BGH-Urteil: Gebrauchtwagen auf der Fahndungsliste
Wenn der Rolls-Royce auf der Fahndungsliste steht
Was tun, wenn sich herausstellt, dass das gebraucht gekaufte Auto in den Schengen-Ländern zur Fahndung ausgeschrieben ist? Dieser skurrile Fall gibt Aufschluss.
Karlsruhe - Zugegeben, das dürfte selten vorkommen. Doch dem Käufer eines Rolls-Royce Corniche Cabrio ist es tatsächlich passiert. Er erfuhr, dass sein neuer Gebrauchter im Schengen-Raum zur Fahndung ausgeschrieben ist. Jetzt entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Fall. Demnach müssen Käufer einen Gebrauchtwagen, bei dem sich herausstellt, dass er international zur Fahndung ausgeschrieben ist, nicht behalten.
Im Mittelpunkt der Geschichte steht das Corniche Cabrio, das ein Mann 2012 für knapp 30.000 Euro gekauft hatte. Viel Freude hatte er daran nicht: Als er den Oldtimer anmelden wollte, stellte ihn die Polizei sicher - er war in Frankreich als gestohlen gemeldet. Bis heute ist der Fall nicht aufgeklärt. Inzwischen vermuten die Ermittler, dass ein Versicherungsbetrug dahinter steckt. Der Käufer bekam seinen Wagen zurück und konnte ihn Ende 2013 zulassen. Doch inzwischen wollte er ihn nicht mehr haben. Denn der Rolls-Royce ist im Schengener Informationssystem weiterhin zur Fahndung ausgeschrieben.
Die Karlsruher Richter hatten nun zu klären, ob der Mann deshalb im Mai 2014 vom Kauf zurücktreten durfte - und entschieden: ja, durfte er. Schon der Eintrag in der Fahndungsliste sei ein Rechtsmangel. Denn der Autokäufer müsse ständig befürchten, in eine Kontrolle zu geraten und den Wagen erneut einzubüßen. Auch ein Weiterverkauf sei nur schwer vorstellbar, wenn Interessenten korrekt über das Auto informiert würden.
Quelle: dpa
Der schon wieder ?
http://www.motor-talk.de/.../...itt-wegen-fahndungs-auto-t5865611.html
Die zweite Pressemeldung, die - anders als im Subtext der Überschrift - keinen Aufschluss gibt, sondern eher noch mehr Fragen. Diese konnten schon im Vorgänger-Thread nicht beantwortet werden.
Zum Beispiel warum der Rolls Royce nicht einfach von der Fahndungsliste runtergenommen wird.
Weil in Frankreich damit wohl Versicherungsbetrug begangen wurde und der Fall bis heute nicht gelöst ist. D.H. bleibt er weiterhin auf der Liste.
Yep, Deja-vu, kam mir auch gleich bekannt vor.
Gruß Metalhead
Da fragt man sich, was nun einer Auslieferung an Frankreich entgegensteht, wo doch der Aufenthaltsort des Fahrzeugs bekannt ist...
Das hatten wir auch schon im anderen Thread besprochen.
Wieso durfte er das Fahrzeug überhaupt behalten? An Diebesgut kann kein Eigentumsrecht erworben werden. Das ist in erster Linie Hehlerware. Somit gehört das Auto demjenigen, dem es gestohlen worden ist. Soweit ich weiß ist ihm der Versicherungsbetrug noch nicht nachgewiesen worden. Insofern ist der Bestohlene der rechtmäßige Eigentümer.
Weil das Fahrzeug vom Besitzer wohl gar nicht gestohlen wurde sonder nur als gestohlen gemeldet und er hat es anderweitig verkauft. Ich hab das nur heute morgen in der Zeitung gelesen und musst auch an das Déjà-vu denken.
Gibt es da schon gesicherte Erkenntnisse? Ein Verdacht reicht meiner Meinung nach nicht aus um so zu verfahren. Aber ich bin auch nur jurisitscher Laie.
Diese Strategie ist sowieso eine Sauerei:
Italienischer Autobesitzer spricht sich mit Gauner ab das sein Auto im Wert von EUR 40.000 am 1. Urlaubstag gestohlen wird. Der Gauner zahlt dafür EUR 10.000 an den Autobesitzer. Der Gauner verkauft das Auto in Deutschland für 35.000 Euro und hat damit einen Gewinn von EUR 25.000. Der Autobesitzer meldet das Auto als gestohlen nachdem er aus dem 3-wöchigen Urlaub zurück ist. Die Polizei bringt ihm das Auto zurück.
Der gutgläubige Käufer ist der Dumme in dieser Angelegenheit. Er ist das Geld los.