Urteil: Marihuana am Steuer
Wer kifft, riskiert den Führerschein
Wer gelegentlich kifft oder Marihuana besitzt, riskiert den Verlust des Führerscheins. Das bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in einem aktuellen Urteil.
Leipzig - Wer zwei Tage zuvor ein Bierchen getrunken hat, hätte eines sicherlich nicht: Angst, deswegen bei einer Polizeikontrolle den Führerschein zu verlieren. Genau das aber ist die Realität für Cannabiskonsumenten.
Zwar bleiben der Besitz geringer Mengen und der Konsum des Rauschmittels heute in der Regel straffrei. Aber wenn die Polizei Haschisch oder Marihuana findet, oder Spuren des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) bei einer Blutprobe feststellt, droht Post von der Fahrerlaubnisbehörde.
Darin fordert die Führerscheinstelle in der Regel ein fachärztliches Gutachten über den Drogenkonsum. Dies muss der Kiffer kurzfristig und auf eigene Kosten erstellen lassen. Begründung: Es bestünden „erhebliche Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs.“
Nüchtern Taxi gefahren - Lappen weg
Dann ist der Führerschein ganz schnell weg - unabhängig davon, ob eine Drogenfahrt vorliegt. Einen entsprechenden Fall schilderte der Journalist Rainer Schmidt kürzlich auf Zeit Online. Eine junge Frau fuhr nüchtern mit dem Taxi zum Konzert, hatte aber Marihuana dabei. Das genügte, um ihr den Führerschein zu entziehen.
"Der Verfolgungsdruck hat sich für viele Konsumenten vom Strafrecht auf das Verwaltungsrecht verlagert", zitiert Schmidt den Verkehrsexperten und Buchautor Theo Pütz: "Alle Kiffer sind permanent gefährdet, durch Besitz oder nur gelegentlichen Konsum von Cannabis fernab der Straße und des Verkehrs ins Visier der Führerscheinbehörden zu geraten."
Und das bedeutet ein teures Fachgutachten, eine ebenfalls teure MPU oder direkt den Führerscheinentzug. Wer seinen Schein zurückhaben will, wird leicht bis zu 2.000 Euro los. Das sagte der Anwalt Sebastian Glathe der Süddeutschen Zeitung (SZ).
Aktuelles Urteil bestätigt die Praxis
Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 3 C 3.13) bestätigt diese Praxis. Ein Autofahrer war 2008 mit einem THC-Wert von 1,3 Nanogramm pro Milliliter Blutserum (ng/ml) ertappt worden. Ergebnis: Lappen weg. Denn ab einem Nanogramm pro Milliliter gehen Gerichte meist von einer Drogenfahrt aus.
Der Mann klagte dagegen und Gutachter gaben ihm Recht: Der Grenzwert „beschreibe keine Wirkungsgrenze“. Außerdem sei der Cannabis-Wirkstoff THC deutlich länger nachweisbar, als er wirksam ist.Es sei weitgehend gesichert, dass erst ab zwei bis fünf Nanogramm ein erhöhtes Unfallrisiko besteht, zitiert die Süddeutsche Zeitung Volker Auwärter von der Freiburger Rechtsmedizin. Die Schweizer Behörden drücken bis zu drei Nanogramm pro Milliliter ein Auge zu, im US-Bundesstaat Colorado sind sogar 10 Nanogramm erlaubt.
Das Verwaltungsgericht urteilte nun: Bei dem Fahrer könne nicht davon ausgegangen werden, dass er gelegentlichen Marihuana-Konsum und das Fahren so trenne, dass eine Beeinträchtigung ausgeschlossen sei. Zwar sei die Annahme der Vorinstanz („Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit“ ab 1,0 ng/ml) „nur eingeschränkt überprüfbar“. Dagegen aber habe der Kläger „keine revisionsrechtlich erheblichen Rügen erhoben“.
Freie Autobahnen
Das Urteil akzeptiert somit den inoffiziellen Grenzwert von 1 Nanogramm pro Milliliter und bestätigt den Generalverdacht gegenüber Kiffern: Wer gelegentlich kifft, der könnte irgendwann auch völlig zugedröhnt hinters Lenkrad steigen.
