BGH-Urteil: Gebrauchtwagen auf der Fahndungsliste

Wenn der Rolls-Royce auf der Fahndungsliste steht

MOTOR-TALK

verfasst am Thu Jan 19 11:45:23 CET 2017

Was tun, wenn sich herausstellt, dass das gebraucht gekaufte Auto in den Schengen-Ländern zur Fahndung ausgeschrieben ist? Dieser skurrile Fall gibt Aufschluss.

Rolls-Royce auf der Fahndungsliste? Der BGH entschied jetzt in einem solchen Fall. Im Bild: Die "Spirit of Ecstasy" auf einem Rolls-Royce Corniche III Convertible.
Quelle: dpa/Picture Alliance

Karlsruhe - Zugegeben, das dürfte selten vorkommen. Doch dem Käufer eines Rolls-Royce Corniche Cabrio ist es tatsächlich passiert. Er erfuhr, dass sein neuer Gebrauchter im Schengen-Raum zur Fahndung ausgeschrieben ist. Jetzt entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Fall. Demnach müssen Käufer einen Gebrauchtwagen, bei dem sich herausstellt, dass er international zur Fahndung ausgeschrieben ist, nicht behalten.

Im Mittelpunkt der Geschichte steht das Corniche Cabrio, das ein Mann 2012 für knapp 30.000 Euro gekauft hatte. Viel Freude hatte er daran nicht: Als er den Oldtimer anmelden wollte, stellte ihn die Polizei sicher - er war in Frankreich als gestohlen gemeldet. Bis heute ist der Fall nicht aufgeklärt. Inzwischen vermuten die Ermittler, dass ein Versicherungsbetrug dahinter steckt. Der Käufer bekam seinen Wagen zurück und konnte ihn Ende 2013 zulassen. Doch inzwischen wollte er ihn nicht mehr haben. Denn der Rolls-Royce ist im Schengener Informationssystem weiterhin zur Fahndung ausgeschrieben.

Die Karlsruher Richter hatten nun zu klären, ob der Mann deshalb im Mai 2014 vom Kauf zurücktreten durfte - und entschieden: ja, durfte er. Schon der Eintrag in der Fahndungsliste sei ein Rechtsmangel. Denn der Autokäufer müsse ständig befürchten, in eine Kontrolle zu geraten und den Wagen erneut einzubüßen. Auch ein Weiterverkauf sei nur schwer vorstellbar, wenn Interessenten korrekt über das Auto informiert würden.

Quelle: dpa

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