Ratgeber: Auto geerbt
Wenn Opas Auto plötzlich Dir gehört
Wer ein Auto erbt, muss viele Formalitäten erledigen. Egal, ob er es behalten will oder nicht. Wir erklären, worauf die Erben achten müssen.
München - Manche Menschen kann auch der Tod nicht von ihrem geliebten Fahrzeug trennen. Sie wollen ihr Gefährt mit unter die Erde nehmen oder zumindest auf ihrem Grab stehen haben. In Deutschland ist das nicht erlaubt. Was also tun mit dem geerbten Gefährt? Ein Ratgeber.
Auch wenn es nach dem Tod eines geliebten Menschen zunächst sehr unwichtig erscheint: Die Kfz-Versicherung muss so schnell wie möglich benachrichtigt werden. Denn der Versicherungsschutz bleibt im Todesfall bestehen und geht automatisch auf den Erben über. Mit dem Wechsel des Besitzers ändert sich aber meist auch der Schadensfreiheitsrabatt und damit der Beitrag.
Versicherungsrabatt kann oft nicht übertragen werden
"Beim verstorbenen Vorbesitzer stand der Wagen vielleicht immer in der Garage. Der Erbe dagegen fährt jeden Tag und lässt auch seine Kinder den Wagen benutzen", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Die meisten Versicherer übertragen den Rabatt nur auf direkte Verwandte mit Fahrpraxis. "Dass ein blutjunger Fahranfänger Opas 30 Prozent übernimmt, ist nicht mehr möglich", sagt Boss. In vielen Fällen müsse der neue Versicherungsnehmer genauso viel Erfahrung vorweisen, wie der Verstorbene hatte.
Der Todesfall stellt im Übrigen keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar. Damit soll verhindert werden, dass der Erbe die Kfz-Versicherung kündigt und trotzdem noch mit dem Auto fährt. Ist der Haftpflichtschutz zum Todeszeitpunkt abgelaufen, steht es dem Erben frei, eine andere Versicherungsgesellschaft zu wählen.
Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht sind Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen gesetzlich nicht vorgeschrieben. "Der Erbe übernimmt aber auch diese Versicherungen automatisch", sagt Alina Schön vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).Behalten oder verkaufen?
Was passiert, wenn der Erbe das Auto verkaufen möchte? Beim Weiterverkauf steigt der Käufer in den Versicherungsvertrag ein und übernimmt ihn, wie er ist. Innerhalb eines Monats muss er entscheiden, ob er mit dem bisherigen Anbieter einen neuen Vertrag abschließt oder eine andere Kfz-Versicherung wählt. Da die Kfz-Haftpflicht eine Pflichtversicherung ist, kann der Vorbesitzer sie bei einem zugelassenen Fahrzeug nur kündigen, wenn der neue Eigentümer eine Versicherung nachweist, sagt Boss.
Will der Erbe das Auto selber fahren, sollte er dieses möglichst schnell bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle auf den eigenen Namen ummelden. Denn die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) schreibt vor, dass ein Halterwechsel so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde gemeldet werden muss. Macht der Erbe das nicht, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar - nach Angaben des Hessischen Verkehrsministeriums kann das mit 15 Euro Bußgeld geahndet werden.
Ein geerbtes Auto muss nicht versteuert werden
Für die Ummeldung benötigt der Erbe keinen Erbschein, aber eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), sagt Paul Grötsch, Geschäftsführer des Deutschen Forums für Erbrecht. Diese bekommt man vom Versicherer und kann damit eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen.
Wer das Auto behält, hat unter Umständen einen steuerlichen Vorteil. "Ein geerbtes Auto muss praktischerweise nicht versteuert werden, solange es nicht mehr als 12.000 Euro wert ist", erklärt Grötsch. Autofahrer mit den Steuerklassen I, II und III können nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) für sogenannte bewegliche Gegenstände Steuerbefreiungen in dieser Höhe in Anspruch nehmen.
Das ganze Versicherungshickhack ist doch total wumpe. Die Fristen auch.
Die Kiste wird im Zweifel einfach erst mal abgemeldet, und da kann die Versicherung gar nichts machen.
Hi,
>Der Todesfall stellt im Übrigen keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar. Damit soll verhindert werden, dass der Erbe die Kfz-Versicherung kündigt und trotzdem noch mit dem Auto fährt
na, wenn das mal nicht fürsorglich ist....
Hat sich soviel geändert?
