Ratgeber: Lohnt sich Leasing für Privatpersonen?
Was man beim Privatleasing beachten sollte
Die meisten Firmenwagen sind geleast. Denn das hat für Unternehmen erhebliche Vorteile. Doch rentiert sich Leasing auch für Privatverbraucher? Das zeigt unser Überblick.
Düsseldorf - Autokäufer bezahlen ihr neues Auto meistens bar oder in Raten. Leasingverträge, wie sie bei Firmenwagen die Regel sind, gibt es für Privatpersonen nur selten. Dabei scheint das Mieten auf Zeit zunächst reizvoll: Die große Anschaffungsinvestition entfällt, die monatlichen Raten sind überschaubar, und am Ende wird man das Auto ohne viel Aufwand wieder los.
Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen glaubt trotzdem, dass sich Leasing in den meisten Fällen nur für Unternehmen rentiert. "Denn wesentliche Vorteile wie steuerliche Absetzbarkeit oder Bilanzneutralität gelten nicht für Privatleute oder spielen für sie keine Rolle", sagt er. Aber: Selbstständige und Freiberufler, die ihr geleastes Auto vor allem beruflich nutzen, können die Raten oft auch von der Steuer absetzen.
Günstige Raten, aber kein Besitzanspruch
Darüber hinaus können Privatleute vom Vorteil geringer Monatsraten profitieren. Wichtig dabei zu beachten: "Der Leasingnehmer erlangt beim Privatleasing nie Eigentum an der Sache, sondern bekommt nur ein Nutzungsrecht eingeräumt", erklärt Constantin Hack vom Auto Club Europa (ACE). "Verbraucher müssen sich klarmachen, dass sie letztlich Äpfel mit Birnen vergleichen und die reine Betrachtung der monatlichen Belastung nicht aussagekräftig ist", sagt Verbraucherschützer Scherfling deshalb.
Wer ein Auto nur nutzen und nicht besitzen will und dabei Wert auf Komfort und niedrige laufende Kosten legt, kann aber vom Leasing profitieren. Denn die Differenz der Monatsraten ist oft erheblich, erklärt Marius Rechenbach vom Arbeitskreis Autobanken (AKA): "Da beim Leasing nicht der Kaufpreis des Fahrzeugs getilgt werden muss, sondern nur der Wertverlust des Fahrzeugs, ist die Höhe der monatlichen Leasingraten häufig fast um die Hälfte geringer als eine Finanzierungsrate", sagt er.
Wer ein Auto least, kann es außerdem an seine Wünsche und Bedürfnisse anpassen. "Privatpersonen können ein frei konfigurierbares, neues Wunschfahrzeug im Alltag nutzen - mit erschwinglichen Monatsraten", sagt Constantin Hack. Über sogenannte Service-Pakete sind oft auch die Versicherung und Wartungskosten Teil der Monatsrate. Für Autofahrer, die gerne alle Kosten im Blick haben und sich wenig um Papierkram kümmern wollen, bietet Leasing gleich mehrere Vorteile. "Leasing ist quasi der All-inclusive-Urlaub unter den Autos", sagt Hack.
Nach Ende der Vertragslaufzeit gibt der Kunde das Auto zum vereinbarten Restwert an den Händler zurück und kann sich dann - zum Beispiel erneut via Leasing - für ein neues Fahrzeug entscheiden. "Der Leasingnehmer muss sich nach Ablauf des Leasingvertrages nicht um den Verkauf des Fahrzeugs kümmern", sagt Rechenbach vom AKA. Der Fahrzeugrestwert errechnet sich dabei in der Regel aus der gewählten Vertragslaufzeit und den gefahrenen Kilometern pro Jahr.
Schäden an Leasingfahrzeugen können teuer werden
Aber wie beim echten All-inclusive-Urlaub drohen manchmal böse Überraschungen: Während der Laufzeit muss sich der Leasingnehmer anders um sein Fahrzeug kümmern, als wenn es sein Privatauto wäre.
