Fußgänger dürfen Parklücken nicht reservieren
Wer in der Lücke steht, begeht Nötigung
Im täglichen Kampf um Parkplätze kommt es immer wieder zu unrechtmäßigen Blockierungen, etwa durch Fußgänger. Doch das müssen Autofahrer sich nicht gefallen lassen.
Stuttgart - Fußgänger dürfen laut geltendem Verkehrsrecht einen Parkplatz nicht blockieren. Nach Angaben des ADAC-Verkehrsrechtlers Markus Schäpe stellt das eine Nötigung durch den Fußgänger dar, da er dem Autofahrer eine Verhaltensänderung aufzwingt. Theoretisch könnte ein Richter den Fußgänger zu einer Geldstrafe verurteilen. Hinzu kämen Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei, sagte Schäpe.
Fährt ein Autofahrer trotz der Blockierung durch einen Fußgänger in die Lücke, dann kann ihm das nur dann als Nötigung ausgelegt werden, wenn er es in erheblich gefährdender Weise tut. Das hat das Oberlandesgericht Naumburg (Az.: 2 Ss 54/97) entschieden. Wenn der Autofahrer mehrfach anhält, um dem Fußgänger Zeit zum Verlassen der Parklücke zu lassen, ist dies keine Nötigung.
Parklücken dürfen auch nicht mit Stühlen oder anderen Gegenständen freigehalten werden, wie dies etwa bei Umzügen oft gemacht wird. „Wer auf diese Weise ein Hindernis im Verkehr bereitet oder die Straße unzulässig nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit“, sagt der ADAC-Rechtsexperte.
Als Rechtsexperten sollte ihm aufgefallen sein, dass das Urteil von 1997 ist. 😜
Ist doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit - oder?
Und?
Der Bereich hier ist überschrieben mit:
Verkehr & Sicherheit News
"News" sind meiner rostigen Englischkenntnisse nach Neuigkeiten. 😕
Hi Hi,
Zitat:
"Fährt ein Autofahrer trotz der Blockierung durch einen Fußgänger in die Lücke, dann.... "
Ich bin noch nie durch einen Fußgänger gefahren.
Die müssen auch mal wieder ein paar schlaue Sprüche klopfen, damit die Mitglieder ein gutes Gewissen haben, wenn sie ihre Beiträge zahlen ^^ Wofür zahlen die Millionen Mitglieder denn sonst so viel?
Wenn man sich mit offenen Augen durch den Straßenverkehr bewegt, dann könnte man zu der Überzeugung gelangen, dass nahezu alle Verkehrsregeln "NEWS" sind ... warum nicht ein uraltes Urteil in Erinnerung rufen 😜😜😜
Fangen wir mit § 1 der STVO an😎!!!!!!!!
KORRREKT! 😉
Sicherlich. Aber Kritik ist IMHO hier nur berechtigt, wenn es zum gleichen Thema ein jüngeres Urteil gibt.
Das scheint hier aber nicht der Fall zu sein.
Das Wort "News" bezieht sich auch nicht nur auf das Alter der Information, sondern auch darauf, inwiefern die Information den Kenntnisstand der Informierten erhöht. Wer das Urteil vorher nicht kannte, für den ist es logischerweise eine Neuigkeit.
Nee - das Urteil ist zwar nicht taufrisch, aber soweit ich weis noch aktuell.
Ich habe mich nur über die Aktualität "gewundert".
Das Grundgesetz ist auch nicht taufrisch und dennoch aktuell... 🙄 Und das trifft auf so vieles zu! Aber hauptsache der ADAC hat was schlaues zu quaken...
man müsste diese leute überfahren , selbst schuld
... oder einfach ein paar aufs Maul hauen ?