Darf man Motorräder abschleppen?
Was tun, wenn das Motorrad liegen bleibt
Wenn Motorradfahrer eine Panne haben, dann stellt sich die Frage: Dürfen Zweiräder abgeschleppt werden? In der Schweiz ja. Doch bei uns sieht das anders aus.
Essen - Was bei Autos vergleichsweise einfach ist, stellt sich bei Zweirädern problematisch dar: das Abschleppen. Doch natürlich bleiben auch Motorräder wegen eines technischen Defekts liegen. Beim Pkw genügt in der Regel ein Abschleppseil oder eine Schleppstange für den Abtransport. Bei Motorrädern ist diese Form der Pannenhilfe vom Gesetzgeber allerdings nicht erlaubt, sagt der TÜV Nord. "Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden", so steht es in der Straßenverkehrs-Ordnung in Paragraf 15a.
Zweiräder müssen daher zum Abtransport entweder auf einen Transporter, in einen großen Kombi oder auf einen Fahrzeug-Anhänger geladen werden. Die Schweiz geht mit dem Thema weniger streng um und lässt das Abschleppen von Zweirädern unter bestimmten Bedingungen zu. Unter anderem muss ein Fahrer auf dem abzuschleppenden Motorrad sitzen und das Seil im Notfall sofort lösen können.
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Abschleppen dürfen, darf man nicht. Es gibt bestimmt "Experten" unter uns, die das zwar nicht dürfen, aber trotzdem schon mal gemacht haben. Bin mir nicht ganz sicher, sowas schon mal bei Youtube gesehen zuhaben.
"Unter anderem muss ein Fahrer auf dem abzuschleppenden Motorrad sitzen"
Wieso? Man kann es doch einfach über den Boden schleifen ...
Die Schweizer Vorschrift, dass ein Fahrer auf dem abgeschleppten Motorrad* sitzen muss, finde ich sehr sinnvoll!! 😆 Ich stelle mir gerade vor, wie das Abschleppen ohne Fahrer aussieht. Das ist dann eher ein Hinterherschleifen. Übrigens sollt auch im Abschleppfahrzeug ein Fahrer sitzen! Falls das in der Schweiz nicht auch schon so geregelt sein sollte. 😉
Grüße vom Ostelch
* mit Motorrad meine ich hier nur einspurige Kraftfahrzeuge
Viele Gesetze sind bei uns total veraltet, aber wahrscheinlich hoffen sie bei manchen einfach auf den gesunden Menschenverstand 😉
Also Leute. Ich habe das schon zweimal gemacht. Natürlich immer auf nicht öffentlichen alphaltiertem Untergrund. Mehr sag ich nicht.
Einmal mit nem Auto und einmal mit einem anderen Motorrad jeweils nicht schneller als 20kmh. Das hält sonst der Fahrer hinten nicht aus.
Die Scherkräfte die auftreten, wenn das Zugfahrzeug um die Kurve fährt sind ernorm. Die Rucke beim Anfahren, seien sie noch so sanft, sind nicht zu unterschätzen.
Aber es geht ! Zur Not. Für kurze Strecken.
Wer Wasserski fahren kann, kann auch mit nem Abschleppmoped um.😎😆
Oder auch umgekehrt.😆
Wow, mit seinem Schweizer-Taschenmesser/immer dabei, dann kappen oder wie ?!?
Abschleppseil darf nicht auf dem Boden schleifen, und Motorrad hatt keine
Abschleppbefestigung die auch tragfaehig ist
Ich sag's mal so: Wenn man sich nicht blöd anstellt, kann man das sicher ein paar Kilometer machen.
Das sehe ich auch so @Captain_Hindsight
Es gibt wohl nur wenige andere Verbote in der StVO, die man freiwillig so gerne befolgt wie dieses. Jeder, der es mal gemacht hat, wird wohl bestätigen, dass das nicht gerade vergnügungssteuerpflichtig ist.
Grüße vom Ostelch
Ich würde das auch nicht mit jedem machen. Man muss halt fahren können (beide) und sehr vorsichtig sein. Klar, dass man so nicht 100 fahren kann 😆
Früher zu Mofa- und 80er-Zeiten völlig normal, dass man den Kumpel abgeschleppt hat, wenn das Moped nicht lief.
Mangels Seil wurde aber meistens geschoben. Der Schiebende fährt links, damit er schalten kann, und mit dem rechten Fuß stemmt er sich gegen den Gepäckträger des Anderen 😆
Abgeschleppt?
Geschoben?
SO wurde überholt......angepirscht im Windschatten und dann am Überholenden langgehangelt bzw. an seinem Gepäckträger nochmal "Schub gegeben".....für den Überholenden nach vorn, für den anderen nach hinten.😆😆😆
.....aber nie auf öffentlichen Straßen, immer nur auf privaten Feld- und Waldwegen.....