Wechselkennzeichen senkt Besteuerung privat genutzter Firmenautos
Wechselkennzeichen spart Dienstwagensteuer
Mitarbeiter die ihren Dienstwagen privat nutzen, müssen dies versteuern. Wer mehrere Firmenautos fährt, zahlt für alle - außer man nutzt ein Wechselkennzeichen.
Berlin - Nutzt ein Arbeitnehmer sein Dienstfahrzeug unentgeltlich privat, muss er diesen geldwerten Vorteil beim Finanzamt angeben. In der Regel wird dann ein Prozent des Fahrzeug-Bruttolistenpreises pro Monat als Nutzungsvorteil versteuert. Stehen mehrere Dienstfahrzeuge in der Freizeit zur Verfügung, muss nach der sogenannten 1-Prozent-Regelung grundsätzlich für jedes Fahrzeug der pauschale Nutzungswert angesetzt werden.
"Eine Ausnahme kann gelten, wenn ein Wechselkennzeichen genutzt wird", sagt Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler und verweist auf eine Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums vom 14. November 2014 (BT-Drucks. 18/3215), die eine Abgeordneten-Anfrage beantwortet.
Seit dem 1. Juli 2012 werden Wechselkennzeichen vergeben. Dadurch kann ein Nummernschild für zwei Fahrzeuge genutzt werden. Vor jeder Fahrt muss das Kennzeichen am ausgewählten Fahrzeug angebracht werden. So kann ausgeschlossen werden, dass gleichzeitig zwei Wagen zur privaten Nutzung zur Verfügung stehen. Entsprechend muss nur für einen Wagen der geldwerte Vorteil versteuert werden.
Wenn die Privatnutzung nicht ausgeschlossen werden kann, gilt die pauschale Versteuerung für alle Dienstwagen - selbst wenn der Arbeitnehmer nicht jedes Fahrzeug privat nutzt. Entscheidend ist nicht die tatsächliche Privatnutzung, sondern die potenzielle Nutzungsmöglichkeit, betont der Steuerzahlerbund.
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Welcher Angestelle hat und braucht denn mehrere als einen Dienstwagen, welche gleichzeitig zur privaten Nutzung verwendet werden?
Heutzutage wo Hinz und Kunz schon Dienstwagen fährt, muss sich ja Herr Wichtig vom Rest der Belegschaft irgendwie absetzen können 😆
kannst du auch was beitragen, was nicht sinnbefreit und dafür gehaltvoll ist?
Glaubst du denn wirklich, dass ein Manager, wenn er sich den anderen darstellen und abheben will, vor anderen Leuten bückt im daß Kennzeichen zu wechseln?!?
ich bin mir sicher das der überwiegende teil der Bevölkerung noch nie von einem wechselkennzeichen gehört hat ' wie ich auch.
Das betrifft eher Selbständige... Viele haben zwei Fahrzeuge - 1 kleines für die Stadt, ein größeres für Langstrecken...
Die Frage ist dann aber eher ob die nicht sowieso Fahrtenbuch führen.
Oder der Unternehmer rüstet seine Familie mit Autos aus (da wird ihm die Wechselkennzeichengeschichte aber eher weniger helfen)
Wobei hier schon eher kriminelle Energien frei werden könnten... Kennzeichen kann man sich ja ohne Probleme mehrfach besorgen.... 3 Fahrzeuge (Papa, Mama und Kind) mit dem gleichen Kennzeichen... Solange die immer weit genug auseinander... naja - das Risiko kann jeder selbst abschätzen :->
Habe morgen ein Termin beim Verkehrsamt wegen Wechselkennzeichen. Ich Spare dadurch über 170 Euro im Jahr an Versicherung. Wollte eigentlich mein Roadster dieses Jahr Verkaufen, aber keiner wollte ihn. Nur die Tuning-Extras wollten einige haben. Da ich Platz in der Garage habe bleibt er halt bei mir und Fahren kann ich halt eh nur ein Auto.
Kennzeichen wechseln wäre da aber sicherlich entspannender als das Führen eines Fahrtenbuches...😉
Also ich habe 2 Jahre Fahrtenbuch geführt-das ist so was von stressig, weil man jede noch so kleine Strecke dokumentieren muss, geschweige denn von dem auseinanderbröseln von kombinierten Geschäfts/-Privatfahrten.
Der finanzielle Vorteil der Fahrtenbuch Methode belief sich bei mir bei ca. 50 Euro monatlich gegenüber der 1%-Versteuerung. Ich habe diese der Einfachheit halber dann vorgezogen...
Die Anwendbarkeit dieser Regelung liegt exakt auf der gleichen Ebene wie die des Wechselkennzeichens selbst (für die Tonne ...).
Welche Regelung? 😕
Was heißt "brauchen" - es kann sein, dass Dir mehr als einer zur Verfügung steht. Zum Beispiel, wenn es einen Fuhrpark gibt und Du daraus nach Bedarf wählen kannst (Geschäftsführer im Autohaus z.B., die die Vorführwagen auch privat fahren). Meinem Wissen nach könnte man aber die Doppelbesteuerung durch eine interne Arbeitsanweisung vermeiden, nach der immer nur ein Fahrzeug vom Betriebsgelände mitgenommen werden darf. Sonst müsste ja der Geschäftsführer eines Autohauses für jeden im Betrieb befindlichen Vorführwagen eine Versteuerung vornehmen.
😕
Diese Konstruktion Vorführwagen als "Dienstwagen mit Wechselkennzeichen" für den Geschäftsführer gibt es wohl nur bei Toyota, denn die sagen ja selbst "Nichts ist unmöglich!". 😉
Grüße vom Ostelch