Daher reicht der Anfangsverdacht für weitreichende Maßnahmen. Für Theo Pütz eine Ungleichbehandlung: "Würde diese Logik auch auf den Alkohol angewandt – die Autobahnen wären immer frei!"
Zwar gab ihm das Bundesverfassungsgericht dabei schon 2002 Recht. Der "einmalig festgestellte Haschischbesitz" rechtfertige nicht die Entziehung der Fahrerlaubnis, offensichtlich aber behördliche Zweifel an der Verkehrstauglichkeit.
Der Bestiz von Cannabis ist in Deutschland verboten. Dann ist es doch auch legitim, das ein Fahrer mit THC im Blut seinen Lappen abgeben darf.
Wenn jemand bekifft fährt, keine Frage.
Aber wenn er zu dem Zeitpunkt "nüchtern" ist ist es doch egal was er da in seiner Wohnung treibt?
Eben nicht. Wenn jemand jeden Tag säuft wie ein Loch oder täglich kifft, dann ist er eben alkohol- bzw drogenabhängig und nicht geeignet ein Fahrzeug zu führen. Ergo ist der Führerschein weg. In der Praxis geht der Führerschein halt erst flöten, wenn etwas vorgefallen ist, dass auf drogen- bzw Alkoholmissbrauch schließen lässt (Trunkenheitsfahrt o.Ä.).
Ich halte die Vorgehensweise bei Cannabis allerdings auch für überzogen. Jedoch darf man dabei nicht außer Acht lassen, dass Cannabis zu den illegalen Drogen gehört und die im Artikel genannte Vorgehensweise der Gerichte bei uns (noch) Usus ist. Ist ja nicht so, dass man selber frei entscheiden kann, ob einem der Lappen oder ein gelegentlicher Kiff wichtiger ist...
Gruß Viech
Oha, der Staat hat doch mal vernünftige Ansichten?!
Es ist eben nicht egal, was die Leute zu Hause trieben, wenn sie sich dann hinters Lenkrad setzen. Denn nur dass die sich dann nicht mehr high fühlen, heißt ja noch lange nicht, dass sie ihr volles Reaktionsvermögen bewieder besitzen. Und mal ehrlich, Kiffer und andere Drugis sind eher nicht vernünftig, sonst würden sie nicht kiffen oder sich andere Sachen einschmeißen, etc..
Wenn man das nun auch auf den Alkoholkonsum ausweiten würde, fände ich super 😆. Wer sich ins Koma säuft -> Lappen weg -> Die Straßen würden insbesondere hier in Sachsen wie leergefegt sein. 😉
Der Gedanke gefällt mir. *Hände reib*
Oh, das mit dem Alk gibts ja schon:
http://www.motor-talk.de/.../...hein-weg-als-fussgaenger-t4015289.html
Wieso fahren dann hier noch so viele Alkis rum?😕 😤
Ein Fahrzeug in irgendeiner Form bewegen wenn irgendwelche Substanzen im Körper sind die die Verkehrstüchtigkeit einschränken geht gar nicht und ist meiner Meinung nach ein Strafdelikt!
Dazu gehören aber nicht nur
Alkohol
Gras
Drogen
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sondern auch alle anderen netten einzuwerfenden, anzuwendenden Dinge wie
Rote Ochse in übermengen
Literweise Kaffee
Nikotinvernebelte Insassen
Kopfhörer
Handynutzung oder ähnlich technisches Zeugs
schreiende Kinder
mehr als 3 keiffende Frauen in einem Fahrzeug
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ach menno, verbietet doch gleich alles was SPASS macht und schliest uns weg......
Der Vergleich von Alkohol mit Cannabis auf der selben Ebene in den Medien ist absolut falsch. Der große Unterschied ist, das wer Alkohol trinkt nicht immer mit dem Ziel trinkt einen maximalen Rauschzustand zu erreichen, das ist beim Cannabis-Konsumenten anders. Das Ziel des Kiffens ist der Rauschzustand.
Zumindest hier ist das auch das Ziel der Alkoholtrinker (zu 99 Prozent) 😉.
Das ist je eben nicht der Fall.
Es wird oben von einer Person geschrieben, die gekifft hatte und Taxi gefahren ist.
Und das als Fahrgast !
Sprich jemand verliert den Führerschein ohne je ein Auto benutzt zu haben.