2006 lief die Versicherung automatisch bis zum 31.12, bezahlt ist bezahlt und did Zulassungsbehörde hat das auch nicht interessiert. Nicht mal die Polizei, als mir hinten einer rauf gerauscht ist.
Das zusätzliche Fahrer eingetragen werden müssen, ist bei jeder Kfz-Versicherung so, das sollte schon klar sein.
Das stimmt nicht. Wenn man seinen Führerschein schon seit x Jahren hat und der Opa hat schon y unfallfreie Jahre, dann bekommt man einen Schadensfreiheitsrabatt von x Jahren (wenn x < y). Dazu müssen x und y überhaupt nicht gleich sein, wie im Text behauptet.
Das könnte im Einzelfall womöglich auch schwierig werden 😉
Zitat:
Wer das Auto behält, hat unter Umständen einen steuerlichen Vorteil. "Ein geerbtes Auto muss praktischerweise nicht versteuert werden, solange es nicht mehr als 12.000 Euro wert ist", erklärt Grötsch.
Zitat Ende
Das ist nicht richtig!
Weil:
Allgemeiner Freibetrag:
Für nahe Verwandte wie Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern sowie den Ehegatten (Steuerklasse I) hat der Gesetzgeber hohe allgemeine Freibeträge vorgesehen. Die höchsten Freibeträge und die niedrigsten Steuersätze gibt es in Steuerklasse I. Wichtig: Auch Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft gehören seit Anfang des Jahres 2010 in Steuerklasse I. Ehegatten und Partner eingetragener Lebensgemeinschaften können so Werte in Höhe von 500 000 Euro steuerfrei erben oder geschenkt bekommen. Kinder haben einen Freibetrag von 400 000 Euro, Enkel in Höhe von 200 000 Euro. Erst wenn die Freibeträge ausgeschöpft sind, greift der Fiskus zu. In Steuerklasse I berappen Erben und Beschenkte mindestens sieben Prozent, höchstens jedoch 30 Prozent Steuern.
Dann verlangen die Versicherungen aber eine Unterschrift, dass das Auto in diesen x Jahren überwiegend vom Erben gefahren wurde. Wenn als Fahrerkreis aber ausschließlich der Opa eingetragen war, konnte es für die Versicherung sehr interessant werden 😉
Diese Unterschrift kann vom Erben geleistet werden, da er der Rechtsnachfolger des Opas ist.
In diesem Fall muss man das Auto ummelden und die Versicherung wechseln. Die Information, ob ein Einzelfahrertarif vorgelegen hat, wird nicht zur neuen Versicherung übertragen.
Seid wann ist bei Tod kein außerordentliche Kündigung mehr möglich. Wäre mir neu. Wenn ich jetzt mein Auto abmelde bekomme ich auch bisher bezahlte Versicherungsbeiträge und Steuern zurück
Klar kriegst du deine gezahlten Versicherungsbeiträge zurück... - aber wenn du das Auto geerbt hast, bist du immer noch nicht der Versicherungsnehmer, es sei denn dein Opa hat dir den Versicherungsschutz ausdrücklich mit vererbt. Das ist das Abstraktionsprinziep des BGB.... Wenn du die Karre abmeldest, dann zahlt die Versicherung den fraglichen Betrag an deinen verstorbenen Opa zurück und das Geld steht dem Erben zu, dem die Barschaften deines Opa´s vererbt wurden...
Ich schätze, mein Opa war wohl 1942 zum letzten Mal motorisiert unterwegs. Damals 1942 auf seiner Wehrmachts-BMW vor Stalingrad.
Als er dann irgendwann starb... war das Motorrad natürlich nicht mehr in seinem Besitz, der Offizierssäbel lag auf dem Grund irgend eines Brunnens in Rußland und den Karton voller Orden hat sich sich einer meiner Onkel gekrallt. Opa war tot und ich hätte auf jeden geerbten Ferrari verzichtet, wenn Opa dadurch wieder lebendig geworden wäre.
Dieser Beitrag liest sich wie vom GDV gesponsert um Verunsicherte restlos in die Irre zu führen.
MFG
Der Wert/ ein Vermögen von 12000Euro betrifft idR. unter 48 jährige Hartz IVler.
Je Lebensjahr steht einem SGB IIler ein Vermögen von 250Euro zur freien Verfügung.
Vielleicht, heute schon etwas mehr..
In diesem Thread gibt es nicht das geringste, was mit Hartz IV zu tun hat. Dein Kommentar macht hier gar keinen Sinn.