Unfall mit geöffneter Autotür: Hauptschuld trägt meist der Austeigende
Wer haftet bei Unfall geöffneter Autotür?
Auf Parkplätzen kracht es häufig. Ein typisches Szenario: Unfälle mit geöffneten Autotüren und einparkenden Fahrzeugen. Doch wen trifft dabei die Hauptschuld?
Hamburg/Berlin - Wenn ein Auto mit geöffneter Tür in einen Parkplatzunfall verwickelt ist, liegt die Hauptschuld oft beim Fahrer dieses Wagens. Das lässt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg (Az.: 925 C 126/15) ablesen, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Im verhandelten Fall war eine Frau auf einem Parkplatz aus ihrem Auto ausgestiegen. Die offene Fahrertür berührte ein weiteres Auto, als dieses auf den Stellplatz neben ihr fuhr. Die Versicherung des Unfallgegners zahlte nur die Hälfte des Schadens. Dagegen klagte die Frau - mit dem Argument, beim Zusammenstoß sei die Tür ihres Autos bereits mehrere Sekunden lang geöffnet gewesen.
Das Gericht gab der Frau nicht Recht, sondern machte sie für 60 Prozent der Kosten haftbar. Bei Unfällen mit geöffneter Fahrertür weise viel darauf hin, dass der Aussteigende nicht umsichtig genug gewesen ist, urteilte das Gericht. Kann diese Annahme nicht widerlegt werden, trage der Aussteigende die Hauptschuld. Dem anderen Fahrer wies das Gericht 40 Prozent der Schuld zu - mit dem Hinweis, man müsse auf Parkplätzen stets besonders vorsichtig sein.
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Berührte tatsächlich die Tür das Auto oder doch eher das Auto die Tür?
Hier fehlt mal wieder der genaue Hintergrund, da die Frau aus dem Schneider wäre, wenn die Tür tatsächlich schon offen war, bevor die Parklücke befahren wurde. Anders sieht es natürlich aus, wenn die Lücke befahren wurde und sie erst währenddessen die Tür geöffnet hat.
Die Frage ist im Endeffekt, ob sie das Hindernis vorher schon deutlich geschaffen hat oder eben plötzlich und unerwartet.
Genau die Frage stelle ich mir auch......
Wenn die Tür schon offen war und der andere trotzdem da rein semmelt, würde ich auch meinen, das der einfahrende Schuld hat.
Aber verstehe einer manchmal die Richter.....
Vielleicht ist ja beides zeitgleich passiert. Also der Einparkende fährt in die Parklücke mit sehr geringem Abstand zu dem geparkten Fahrzeug und die Fahrerin hat die Tür schon etwas geöffnet und macht sie schnell ganz auf. Dann haben beide die nötige Sorgfalt vermissen lassen, wobei es dann zur Berührung kam.
Dessen ungeachtet ist es ein simples Amtsgerichts-Urteil.
Um als Referenz- oder Musterurteil tauglich zu sein, sollte schon mindestens ein Landgericht entschieden haben. Man kann auf dieses Urteil (bei genauerer Kenntnis aller entscheidungsrelevanten Umstände) zwar Bezug nehmen, aber das Gericht in einer anderen Sache wird möglicherweise genau anders herum urteilen oder einer Partei die Alleinschuld aufbürden.
Also ist dieser Thread - wie schon so oft - wieder mal reine Zeilenschinderei und Klick-Köder und frei von allgemeinem Nutzen.
Hallo Zusammen, ich teile Eure Meinungen voll. Das eigentliche Problem
bei diesem Scenario ist die Schwierigkeit, bei unehrlichen Kontrahenten
ein faires Urteil zu fällen. Da jeder meist den" Dorn "im Auge des Anderen
sucht, wird einem Gericht kaum etwas Anderes, als das Hier genannte
übrigbleiben, schon aus Beweisnot.
Somit ist auf jedem Parkplatz nur höchste Vorsicht zu empfehlen. Gruß...
Amtsgericht St. Georg 🙄 war ja klar, da kommen Urteile her die ich noch nie verstanden habe, aber was weiß denn ich schon wie Urteile "gefunden" werden.
Die Dame sollte annehmen, die nächsten Instanzen in Hamburg sind nicht viel besser.
Da liegt man mit 50:50 eigentlich (fast) immer richtig. 😉
Hallo @ Hanfiey
Was ist daran so schwer zu verstehen, wir haben zwei beteiligte Parteien.
Die Eine mit der offenen Tür, die Andere, die in die Parklücke fährt.
Um fair urteilen zu können, muß herausgefunden werden, Wer Wann Was
gemacht hat oder war die Tür zuerst offen, dann wäre der Hereinfahrende
schuldig. Ist der Hereinfahrende von der sich öffnenden Tür getroffen wor-
den, hat natürlich die Tür Schuld.
Wie ich schon schrieb, finde mal heraus, WER WANN WAS machte, wenn
Jeder von sich behauptet, Er wäre unschuldig.
Dies Dilemma führt zu einer für das Gericht akzeptablen Kostenteilung.
Ist schlecht geschrieben, wieder interpretatorische Leerstellen.
"..mit dem Argument, beim Zusammenstoß sei die Tür ihres Autos bereits mehrere Sekunden lang geöffnet gewesen. Das Gericht gab der Frau nicht Recht" Und hier fehlt eben noch ein Halbsatz, z.B. "weil die Aussage der Frau falsch war, die Tür war nicht mehrere Sekunden auf".
War sie aber länger auf und man wurde dennoch mit "Man müsse auf Parkplätzen stets besonders vorsichtig sein." abgespeist, ist es wieder so ein Skandalurteil aus der Ecke der Erbsünde also Strafe für die bloße Existenz, oder wie sie sagen Betriebsgefahr/haftung, obwohl das ja nur ein Missbrauch dieser ist, denn eigentlich bezog sich das Instrument ursprünglich auf andere Konstellationen (Auto fängt an zu brennen und steckt andere an, Handbremse löst sich u.s.w.).
Und die "Teilung" besteht jetzt zu 40:60. Das ist dann gerecht?. das sagt mir nur "dafür das Sie hier rumnerven wird es 10% teurer" im Namen des Volkes, na klar.
Edit: Fast vergessen das ja von einem nicht bewegtem KFZ keine Gefahr ausgeht, deswegen kann ja an der Ampel das Smartfone benutzt werden und der Arbeiter ohne Lappen den feststehenden Kran bewegen. Auf dem Parkplatz soll das dann anders rum sein. Ich bin verwirrt 😕