Der Notstandsparagraph
Wenn Rasen straffrei bleibt
Der Gesetzgeber erlaubt das Überschreiten von Tempolimits nur im Notfall. Dieser "rechtfertigende Notstand" setzt jedoch eine nicht anders abwendbare Gefahrenlage voraus.
Köln - Im Notfall drückt sogar der Gesetzgeber ein Auge zu, wenn Autofahrer viel zu schnell unterwegs waren. Die Gerichte setzen in solchen Fällen aber strenge Maßstäbe an und prüfen die Notwendigkeit der Regelverletzung genau.
Nicht jeder Notfall ist auch ein Notstand
Der "rechtfertigende Notstand" laut dem Gesetz für Ordnungswidrigkeiten, Paragraph 16, setzt eine nicht anders abwendbare Gefahrenlage voraus. Bedroht sein können sowohl Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut. Doch selbst bei einem medizinischen Notfall, zum Beispiel einer Hochschwangeren an Bord, darf man nicht einfach ins Krankenhaus rasen.
Private „Einsatzfahrten“ gefährden in den Augen der Gerichte den Straßenverkehr zu stark. Das gilt selbst für Ärzte, die zu Patienten gerufen werden. Auch hier verneinen Richter meist einen Notstand, da ein Notarzt die gleiche Hilfe ohne Verkehrssünde leisten könnte.Weit häufiger wird ein Notstand akzeptiert, wenn es sich um Gefahrenabwehr geht. So gibt es Urteile, die Autofahrern eine kurzzeitige Geschwindigkeitsübertretung nachsahen, wenn diese den Abstand zu einem dicht auffahrenden Lkw vergrößern wollten. Auch Fahrer, die von Fahrgästen massiv bedroht werden, dürfen das Tempolimit straffrei übertreten. Das Gleiche gilt für einen Pkw, der einen Lkw überholt und dessen Fahrer vor schlecht gesicherter Ladung warnen will. Selbst bei akutem Durchfall haben Richter schon das Vorliegen eines Notstandes akzeptiert.
Die Gründe werden streng geprüft
Als Ausrede für mutwillige oder fahrlässige Geschwindigkeitsübertretung eignet sich das Notstands-Recht nicht. Nicht nur, weil die Richter die Gründe streng prüfen und auch das Maß der Geschwindigkeitsüberschreitung in Rechnung stellen. Sondern vor allem wegen der Folgen, wenn sie den Notstand nicht anerkennen. Dann nämlich kann der Verkehrssünder unter Umständen wegen vorsätzlicher Verkehrsordnungswidrigkeit belangt werden.
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Zitat Anfang
Bedroht sein können sowohl Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut.
Zitat Ende
Kann mir dafür (Ehre) mal jemand ein Beispiel nennen?
Gruß, Filou
Ob in der heutigen zeit die Ehre als solches im Einzalfall nocht gilt, glaube ich nicht.
Bei dem Thema sollte man genau wissen, was man tut.
Ist doch einfach. Wenn es mich in meiner Ehre verletzt, von einem hier meist gehasste Marke eintragen überholt zu werden, darf ich ihm davonfahren und dabei das TL verletzen. Ebenso verletzt es meine Ehre, nicht an einem hier meist gehasste Marke eintragen vorbeizukommen.
Ergo: Ampelrennen sind legal 😆
Vielleich kann hierzu ja mal einer unserer juristisch vorgebildeten User eine Stellungnahme posten.
Na ja man sollte da bisschen mit Verstand abwägen, dass einer mit 250 km/h durch die Fussgängerzone rast geht nur wenn es das Entschärfungskommando für Atombomben ist, hat man dagegen jemanden im Auto der sich mittelmässig unwohl fühlt dann könnte man 20 km/h mehr als erlaubt noch abwinken.
So bisschen mitdenken dürfen auch Gerichte, je nach dem wie schlimm der Notfall ist darf dann eben Geschwindigkeit nachgelegt werden.
Außerdem sollte man ohnehin überprüfen wie legitim das Limit vor Ort ist, diese beispielhaften 20 km/h mehr beziehen sich nur auf Referenzpunkt Verkehrszeichen, das ist ja auch nicht zwangsläufig richtig, also kann +20 km/h auch gar nicht "zu schnell" sein sondern genau richtig.
