wildwechseln gibt es ebenfalls Unterschiede. "Manche Versicherer zahlen nur bei Wildunfällen mit Haarwild", sagt Bruns. "Solche Versicherer zahlen aber nur bei einem Zusammenstoß mit einem Wildschwein oder Hirsch." Eine Kuh zum Beispiel gilt laut Bundesjagdgesetz nicht als Haarwild, auch Hunde oder Fasane nicht. Deshalb sollte im Versicherungsvertrag "alle Tiere" stehen oder zumindest "alle Wirbeltiere".

Sind Marderschäden versichert, sollten Kunden darauf achten, dass auch Folgeschäden abgedeckt sind. "Oft fällt ein Marderschaden ja nicht sofort auf", erklärt Bruns. Geht aber der Motor kaputt, weil ein Kühlerschlauch angebissen war, sollte ein solcher Schaden übernommen werden.

Wer wechseln will, muss bis zum 30. November kündigen

Was Versicherte unbedingt beachten sollten: "Wenn Sie ihren Rabattschutz in Anspruch genommen haben, lohnt sich ein Wechsel nicht immer", erklärt Boss. Zwar kann bei einer Anfrage ein Tarif zunächst günstiger sein als der alte. Erfährt der neue Versicherer dann aber, dass der Kunde einen Schaden hatte, rechnet er noch einmal neu. "Das kann im Zweifel nach hinten losgehen."

Wer eine neue Versicherung für sein Fahrzeug abschließen will, muss seinen alten Vertrag kündigen. In den meisten Fällen ist das formlos zum 31. Dezember möglich, erklärt die Stiftung Warentest. Kunden müssen lediglich ein Schreiben an ihren Versicherer schicken mit der Formulierung: "Hiermit kündige ich."

Nicht fehlen dürfen auch die Adresse des Absenders, Vertragsnummer, Kfz-Kennzeichen, das aktuelle Datum und der Termin, zu dem die Kündigung greifen soll. Bis zum 30. November muss der Brief beim Versicherer angekommen sein. Verbraucher sollten die Kündigung entweder per Einschreiben verschicken oder den Versicherer um eine schriftliche Bestätigung bitten.

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Versicherungsnehmer sollten auf die Höhe der Deckungssumme im Schadensfall achten
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