Recht: Quasi-Helmpflicht für schnelle Pedelecs
Wer keinen Helm trägt, trägt die halbe Schuld
Schnelle Pedelecs können bis zu 40 km/h fahren. Trotzdem gab es bislang keine Helmpflicht für die E-Bikes. Das könnte eine Gerichtsentscheidung nun ändern.
Bonn - Mofa-Fahrer müssen einen Helm tragen. Für einen Radfahrer auf einem S-Pedelec sollte das Gleiche gelten, urteilte das Landgericht Bonn und schuf damit quasi eine Helmpflicht. In dem verhandelten Fall ging es um einen Radfahrer, der mit seinem bis zu 40 km/h schnellen S-Pedelec stürzte und sich schwere Kopfverletzungen zuzog. Die Ursache für den Unfall war ein Reifenplatzer, den Sachverständige darauf zurückführten, dass die Felge des Rades nicht für den montierten Breitreifen zugelassen war. Der Kläger wollte den Fahrradhändler haftbar machen.
Wer 40 km/h auf einem Fahrrad fährt, trägt selbst die Verantwortung
Laut Gericht wäre der beklagte Händler vollumfänglich Schuld am Unfall gewesen, wenn der Verletzte einen Helm getragen hätte. Weil das nicht der Fall war, müsse der Verletzte die Hälfte der Schuld selbst tragen, zitiert die Deutsche Anwalthotline aus dem Urteil. Das Gericht verglich das Elektrofahrrad mit einem Rennrad, mit dem ähnliche Geschwindigkeiten erzielt werden. Rennradler tragen üblicherweise einen Helm. Außerdem gelte für andere motorisierte Zweiräder, wie für das Mofa, bereits ab 20 km/h eine Helmpflicht.
Bei Geschwindigkeiten von bis zu 40 km/h hätte es sich dem Radler förmlich aufdrängen müssen, zu seinem eigenen Schutz einen Helm zu tragen. Dass es keine gesetzliche Helmpflicht gibt, entlaste den Radler nicht von seiner Eigenverantwortung, sagten die Richter.
Ob es eine gesetzliche Helmpflicht für S-Pedelecs gibt, ist nicht ganz klar. Laut dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) geht das Verkehrsministerium davon aus, dass sie mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h unter § 21a Absatz 2 StVO fallen, Fahrer also einen Helm tragen müssen.
Belästigt das Dummvolk doch nicht mit Sachen wie Eigenverantwortung... 🙄
Häh? S-Pedelecs brauchen ein Versicherungskennzeichen und fallen damit automatisch unter die Helmpflicht. Es ist nur nicht klar, ob der Fahradhelm reicht oder es ein Motorradhelm sein muss.
So hab ich das verstanden.
Es sollte eine generell eine Helmpflicht geben.
Warum?
Weil die Kosten (bei einem schwerwiegenden Unfall wie Querschnittslähmung) die Allgemeinheit belasten, ganz einfach.
Man erspart auch den Unfallgegner so einiges, wenn mit Helm schwere Schäden vermeidbar sind.
Stellt euch vor ihr habt einen Radfahrer die Vorfarht genommen. Der schlägt mit den Kopf auf den Dachholm auf. Mit Helm würde deutlich weniger passieren.
!!!!
Ja und??? Stell dir vor, du hast einem Fußgänger die Vorfahrt genommen und er schlägt mit dem Kopf auf dem Dachholm auf... Und dann??
Das gilt ja aber für alle Fahrräder... auch die nichtelektrischen. Das wäre dann also gleichzusetzen mit einer Helmpflicht für Fahrräder, welche ja explizit *nicht* existiert.
Na ob die Auffassung mit Bezug auf dem og § vor dem OLG oder BGH Bestand behält...
Ich persönlich wäre sogar für eine Helmpflicht im Auto mann weis ja nie sicher is sicher.
Wohl falsch formuliert. Hier geht es nicht um die Schuld am Unfall, da hätte das Helmtragen den Reifenplatzer kaum verhindern können. Sondern um die Unfallfolgen. Und da ist die Entscheidung richtig. Wer die erforderliche Sorgfalt nicht hat - sei es der Helm oder der Sicherheitsgurt - der hat zumindest einen Teil der dadurch zusätzlich entstehenden Unfallfolgen selbst zu verantworten.
Und wenn ich mal den ADFC zitieren darf:
"Durch die Begrenzung auf die sogenannte bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 20 km/h bei den E-Bikes und 6 km/h bei den Pedelecs mit Anfahrhilfe besteht keine Helmpflicht. Sie ist nach § 21a Abs. 2 StVO für Krafträder mit einer bbH von über 20 km/h vorgesehen. Schnelle Pedelecs, die bis 45 km/h Motorunterstützung erhalten, weisen nach Ansicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine bbH von 45km/h auf. Das BMVI geht daher, in Gegensatz zu Institutionen der EU, von einer Helmpflicht für Schnelle Pedelecs aus."
So richtig gesetzlich geregelt scheint es demnach noch nicht zu sein. Und was ein geeigneter Helm ists, ist ebenfalls offen.
Im Auto trage ich schon seit Jahren einen Motorradhelm... machen Rennfahrer auch, das wirkt dann auch viel sportlicher ^^
Sehe ich auch so. Mit verspiegeltem Visier und Sonnenblende. Macht sich auf den Frontfotos so gut.
Kaum zu glauben, dass es in Deutschland etwas rechtlich nicht geklärt ist.
Da kommt aufgrund des Unfalles u. Gerichtsverfahrens mit Sicherheit eine 100-seitige Verordnung, in der alles geregelt wird.
Diese Verordnung ist doch längst überfällig.
Also am besten Augen auf und keinen Fußgängern/Radfahrern die Vorfahrt nehmen!
Das beim Fahrrad KEINE Helmpflicht gilt, wurde vor kurzem Höchstrichterlich,
bei einem Unfall Frau gegen Autotür, mit schweren Folgen für die Frau,wegen
der Weigerung der Versicherung für Schmerzensgeld aufzukommen,geklärt
worden. Ein Pedelec, Höchstgeschwindigkeit 25Kmh, mit Anfahr/Schiebehilfe
bis 6Kmh, gilt als Fahrrad, darum keine Helmpflicht.
Ein E-Bike mit mehr als 500mW Motor und einer Höchstgeschwindigkeit von45Kmh
dagegen, ist einem Kleinkraftrad gleichzusetzen, bei dem eine Helmpflicht vorliegt.
Dadurch ist eigentlich auch die Art und Ausführung des Helmes vorgegeben.
Es muß ein Motorradhelm sein, ein Fahrradhelm ist dabei nicht ausreichend.
So sehe ich das Problem, die Überschrift ist reißerich aufgemacht,aber nicht
zutreffend. (BGH Urteil)Meine Quelle: Anwaltsnewsletter