Also, wenn ich ein schwer verletztes Kind (Person) im Auto habe, dann werde ich unter Berücksichtigung der Sicherheit auch Verkehrsgesetze verletzen.
Da ist mir das Leben des Kindes (Person) zu wertvoll.
Und hier auf dem Land dauert es mindestens 20 Min., bis der KRKW da ist und noch mal so viel, bis das Krankenhaus wieder erreicht ist.
Natürlich unternehme ich nicht so ein Fahrt, wenn nur ein Arm oder Bein (oder andere einfache Verletzungen) gebrochen ist.
Vor Jahren hatte ein Feuerwehr-Kamerad einen Herzinfarkt, nach 20 Min. war der KRKW dann da, es wurde versucht, zu reanimieren, ging aber nicht mehr.
Da bekommt "Flitzkacke" eine völlig neue Bedeutung... :-D
Hier gilt die 30% Regel über Tempolimit. Alles was wesentlich darüber ist, kostet Strafe, auch für Einsatzkräfte. Es soll durch den Notstand nicht weitere Gefahren für andere ausgehen, und alles eben "verhältnismäßig"
Häh...30%...kostet Strafe auch für Einsatzkräfte....
Zeig mir mal bitte wo das steht (?),
sorry - das ist quatsch !(!!..)
Was ist den die höchste Strafe die man in Deutschland für eine Geschwindigkeitsübertretung kassieren kann ?
Ach süss, ich sehe gerade, 90 km/h zu schnell in der Ortschaft, gibt 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot und 680€ Geldbuße.
Im Notfall wäre es das wert, wenn man dann überhaupt erwischt wird.
Also Durchfall ist ein schlimmerer Notfall als eine Schwangere? Wie genau wird das erklärt 😆? Auf der Seite der Schwangeren stehen im Ernstfall zwei, drei oder gar vier Leben auf dem Spiel (Mehrlingsgeburt), auf der anderen Seite kann es in einer vollgeschissnen Hose und einem ruinierten Sitz enden. Erklärt mir das mal einer?
Und wie ein Voruser schrieb, die Sache mit der Ehre. Wenn mich jetzt einer zum Ampelrennen rausfordert, muss/darf/kann ich meine Ehre wahren und den Fehdehandschuh aufnehmen oder wie?!
Alles etwas nebulös. Für mich würde es Sinn machen, dass im Fall von akuter Lebensgefahr (medizinischer Notfall wie schon geschrieben) oder Gefahr im Verzug (LKW verliert Ladung, Suizid eines Freundes/Familienangehörigen und er droht zu springen wenn man nicht kommt u.s.w.) das Tempolimit außer Kraft gesetzt ist.
Und son Spöckes wie 30 % würd mich auch nicht mehr interessieren wenn ich z.B. einen Schwerverletzten oder eine Hochschwangere an Bord hab. Da wird rausgeholt was drin ist und volle Festbeleuchtung angeworfen.
Edit: Mein Onkel hat auf die Weise meiner multimorbiden Tante mal das Leben gerettet. Er wusste das der Krankenwagen ewig braucht, hat sie in seinen Benz geschwungen und Pedal to the medal. Haben es gerade noch so geschafft, sonst wär Tantchen laut den Ärzten nicht mehr zu retten gewesen.
Bei akutem Durchfall hilft auch kein Rasen mehr.
Man kommt ja nicht mal mehr etwaige Treppen auf dem Weg zum WC hoch 😆
Mal kurz zum Thema Ehre:
"Ehre ist das v. der Würde des Menschen geforderte und seine Selbstständigkeit als Person begründende Anerkennungsverhältnis mit anderen Personen (interpersonaler Begriff der Ehre)." Schönke/Schröder §34StGB
Dann würde folgendes geprüft:
A Notstandslage
I Notstandsfähiges Rechtsgut - wäre mit Ehre gegeben
II Gefahr
III gegenwärtige Gefahr
Wenn dies nicht vorliegt könnte noch ein Etbi geprüft werden
Sonst :
B Notstandshandlung
I Erforderlichkeit (wenn kein milderes Mittel vorliegt)
könnte theoretisch gegeben sein
II Angemessenheit
Etc pp
Ist nicht ganz so leicht zu erklären 😆