Sieben Fragen und Antworten rund ums "Geblitztwerden"
Wer es eilig hat, zahlt häufig doppelt
Wer von der Polizei mit zu hoher Geschwindigkeit erwischt wird, hat oftmals Fragen. Die sieben häufigsten Fragen aus der Praxis beantworten die Verkehrsanwälte des ADAC.
München - Ein Blitz von rechts, das ist für viele Autofahrer ein Schreck. Womit müssen Autofahrer rechnen, wenn sie mit zu hoher Geschwindigkeit erwischt wurden? Die sieben häufigsten Fragen rund ums „Geblitztwerden“ beantworten die Verkehrsjuristen des ADAC. Jährlich sammeln 2,8 Millionen Autofahrer Punkte in Flensburg wegen überhöhter Geschwindigkeit. Ein Fahrverbot droht, wenn der Autofahrer 31 km/h (innerorts) bzw. 41 km/h (außerorts) über der erlaubten Geschwindigkeit liegt (nach Abzug der Toleranz).
Gibt es mildernde Umstände, wenn man zum Beispiel ein Flugzeug erreichen muss?
Nein. Im Gegenteil gibt man mit so einer Angabe sogar zu, absichtlich zu schnell gefahren zu sein. Wegen Vorsatz droht ein doppeltes Bußgeld.
Lassen sich Fahrverbote in höhere Bußgelder umwandeln?
Nur in wenigen Ausnahmen, zum Beispiel wenn der Fahrer beruflich auf das Auto angewiesen ist. Meist wird die Buße in so einem Fall verdoppelt.
Was passiert, wenn ein Fahranfänger mit 21 km/h zu viel geblitzt wird?
In dem Fall verdoppelt sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Zusätzlich wird ein Aufbauseminar bei der Fahrschule verlangt. Es kostet rund 250 Euro.
Lohnt ein Einspruch, wenn ein Tempo-30-Schild übersehen wurde?
Kaum. Es wird davon ausgegangen, dass die Polizei vor dem Aufbau der Messstelle prüft, ob das Schild gut zu sehen ist.
Lohnt es sich, Messungen anzufechten?
Im Normalfall arbeiten die Geräte zuverlässig. Nur selten gelingt es, das Gegenteil zu beweisen- oder einen Bedienungsfehler. Wer sich absolut sicher ist, dass etwas nicht stimmt, sollte über einen Anwalt Akteneinsicht beantragen.
13 km/h zu schnell, und gleich ein teurer Bußgeldbescheid - warum?
Dann ist vermutlich das Anschreiben über ein Verwarnungsgeld in der Post verloren gegangen. Die Behörde wertet dies als „nicht bezahlt“ und verhängt ein Bußgeld. Neben 25 Euro Strafe kostet dies zusätzlich 28,50 Euro Verfahrenskosten.
Was, wenn ich auf dem Foto nicht deutlich zu erkennen bin?
Der "Täter" muss eindeutig identifiziert werden. Bleiben Zweifel, wird das Verfahren eingestellt oder ein Gutachter beauftragt. Der Halter kann dann allerdings zur Führung eines Fahrtenbuchs verpflichtet werden.
Quelle: ADAC
Hoffentlich lesen auch genügend betroffene Zeitgenossen diese Ratschläge... 😉
In Deutschelande kommt man ja noch billig davon. Wäre für Einkommensabhängige Strafsätze.
Aha, evtl. mal etwas nachforschen bevor man solche Behauptungen in Umlauf bringt, auch wenn der ADAC der Urheber ist.
Denn es ist eher das Gegenteil der Fall, man kann ruhig davon ausgehen das eine falsche Messung der Normalfall.
Sei es, wie vor kurzem, das falsche Kabel verwendet wurden oder der beliebte falsche Aufbau der Meßstelle.
Auf die Schnelle zwar nur n Link zur Bild aber trotzdem erschreckend
http://www.bild.de/.../...eschwindigkeit-tempolimit-32963740.bild.html
Dabei wurden nur die Tempoverstöße ausgewertet die auch vor Gericht gelandet sind.
Die Frechheit an der Sache ist, nur der dagegen vorgeht wird bei ner falschen Messung freigesprochen. Alle anderen Messungen/ Strafen an der gleichen Meßstelle behalten ihre Gültigkeit obwohl die mit der gleichen ggf. falsch aufgebauten Anlage gemacht wurden.
Tut mir Leid das ist für den normalen Fahrer nicht richtig, da innerorts ab 31km/h und ausserorts ab 41km/h. (ab 26-30km/h nur dann wenn es 2x in einem Jahr vorkommt(war erst ab 21))
Und für Probies gelten andere Bedingungen das ist aber nicht die Mehrheit an Fahrern.
