Unfall auf Probefahrt: Händler haftet in der Regel
Was tun bei Crash kurz vor dem Kauf?
Was passiert, wenn es bei der Probefahrt zum Unfall kommt? Händler sind meist dagegen versichert. Bei Privatkäufen wird es komplizierter.
Aschaffenburg - Der funkelnagelneue Vorführwagen oder günstige Gebrauchte lockt? Fehlt nur noch die Probefahrt. Was aber, wenn ein potenzieller Autokäufer ausgerechnet dann in einen Unfall verwickelt ist?
"Bei der Haftung ist hier grundsätzlich zwischen einem Händler- und einem Privatverkauf zu unterscheiden", sagt Frank Häckel, Verkehrsjurist beim Deutschen Anwaltsverein (DAV). Stammt das Auto vom Händler, dürfe der Interessent von einem Vollkaskoschutz ausgehen. Die Versicherung des Händlers kommt für den Schaden auf.
Falls solch ein Schutz nicht besteht, muss der Verkäufer vor der Probefahrt darauf hinweisen und sich eine Haftungsfreistellung unterschreiben lassen. In der Regel werden vor der Testfahrt alle Haftungsmodalitäten festgehalten sowie der Zustand des Fahrzeuges dokumentiert.
Bei einem Privatverkauf übernimmt bei einem Fremdschaden erstmal die Versicherung des Verkäufers. Dabei kommt es oft zu einer Höherstufung des Versicherten. Diese Mehrprämie kann er jedoch beim Probefahrer wieder geltend machen. Den Schaden am eigenen Auto hat der Besitzer mit Kaskoversicherung selbst zu zahlen.
Bei der Vollkasko kann eine Beteiligung fällig werden. Wichtig: Bei manchen Versicherungspolicen sind bestimmte Nutzer wie zum Beispiel Probefahrer ausgeschlossen. Dies ist im Vorfeld zu klären.
Der Tipp vom Experten: "Vor der Probefahrt sollte mit dem Autobesitzer gesprochen werden, ob ein Dritter den Wagen überhaupt fahren darf." Wichtig sei außerdem, im Vorfeld den Wagen zu begutachten und Vorschäden zu dokumentieren, um späteren Streit zu vermeiden.
Quelle: dpa
Hierbei sollte man die Selbstbeteiligung beachten - nicht selten liegt diese im 4-stelligen Bereich!
Mein Händler lässt sich auch bei den Werkstatt-Ersatzfahrzeugen eben den Mietvertrag unterschreiben, wo 1kEUR SB drinsteht.
notting
Hm, also bei den Versicherungstarifrechnern habe ich sowas noch nie gesehen. Nur Rabatte für
- VN = einziger Fahrer
- VN+Ehepartner = einzige Fahrer
- nur beliebige Ü23-Fahrer
- beliebige auch U23-Fahrer, wobei die U23 0 Punkte in Flensburg nachweisen müssen
etc.
notting
Warum machst du das so kompliziert?
Wenn ich der einzigste Fahrer sein darf, darf kein anderer fahren.
Also Probefahrten ausgeschlossen.
Meinst du mein Posting? (Bitte zitieren oder wenigens "@Username:")
Hab doch ganz klar geschrieben, dass es verschiedene Varianten gibt, wo Dritte halt mal erlaubt sind oder nicht, aber spezielle Ausnahmen für Probefahrten kenne ich halt nicht.
notting
Ich denke kein Privatverkäufer lässt einen Käufer alleine mit dem Wagen losfahren - weil er bei einem Unfall draufzahlen würde.
Abgesehen davon würde ich generell mitfahren und den Käufer nicht alleine lassen.
Meine mir bekannten Händler lassen sich auch bei Probefahrten und Werkstatt-Ersatzwagen unterschreiben, dass ich als Fahrer eine SB von 3.000 € habe. Will ich das ausschließen, so muss ich dafür eben € 25,00 zahlen.
In der Regel sind eben Probefahrten NICHT ausgeschlossen.
Im Schadenfalle dann allerdings auch glaubhaft nachzuweisen.
Anders wäre es ja nicht einmal mehr möglich das Fahrzeug in die Werkstatt zur Reparatur und Wartung zu geben, da in bestimmten Fällen der verantwortliche Meister eine Probefahrt machen muss.
Gleiches gilt für Probefahrten bei Verkauf.
(steht auch sinngemäß so in den Tarifbedingungen bei meiner KFZ_Versicherung - trotz eingetragener Personen.
Wenn ich direkt unter dem Vorposter notting weiter poste finde ich einen Namensnennung oder sogar Zitierung unnötig.
Ebenso wie mein jetziger Post der dem VP gilt.
Eine Werkstatt ist ja auch direkt nachzuweisen. Weiterhin haftet die Werkstatt für meinen Wagen und hat i.d.R. eine Betriebshaftpflicht.
Da darf die VS großzügig sein.
Bei einer Probefahrt mit x beliebigen Personen kann das anders aussehen.
Aber dazu hast du ja schon etwas geschrieben.
Doch, ist nötig, weil jmd. zwischenzeitl. gepostet haben könnte, das Posting auf der nächsten Seite sein könnte (müsste man erst recht zurückblättern) oder der Antwortende im falschen Thread ist.
notting
Ich habe Probefahrten bei Privatverkäufern stets allein durchgeführt. War auch nie ein Problem.
Würde ich nicht machen. Ist und bleibt bis zum Kaufvertrag mein Auto. Gehört sich einfach so finde ich.
Bei Vorführ- oder Mietwagen muss man meist von einer Selbstbeteiligung von mindestens 1.000 € ausgehen. Diese fällt bei höherwertigen Modellen entsprechend höher aus.