Abruptes Öffnen der Autotür, Fahrrad fährt dagegen: Wer haftet?
Wer ist schuld bei Unfällen beim Öffnen der Autotür?
Die Autotür wird geöffnet, es klingelt und im besten Fall flucht es vom Fahrrad, dem man den Weg versperrt hat. Wer ist eigentlich schuld, wenn es durch unachtsames Aussteigen zu einem Unfall kommt?
Erfurt - Gefährliche Situationen im Straßenverkehr können nicht nur im fließenden Verkehr entstehen. Eine Unfallgefahr für Fahrrad- und motorisierte Zweiradfahrer sind unachtsam geöffnete Autotüren, erklärt der Tüv Thüringen. Für Unfallexperte Achmed Leser vom Tüv Thüringen liegt die Sache klar auf der Hand: "Wer aus dem Fahrzeug aussteigen will, muss sich vergewissern, dass er niemanden gefährdet."
Schulterblick beim Aussteigen - auch der Beifahrer
Gerade Fahrradfahrer und motorisierte Zweiradfahrer werden oftmals aufgrund ihrer schmalen Silhouette übersehen. Für sie ist eine abrupt öffnende Autotür von längs zur Fahrbahn oder dem angrenzenden Radweg parkenden Fahrzeugen besonders gefährlich. Ein Ausweichen ist für sie meistens kaum mehr möglich. Bei einer Kollision ist ein Sturz oft unvermeidbar, so der Tüv Thüringen.
Daher schauen die Insassen der Autos vor dem Öffnen der Autotüren lieber zweimal hin, ob ein ungehindertes Aussteigen möglich ist. "Die Sorgfaltspflicht liegt hier eindeutig beim Fahrzeugführer", erklärt Leser. Und das gilt nicht für ihn selbst. "Vielmehr muss er zudem sicherstellen, dass auch die anderen Fahrzeuginsassen beim Aussteigen, sei es auf der Fahrerseite oder auf der von der Fahrbahn abgewandten Seite, niemanden gefährden."
Geregelt sei das in Paragraf 14 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort heißt es in Absatz 1: "Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist."
Quelle: dpa
Ja, man sollte sich da immer rückversichern, auch den Beifahrer offensiv darauf hinweisen.
Schon aus Selbstschutz.
Jedoch muß doch wohl auch der Fahrradfahrer 1,5 Meter Abstand zu anderen Fahrzeugen beim vorbei fahren halten, oder ist das falsch???
😆 ,,, wenn der Radweg zwischen parkenden Autos und Gehweg nur 1 Meter breit ist!!!
Wie soll das gehen, wenn der Radweg in der Dooring Zone liegt? In der Regel sind Radwege nicht so breit, das man potentiellen aufgehenden Autotüren den Raum einräumen kann und selbst noch Platz auf dem Radweg hat. Bei Radfahrstreifen und danebenliegenden Parkplätzen werden teilweise Sicherheitsflächen aufgeszeichnet, sodas zwischen Radfahrstreifen und Parkplatz 50cm freie Fläche ist. Darauf wird aber generell geparkt.
Deswegen halte ich das Fahren auf der Fahrbahn als sicherstes Vorankommen!
Da hat man immer die Möglichkeit, nach links auszuweichen und generell einen Meter von den parkenden Autos Abstand zu lassen.
Da geht es den Radfahrer dann auch wie vielen anderen, wenn man von Gesetzes wegen zu etwas aufgefordert wird, aber das auf Grund der vorhandenen Tatsachen nicht einhalten kann, sollte, nein muss man sich mit extrem gesteigerter Aufmerksamkeit und Vorsicht bewegen.
Das gilt natürlich auch für Autofahrer, bzw eben für alle Verkehrsteilnehmer gleich!!!
Hä ?? 😕
Das hab ich vor 21 Jahren in der Fahrschule mal gelernt dass man erst schaut und dann die Tür aufmacht....
Aber anscheinend wurde das wie vieles andere auch vom Lehrplan genommen weil es für einige Zeitgenossen zu kompliziert ist 🙄
Wie bereits geschrieben, liegt die Verantwortung für das Öffnen der Beifahrertür beim Fahrzeugführer. Der hier angesprochene Sicherheitsabstand von 1.5 Metern gilt hierbei nicht, allerdings gilt für den Radfahrer, wie für jeden anderen Verkehrsteilnehmer, immer der §1 StVO. Damit meine ich besonders die "Kampfradler", welche sich gern über alles beschweren, aber selbst sich an nahezu keine Regeln halten. Neben geparken Fahrzeugen muss man auch als Radfahrer eben ein klein wenig aufmerksam sein, schon aus Gründen des Selbstschutzes.
Genau das meinte ich !!
Aber wieso gelten hier ausgerechnet nicht die 1,5 meter??
Weil sonst das halten und parken für alle Fahrzeuge am Fahrbahnrand entlang von Radwegen ab sofort verboten werden müsste und dann wohl schätzungsweise 40% aller innerstädtischen Parkflächen obsolet wären ?!
Warum so rum??
Weil man beim bau der Radwege sich nicht Gesetzeskonform verhalten hat?
Man könnte doch auch das Radfahren an solchen Stellen verbieten. (konstruiert ironisch)
Wichtig ist eben die gegenseitige Rücksichtnahme und ausreichend Vorausschau von allen Verkehrsteilnehmern.
Den mit den stärkeren, größeren und unübersichtlicheren Fahrzeugen wird abverlangt davon mehr zu leisten bzw für die nicht geschulten Radfahrer etc mitzudenken.
Es gibt doch jetzt dieses Auto, Japanisch war es glaube ich, es scannt den bereich hinter dem Auto und lässt die Türen nicht öfnen, wenn was von hinten kommt. Bin aber nicht sicher, ob das auch Fahrradfahrer erkennt oder nur Fahrzeuge.
Naja, Platz ist eben begrenzt und gerade in Städten kann man nicht eben 5 Häuserzeilen abreißen um ne Straße zu verbreitern. :-) Radfahren zu verbieten dürfte zudem kaum in Interesse der Allgemeinheit sein, dann eher das Autofahren an entsprechenden Stellen verbieten.
Sei drum. Aber genauso wenig wie man sein Auto wohl rechtzeitig zum stehen bringen würde wenn plötzlich vor dir eine Fahrertür aufgerissen wird dürfte es dem Radfahrer möglich sein. Im ersteren ist aber in der regel nur Blech kaputt, verkraftbar. Bei zweitem kann es für den Radfahrer auch sehr unglücklich ausgehen.
Und was ist, wenn ein Kind oder Oma aussteigt, die Paragraf 14 der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht kennen?
Ich meine Kinder sind doch garnicht strafmündig, oder?
Will ein Fahrradfahrer ein Kind verklagen?
Z.B., wenn es rechts hinten aussteigt.
Hast du doch oben gelesen, ist immer der Fahrer schuld!!!
Ist halt schon ein Problem in einer stark komprimierten Verkehrsumgebung wie Groß/Innenstädte , man muß eben immer hochkonzentriert und wachsam sein. ALLE
Und genau das sollte jeden, ja auch den Radfahrer, bewusst sein.