Sonst kann es je nach Leasingmodell Probleme bei der Rückgabe geben, weil das Fahrzeug nicht dem vertragsgemäßen Zustand entspricht. Kratzer oder Beulen an Karosserie und Felgen sowie Abnutzungen im Innenraum lassen sich Leasingunternehmen oft teuer bezahlen.
Vertraglich festgelegt wird zudem oft die Kilometerzahl, die der Leasingnehmer insgesamt fahren darf. Überschreitet er diese, wird eine Nachzahlung fällig. Und vorzeitig kündigen lässt sich ein Leasingvertrag oft nicht. Nach Angaben des ADAC gibt es in manchen Verträgen aber ein Sonderkündigungsrecht, etwa im Falle eines Diebstahls. Wegen solcher Feinheiten empfiehlt der Automobilclub, Leasingverträge vor der Unterschrift gründlich zu studieren.
Wer das Auto auch nach Ende der Vertragslaufzeit fahren will, kann mit dem Händler außerdem ein sogenanntes Ankaufsrecht vereinbaren, erklärt der ADAC. Das sollten sich Verbraucher aber unbedingt schriftlich geben lassen. Eine mündliche Zusage ist rechtlich nicht bindend und im Streitfall oft nur schwer nachweisbar. Außerdem wird eine solche Vereinbarung immer zwischen Leasingnehmer und Händler geschlossen, die dahinterstehende Leasinggesellschaft ist daran nicht beteiligt. Geht der Händler in der Zwischenzeit in die Insolvenz, gilt damit auch das Ankaufsrecht nicht mehr.
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Ja und am Ende der Leasing-Laufzeit kommt das böse Erwachen, wenn das Übergabe-Protokoll erstellt wird, JEDER noch so kleine Kratzer, jede kleine Abnutzung im Innenraum wird zu saftigen Preisen in Rechnung gestellt.......... und während der Laufzeit ist zwingend die Wartung beim teuren Vertragshändler vorgeschrieben.
Wenn Du wieder direkt ein neues Fahrzeug dort least, dann sind sie deutlich kulanter, wenn es um Gebrauchsspuren geht. Aber jeder kennt das Risiko. Man kann das Auto durchaus entsprechend pflegen und Vollkasko ist eh Pflicht bei einem neuen Wagen. Und wenn man das Auto direkt kauft bzw. finanziert, dann muss man auch zum Vertragshändler wegen der Garantie. Von daher ist das auch kein grosser Unterschied. Niemand wird gezwungen zu leasen. Für eine kurzzeitige Überbrückung ist dieses Modell top und im Vergleich zur Finanzierung günstiger. Ich spreche aus Erfahrung.
Wie das bei einer Finanzierung aussieht weiß ich nicht, aber wenn du das Auto kaufst musst du nicht zur Vertragswerkstatt 😉
Kommt drauf an man kann das Auto auch nach dem Leasing besitzen kommt auf den Vertrag an und vollkasko auch nicht bei jedem vll nur wenn das auto ganz neu ist
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Leider ist das völliger Käse...und zeigt nur die Unkenntnis bei den meisten, denen Leasing nicht geheuer ist. (dann sollte man allerdings wirklich die Finger von lassen)
Leasing ist nichts anderes als Miete/Pacht...dazu gibt es klare Regeln. Dass diese bei Unwissenden Leasingnehmern und auch Leasinggebern oft zu Ärger führen kann sein.
Wird auch gerne von manchen Leasingnehmern oder Leasinggebern recht einseitig ausgelegt.
Im Anhang ein Beispiel, wie sich kleine Kratzer nicht auswirken. Solche genauen Vorgaben gibt es bei allen. Die meisten Firmen regeln die Rückgane mitlerweile über "unabhängige" Dekra Gutachter oder ähnliche.
Ich gebe auch gerne zu, dass manche die ein Auto leasen ähnlich wie Mietnomaden auch die Vorteile nur für sich nutzen wollen.
