Urteil: Ermittlungen vor einer Fahrtenbuchauflage
Wenn der Fahrer nicht bekannt ist
Wird dem Halter eines Autos ein Fahrtenbuch auferlegt, weil dieser die Aussage verweigert, muss vorher geprüft werden ob der eigentlich Fahrer zu ermitteln ist.
Berlin - Lässt sich der Fahrer eines Fahrzeugs nach einem Verkehrsverstoß nicht feststellen, kann die zuständige Behörde eine Fahrtenbuchauflage gegen den Halter verhängen. Zunächst muss sie jedoch ermitteln. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin und verweist auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier (Az.: 1 L 349/15.TR).
In dem Fall war ein Autofahrer wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt worden. Halter des Fahrzeugs war eine GmbH. Die Polizei legte der Seniorchefin das Tatfoto vor. Sie berief sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Ohne weitere Ermittlungen und Befragungen erließ der zuständige Landkreis daraufhin eine Fahrtenbuchauflage. Zu Unrecht, so das Gericht.
Die Behörde hätte weitere Ermittlungen durchführen müssen, um den Fahrer ausfindig zu machen. Dazu hätte zum Beispiel die Frage nach Geschäftsbüchern gehört, anhand derer die Fahrten nachvollzogen werden könnten. Nur wenn solche Ermittlungen erfolglos bleiben, sei eine Fahrtenbuchauflage rechtens.
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Man sollte einfach Halterhaftung einführen und fertig. Dann hat dieses ewige Katz-und-Maus-Spiel ein Ende. Nervt mich schon lange, dass die vermeintlich Oberschlauen unser Justizsystem aufhalten, nur weil sie keine Eier in der Hose haben, um zu ihrem selbst eingebrockten Bockmist zu stehen.
Mit Halterhaftung rückt nämlich der Halter schleunigst mit den Daten des Fahrers raus, wenn er es nicht selbst war. Schon spart sich der Staatsapparat eine Menge Bürokram 😆
Du "sprichst" mir aus der Seele.
Ich finde auch, dass in erster Linie der Halter eines Fahrzeugs verantwortlich ist.
Wenn er nicht selbst gefahren ist, aber nicht herausrücken kann oder will, wer es war, dann soll er gefälligst selbst für Verstöße aufkommen.
Wenn es sich wie in dem geschilderten Fall um einen Firmenwagen handelt, dann sollte wie schon im Bericht angedeutet der Fahrer zu ermitteln sein.
Falls wieder erwarten doch nicht, zahlt eben der Halter.
Die Halterhaftung gibt es schon - im "ruhenden" Verkehr. Und offensichtlich bist Du noch nicht in die Mühlen der Justiz geraten, sonst würdest Du nicht so schlau daherreden.
Es ist Aufgabe der Behörden, den Fahrer zu ermitteln. Punkt. Und was geht es den Staat bitte an, wen ich mit meinem Auto fahren lassen? Das ist meine Privatsache.
Du bist offensichtlich ein Denunziant - da gibt es andere Staaten auf der Welt, da wärst Du bestimmt glücklicher... 😉
Die wollen doch etwas von mir, dann sollen sie eben nachweisen dass ich es war, oder eben sonst ein anderer und wenn sie es nicht schaffen dürfte das keine Nachteile für mich haben wie zusätzliche Bürokratie im Form eines Fahrtenbuches, ich will doch kein Strafzettel, die wollen es mir reinwürgen.
Aber in aufplustern dass man ein Rechtsstaat ist, darin ist man sehr gut,
nur wenn etwas passt wie z.B. Geld einzunehmen, muss plötzlich nicht der Anspruchsteller etwas Anspruchsgegner zweifelsfrei belegen. Dann muss man sich selbst belasten und wenn nicht wird jeder weitere Brief immer teurer, bis am Ende einer ohne handfeste Beweise beschließt "Ah Sie waren das bestimmt, hier noch ein weiterer Aufschlag für sich anstellen/Uneinsichtigkeit", oder zumindest "Ok wir können es nicht ermitteln, aber für ausbleibendes Petzen oder Selbstbeschuldigung lassen wir Sie jetzt mehr schrieben als herumfahren, das nächste mal werden Sie petzen um das zu vermeiden".
p.s. So wörtlich wird das natürlich seltenst gesagt, ich übersetze aber mal die Taten und die verklausulierten Formulierungen.