Immer Schnautze halten und keine Angaben machen wieso, warum etz. weil alles negativ ausgelegt wird.
Allerdings braucht man das alles nicht wenn man vernüftig fährt.
Entgegen der Behauptungen dieser News kann man davon ausgehen, dass 99 % der Messungen fehlerhaft sind und zwar mit Absicht.
Hi,
bin innerhalb einer Woche 2 mal geblitzt worden. Im ersten Fall waren es 6km/h zu viel und das
zweite Mal waren es 7 km zu viel. Beide Male war es innerhalb Ortslage bei erlaubten 50km/h.
Mich hat das jeweils 15€ gekostet.
Für mich erhebt sich die Frage, sind die tatsächlichen Kosten für die Messung und anschließende
"Ermittlung meiner Person als Täter" nicht höher als die vereinnahmten 30€ Bußgeld.
Bei allem Bestreben die kommunalen Kassen bis zum Jahresende noch möglichst aufzufüllen,betrachte ich
es im geschilderten Fall als "ökonomischen Schwachsinn".
MfG
Bitte teile deine Quelle mit uns.
Was hier alle zu fehlerhaften Messungen erzählen kann ich nicht nachvollziehen. Es mag Fehler geben, die sind eher die Ausnahme. Das die Quote vor Gericht anders ist, wundert kaum. Man klagt ja nicht aus Spaß - wer Klage einreicht wird für gewöhnlich einen Grund haben.
Nein. Der Ermittlungsabgleich erfolgt elektronisch und läßt sich daher durchaus in einem Kostenrahmen realisieren, der unter der Höhe des vereinnahmten Bußgeldes liegt.
Lohnen wird sich das für die Kommune nicht. Die sind schon auf der Suche nach Leuten an denen sie mehr verdienen. Aber es ist nunmal eine Aufgabe der Verkehrssicherheit. Selbst wenn die Kommunen in Wirklichkeit eher ihre Einnahmen im Blick haben, müssen sie wenn sie kontrollieren auch genau sein. Dann zu sagen "unter 20km/h Überschreitung rechnen wir nicht ab" wäre absurd.
Eine gewisse Toleranz machen schon viele Kommunen. Bei 1km/h Überschreitung nach Toleranz wirklich einen Bescheid verschickt muss jede Institution selbst entscheiden. Viele versenden erst ab 5km/h (nach Toleranz). Ab dem Tempo ist es nunmal auch definitiv kein Irrtum mehr. Da gibt es lokal aber erhebliche Abweichungen. Kenne welche die auch mal 2km/h abrechnen und von einer Gemeinde die sich unter 7km/h nicht die Mühe macht.
Ich gehöre auch zu den Leuten die gelegentlich etwas zu schnell unterwegs sind. Sollte man erwischt werden trägt man das. Genauso wie man sich nicht anstellt wenn man Strafe zahlt, weil man sich kein Parktiket gezogen hat.
Wahrscheinlich von Mulder und Scully recherchiert. 😆
Bananenrepublik - nix mehr mein Land .......
[ironie:😆]
Les den Link von mir.
Es reicht aus wenn die "Betriebsanleitung" nicht vorliegt, das die Messung nicht gültig ist. Abstände und Winkel der Meßgeräte nicht genau stimmen. Letzens wurden nicht zulässige Kabel verwendet usw.
Somit wären alle Messungen mit dem Gerät nicht gültig auch wenn 99% der Fahrer brav zahlen und nur einer dagegen (der vermutlich richtig zu schnell war) gerichtlich vorgeht. Der wird dann freigesprochen, ändert aber nichts dran, das die restlichen falschen Messungen alle gültig bleiben. Das ist die eigentliche Sauerei.
Auch das Auswerten mittels Software weißt zig Fehler auf, wie letztens in Stern TV gezeigt wurde. Nur sind die noch schwerer anzufechten.
https://www.bussgeldkatalog.org/blitzer/m5-radar/
Natürlich waren die meisten Fahrer trotzdem zu schnell.
Jeder hat die Chance, sich ohne viel Mühe an die eerlaubten Geschwindigkeiten zu halten. Von mir aus könnten die Strafen noch viel höher sein. Bei einer einkommensabhängigen Strafe sollte es aber zumindest nach unten Grenzen geben, sonst würde jemand ohne oder mit minimalem Einkommen ja faktisch "umsonst" zu schnell fahren dürfen.