Hintergrund: Kfz-Schiedsstellen
Wenn zwei sich streiten
Autokauf und Reparaturen sind fast immer Vertrauenssache. Fehlt das zwischen Kunden und Händlern, kommt es oft zum Streit. Hier können Schiedsstellen helfen.
Berlin - Im vergangenen Jahr gab es in Deutschland 74 Millionen Wartungen und Reparaturen. Dazu kam mehr als vier Millionen verkaufte Gebrauchtwagen. Das ergibt 78 Millionen potenzielle Streitfälle. Doch nur bei 11.669 Anträgen mussten Schiedsstellen zwischen den streitenden Parteien vermitteln.
Echte oder gefühlte Wahrheit
Die geringe Reklamationsquote wirft zwei Fragen auf: Gibt es tatsächlich so wenig Anlass zur Beschwerde? Oder kennen Autofahrer die Funktion einer Kfz-Schiedsstelle nicht? Einer Umfrage von ADAC und der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) zufolge kennen nur 52 Prozent der Autofahrer diese Einrichtung.
Dabei kann sich jeder Autofahrer, der nach einer Reparatur oder nach dem Kauf eines Autos mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis nicht einverstanden ist, an eine der 130 Schiedsstelle wenden. Die einzige Voraussetzung ist: Er war Kunde bei einem Innungsbetrieb.
Meistens geht es um Kleinigkeiten
Wie funktioniert so ein Schlichtungsverfahren? Der Autofahrer stellt einen schriftlichen Antrag auf
Schlichtung bei seiner nächstgelegenen Schiedsstelle. Diese nimmt zunächst in einem Vorverfahren Kontakt mit beiden Parteien auf und versucht, den Sachverhalt im Dialog zu klären. 2013 wurden auf diese Weise fast 89 Prozent der Streitfälle beigelegt.Werden sich beide Seiten im Vorverfahren nicht einig, wird der Streitpunkt einer Schiedskommission vorgetragen. Diese besteht aus einem zum Richteramt befähigten Vorsitzenden und je einem Vertreter von ADAC und Kfz-Gewerbe sowie einem öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen der DAT. Geht es im Streit um Reparaturen, ist zusätzlich ein Sachverständiger dabei.
Häufigster Streitpunkt sind Rechnungen
Worüber wird sich gestritten? Um Geld. Die Rechnungshöhe war 2013 der häufigste Grund dafür, sich an eine Schiedsstelle zu wenden, knapp gefolgt von nicht-sachgemäß ausgeführten Arbeiten und nicht autorisierten, aber dennoch durchgeführten Arbeiten am Fahrzeug. Bei Gebrauchtwagen-Schiedsstellen waren „technische Mängel“, „Unfallschaden“ und eine „fehlerhafte Gesamtfahrleistung“ die größten Streitpunkte.
Der Schiedsspruch endete im vergangenen Jahr überwiegend mit einem Vergleich (43,8%). In 25,1% der Fälle entschieden die Schiedsstellen zugunsten der Werkstatt/des Gebrauchtwagenhändlers, in 13,9 % der Fälle zugunsten des Antragstellers.
Kostenfrei und neutral
Ein Schiedsverfahren kostet den Antragsteller nichts. Es führt in wenigen Wochen zu einem Ergebnis und spart den Gerichten Arbeit. Der Schiedsspruch wird von den Meisterbetrieben der Kfz-Innung als verbindlich angesehen. Ist ein Antragsteller mit dem Ausgang des Verfahrens nicht einverstanden, kann er dennoch einen ordentlichen Prozess vor Gericht anstrengen.
Auch im Verkehr- und Sicherheit-Forum sind Schiedsstellen ein vieldiskutiertes Thema.
Quelle: ZDK e. V., MOTOR-TALK