Leasing ist wie alles ein Geschäft, bei dem beide Zufrieden sein sollten und auch Geld verdient werden soll/muss....wer etwas anders annimmt liegt schief.
Bei unserer letzten Rückgabe (GF Leasing) hatte der Wagen einen Schaden am Unterboden, mehrere Steinschläge, eine leichte nur bei genauem Betrachten sichtbare Delle, mehrere Steinschläge auch der Frontscheibe.
Innen wie Neu, Felgen ohne jeden Kratzer und der Gesamteindruck war Spitze.
Ergebnis = Rückgabe ohne Probleme.
Hatte mehrere Pkw als Firmenfahrzeuge geleast. War sehr zufrieden. Schon durch die steuerlichen
Regelungen ergab sich ein Vorteil (Vorsteuerabzug).
Allerdings würde ich Privatleasing niemals machen. Möchte privat ein Auto besitzen und nicht aus-
leihen.
MfG
Normalerweise haben Neuwagen doch eh mind. 2 Jahre Garantie, in denen man zum Vertragshändler sollte, um im Garantie-/Kulanzfall Streitigkeiten zu entgehen, was nun die Schuld der freien ist oder nicht. Außerdem ist mein Vertragshändler kaum teurer als die freien in ein paar km Umkreis.
notting
Das Problem mit den Schäden am Auto bei der Rückgabe kann man doch sicher dadurch aus dem Weg räumen, dass man den Wagen zu einem Pauschalpreis abkauft (sollte man sich rechtzeitig beim AH erkundigen). Dann kann man den noch fahren so lange man will und dann verkaufen.
Für mich kommt auch Firmenleasing nicht mehr in Frage (Vorsteuer kann ich auch so absetzen). Mir fehlt da die gewünschte Flexibilität. Der objektiv recht sinnfreie Wunsch, etwas sein Eigen nennen zu können, kann ich auch nicht abstreiten.
Einerseits ist es tatsächlich gar nicht mal ganz so schlimm, wie es immer erzählt wird. Andererseits wird jeder seriöse Händler seinen Kunden kurz vor Vertragsende ggf. darauf hinweisen, dass es wohl sinnvoll wäre, den Wagen aufzubereiten bzw. zur smart repair zu geben.
Gute Tipps. Diese Unternehmer sind wirkliche Abzocker, es ist grauenhaft. Besonders weil die meisten Kunden eh nicht (besonders) viel Geld haben.
Von wem sprichst du?
Grüße vom Ostelch
Auch dann musst Du zur Vertragswerkstatt, da sonst die Garantie futsch ist (ich rede jetzt natürlich von Neuwagen). Dabei ist es egal ob Finanzierung, Barkauf oder Leasing. Natürlich kann man die Garantie riskieren. Ich rate davon aber auf jeden Fall ab.
Die Garantie mag futsch sein, aber nicht die Gewährleistung. Letztere meinte Telsch wohl.
Grüße vom Ostelch
*Günstige Raten aber kein Besitzanspruch*
Liebe MT-Redaktion, Umgangssprache und juristische Fachbegriffe geraten sich manchmal ins Gehege. Wenn man aber einen Artikel, der letztlich auch eine allgemeine juristische Beratung darstellt, schreibt, sollte man schon die richtigen Begriffe verwenden, sonst wird es falsch und verwirrend. Im Text steht auch richtigerweise, dass der Leasingnehmer kein Eigentum erwirbt. Aber selbstverständlich hat er einen Besitzanspruch an dem Fahrzeug, solange er den Leasingvertrag einhält. Der Besitz am Fahrzeug ist ja das Ziel des Leasingvertrags aus Sicht des Leasingnehmers. "Besitz" beschreibt im deutschen Recht nur die tatsächliche Sachherrschaft.
Also wenn schon, dann "Günstige Raten aber kein Eigentumserwerb"
Grüße vom Ostelch