Also ich bin 100% gegen dieses ganze "gekiffe".
Aber das grenzt schon sehr stark an Willkür von unserem Staat.
Ein passendes Beispiel steht ja oben.
Wenn bei dir als Fußgänger Alkohol festgestellt wird (zum Beispiel beim Joggen am Morgen nach einer Feier) dann nimmt man dir den Führerschein weg.
Du könntest ja besoffen Auto fahren, weil du jemals im Leben Alkohol getrunken hast.
Ich glaube nicht, dass hier die Rede von täglichem Konsum gemeint ist. Wenn du Samstag Abend einen sitzen hattest, fährst du am Montag doch auch wieder zur Arbeit und wirst nicht gleich verdächtigt ein Säufer zu sein. Aber genau das ist der Fall den man bei Canabiskonsumenten vermutet, sie werden gleich unter Generalverdacht gestellt, täglich zu kiffen.
Dann sollte man auch nicht mehr besoffen Taxi fahren dürfen. Wenn die gute Dame sogar das Taxi nimmt und den Führerschein entzogen bekommt. Das ist doch absurd :-)
Das Ziel ist wohl das man Kiffer zum Alkohol treibt 😆
Es gibt nämlich eine Alkoholsteuer, bei Cannabis gibt es wohl so etwas nicht.
@viech
Eigentlich sollte der Ist-Zustand beim fahren gelten, ich frage mihc auch wie die was anderes nachweisen wollen?
Nicht ganz... Sie hatte noch nicht mal gekifft. Sie hatte es nur mitgeführt (um es dann wohl später auf einem Festival zu konsumieren). Um Deinen Vergleich fortzuführen: das wäre so, wie wenn du eine Kiste Bier kaufst, Dich mit dem Taxi nach Hause bringen lässt und man Dir dann den Lappen wegnimmt, weil Du ja evtl. mal besoffen Auto fahren könntest 😉
naja....ich kenne niemanden, der in ein Bierzelt geht und dort nur Bier trinkt, weil er ja gerade soooo durstig ist und Cola nicht schmeckt. 😎
Klar hat man meistens das Ziel der Benebelung, wenn man Alkohol trinkt.
(Ausnahme: das Glas Wein zum Essen).
Ich finde auch, dass regelmäßiger Alkoholkonsum zum Führerscheinentzug führen sollte. Nur fällt es schwer, eine Definition zu finden und das bei einer Kontrolle im nüchternen Zustand nachzuweisen.
Gruß Wensi
Einfach nur noch lächerlich, diese Doppel"moral".
Gras kann bei Nervenschmerzen helfen.
Wenn einer gerade gekifft hat, ist er ganz ruhig, freut sich eins und will im nächsten Moment Schokolade.
Wenn einer im selben Maße Alkohol trinkt, nervt er seine Umwelt, gröhlt, will überall hinpinkeln oder schlägt zu.
Dann müsste man mich ja auch verhaften, weil ich Bier im Kofferraum habe.
Völlig überzogenes, peinliches Getue. Es geht ja nicht um Meth oder Heroin...
und ja, ich kenne Leute, denen hat es geholfen, weil sie Schlafstörungen hatten. Eine schwache Dosis THC sauber mit Verdampfer genommen unter Aufsicht und es war gut.
Man sollte das tunlichst nicht machen, wenn man noch einem Schulabschluss usw. nachgehen will, aber ein erwachsener Mensch, der Samstag Abend ein bisschen Gras raucht und bis Montag nicht autofährt... wo ist denn da das Risiko.
Und dabei habe ich selbst noch nicht einmal eine normale Zigarette im Leben angefasst.
cheerio
Was erzählst du denn? Ich hatte nur auf die These "jedem seine Sache, was er zu Hause macht" (in Bezug auf die Sauferei/Kifferei) geantwortet. Und dazu hab ich dann ein etwas überzogenes Beispiel verwendet, das aufzeigen soll, dass das eben nicht so ist. Im Klartext: Wer Rauschmittel regelmäßig missbraucht, dem fehlt die Eignung für einen Führerschein.
Wenn es dann Anzeichen (nennen wir es lieber "einen Vorfall") für ein solches Konsumverhalten gibt, gibt es Ärger mit den Behörden.
Gruß Viech