Nicht in Deutschland, da bekommt der Halter zwar die Gebühren und Verfahrenskosten auferlegt wenn der "Täter" nicht ermittelt werden kann, aber der Halter bekommt NICHT den eigentlichen Parkverstoß zu Lasten gelegt 😉
Von daher ist dies keine Halterhaftung wie z.B. in anderen Ländern wo der Halter für den Verstoß belangt wird, welchen er gar nicht begangen hat.
@frage234/ventox
Ja, und am besten noch das Zeugnisverweigerungsrecht abschaffen.....🙄🙁
Ach am besten gleich das System und einen Diktator an die Macht, dann wird alles schnell und günstig entschieden..😱😆😆😆
Der Halter soll für Geschwindigkeitsverstöße die er nicht begangen hat verantwortlich sein ?
Warum nicht auch gleich für irgendeinen Mord der nicht aufgeklärt wurde ?
Na, das ist doch ein Ansatz mal zu schauen nach wem die Nase gewachsen ist.
Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm. In einem Familienbetrieb, auf der Homepage, da findet sich doch schnell wer was ist + fährt.
Hast du denn wenigstens deine Chefin eingeweiht oder war die wirklich vollkommen ahnungslos, als die Beamten sie befragt haben?
Was hat das damit zu tun? Wenn ich Halter eines eindeutig identifizierbaren Fahrzeugs bin und frei darüber entscheide, wen ich fahren lasse, muss ich auch zu dem stehen, was ich oder eben der andere damit anstellen. Das Vergehen liegt ja vor und von selbst ist das Auto schließlich nicht gefahren, somit ist jemand auf alle Fälle daran schuld. Und wer dieser jemand ist, bestimmt noch vor der Fahrt der Halter, somit soll er auch dafür sorgen, dass die Sache geklärt wird oder selbst dafür gerade stehen und fertig.
Nö bin ich nicht, aber ich sehe auch überhaupt nicht ein, dass mit meinen Steuern und Versicherungsbeiträgen (für die Rechtsschutz) so ein Mist finanziert wird. Dass man gegen eine ungerechtfertigte Beschuldigung vorgeht, ist ja eine ganz andere Sache.
Wer weiß, dass der Bußgeldbescheid gerechtfertigt ist, soll dazu stehen und sich nicht hinter seinem Anwalt verstecken wie ein feiges Schweinchen...
Wir sind halt nur im lästigen Ordnungswidrigkeiten-Bereich.
Wenn mit dem Auto jemand "platt gefahren" wurde, kommt der Halter doch um so mehr ins Schwitzen.
Da muß einem der wahre Fahrer schon (zeugnisverweigerungsrechtlich) ziemlich nahe stehen - spätestens dann ist Schluß mit "Kindergeburtstag" ;-)
PS: Es ist doch viel armseeliges dahinter, einmal die vermeintliche Macht zu haben, ich sag nicht wer gefahren ist/muß ich ja nicht...
P.S. Ich bezog mich bei meinen Aussagen natürlich auf Bußgelder. Sobald es in den strafrechtlichen Bereich geht, ist die Geschichte wieder eine andere.
Wenn ein anderer gefahren ist, wird ihn der Halter doch wohl benennen können.
Wer dann behauptet, er wisse nicht mehr, wer zu dem Zeitpunkt gefahren ist, der ist dann selber dran. Vielleicht wird er dann in Zukunft besser darauf achten, wem er sein Auto verleiht.
Übrigens, es geht hier nicht um Mord, sondern um Verstöße gegen die StVo, und die ist nicht für Mord zuständig.
Wenn' s dich glücklich macht. ;-)