Ein grüner Pfeil verpflichtet nicht zum Abbiegen bei Rot
Wer nicht will, muss nicht abbiegen
Bei einem einfachen grünen Pfeil dürfen Autofahrer auch bei roter Ampel nach rechts abbiegen, sie müssen es aber nicht. Bei einem grünen Leuchtpfeil verhält sich das anders, hier muss gefahren werden.
Berlin - Ein grüner Pfeil bei einer roten Ampel verpflichtet nicht zum Abbiegen. Wenn Verkehrsteilnehmer an der Haltelinie der Ampel gestoppt haben und die Straße frei ist, dürfen sie zwar bei Rot rechts abbiegen - sie müssen es aber nicht, sagt Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF). Bei Ampeln mit grünem Leuchtpfeil ist die Sache dagegen anders: Hier muss gefahren werden, sobald der Pfeil aufleuchtet.
Wer den Grünpfeil zum Rechtsabbiegen bei Rot nutzt, muss zunächst an der Haltelinie der Ampel stoppen. Quert kein Fußgänger oder Radfahrer die Fahrbahn, geht es langsam weiter bis zur Sichtlinie an der kreuzenden Straße. Dort ist laut von Bressensdorf kein weiterer Stopp nötig. "Man muss sich aber vergewissern, dass andere Verkehrsteilnehmer weder behindert noch gefährdet werden können." Ist die Straße frei, darf der Fahrer nach rechts abbiegen.
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Verstehe bis heute nicht, warum so ein einfaches und verständliches System kaum einer kapiert! Dadurch werden es immer weniger Blechpfeile an den Ampeln! Verhält sich genauso mit dem Thema Reißverschlusssystem und Rettungsgasse!
Da werden überall Schilder etc. aufgestellt, nur weil einige zu ignorant oder blöd sind, es einzuhalten!
Da frage ich mich, was die Leute in der Fahrschule gelernt haben 🙄
grüße
DAU's gibt es nunmal überall, weshalb in D auch alles extra höchstrichterlich geklärt und beschildert werden muss. Aus gleichem Grunde werden auch Bundesstraßen mit durchgezogener Linie auch noch zusätzlich mit Überholverbotszeichen beschildert.🙄
Alleine schon das gezeigte Zusatzschild unter dem Pfeil regt mich schon auf......
Ich finde denn grünen Pfeil sinnvoll. Wenn es da nicht solche Vollpfosten geben würde, die sich nach ganz rechts der Fahrbahn hin stellen, so dass man nicht mal mit einen Fahrrad vorbei kommt 😤, um dann nach links ab zu biegen 🙄
Was ist mit den Leuten die hinter so einem nicht fahren wollenden Rechtsabbieger stehen? Werden die die in diesem Moment nicht behindert, wenn der Vordermann nicht will?
Genau. Den Vordermann anzeigen wegen Nötigung! 😉
Völlig praxisfremd. Oft ist die Haltelinie so weit hinten (wenn ich von einer Seitenstraße in eine Hauptstraße einfahre), dass ich von dort den Querverkehr nicht richtig einsehen kann. Ich muss also weiter vorne halten, um mir einen Überblick zu verschaffen.
Also 2 x halten - jetzt wird es aber lächerlich.
Schon mal auf die Idee gekommen dass das einen Grund hat warum die so weit hinten ist?
Fußweg? Radweg? Nötiger Raum für abbiegende LKW?
Und dass das halten an der Haltelinie auch als eindeutiges Signal für andere Verkehrsteilnehmer dienlich ist "der hat jetzt rot"? Z.B. für den von vorne kommenden Linksabbieger?
Das mag ja lächerlich sein, ist aber nun mal so. Und wenn dich die Rennleitung beobachtet, dass du an der Haltelinie nicht hältst, gewinnst du einen Punkt in Flensburg und darfst noch 70 € Bußgeld zahlen. Das ist dieselbe Sitation wie beim Stoppschild. Da musst du auch auf jeden Fall an der Haltelinie anhalten, auch wenn du an der Einmündung vielleicht noch einmal halten musst.
Grüße vom Ostelch
Über den Grünen Pfeil wird ja nun schon seit gut einem Viertel Jahrhundert diskutiert. Einige "Experten" haben ja auch dafür gesorgt, daß der Pfeil aufgrund erhöhter Unfallhäufigkeit entweder wieder abgenommen oder gar nicht erst installiert wurde. Mir begegnet dieser Pfeil auf jeden Fall äußerst selten. Aber vielleicht sollte ich einfach mehr Autofahren... 😉
Schon allein, weil der grüne Pfeil aus dem Osten kommt (wie auch das voreinander abbiegen), wird ihm gern mit Argwohn begegnet. Aber leider sind es wirklich die DAUs, die dem Entfernen immer die besten Argumente liefern. Beim Stoppschild raffen sie es, beim grünen Pfeil nicht. Merkwürdig. 😮
Das voreinander Abbiegen kommt nicht aus dem Osten, sondern aus dem Westen. Das tangentiale Linksabbiegen wurde deshalb auch früher "amerikanisches" Abbiegen genannt. Das war nach der westdeutschen StVO in der Tat noch verboten als es in der DDR schon erlaubt war.
Grüße vom Ostelch
Das ist kein Problem.
Du hast insbesondere eine Behinderung von Fußgängern und Fahrradfahrern der freigegebenen Verkehrsrichtung auszuschließen.
Das ist übrigens auch sehr teuer - deswegen empfiehlt sich ein "Warten" auf grün signalisierten Furten eindeutig nicht. Die haben grün - du hast rot - mehr muß man da hoffentlich nicht sagen.
Die Fahrzeuge hinter dir sind höchstens nach §1 interessant. Und da sind unvermeidbare Behinderungen "erlaubt".
Dazu kommt noch, es ist immer noch ne rote Ampel. Und eine "kann" Regel.
Man könnte sagen, du bist mit ein Grund warum es immer weniger davon gibt. 😉
Wenn man mal logisch darüber nachdenkt - der grüne Blechpfeil gibt die Erlaubnis bei ROT! trotzdem abzubiegen.
Ist doch schön.
Das Abbiegen ist aber nur unter gewissen Bedingungen erlaubt.
Wer sich da jetzt beschwert, daß man anhalten muß - evtl. sogar 2x - der hat den Sinn nicht verstanden.
Abbauen, vielleicht wird er dann klarer. 😉
Bei mir in der Gegend in Bad Oldesloe haben sie letzten erst einen weggenommen.
Die Leute waren einfach zu Blöd, den von vorne kommenden Linksabbiegerverkehr durchzulassen. Und das ist ne Kreuzung, wo es aus allen Richtungen viele Linksabbieger gibt.
Linksabbieger ist kritisch.
Das ist eher nen Patt mit leichten Vorteilen für den Rechtsabbieger.
Der Linksabbieger kann nicht 100% (und es darf ihm bei Blechpfeil auch nicht signalisiert werden) sehen, daß der Rechtsabbieger rot hat.
(wer will kann die beiden Vorschriften gegenüberstellen)
Aber ja, wenn die Linksabbieger verhungern und im Querverkehr steckenbleiben weil die "ich will nichtmal 2x anhalten - ich hab GRÜN!" Fraktion im Prinzip ohne Anhalten durchzieht, dann muß der Pfeil eben weg.
Das liegt widerum daran, das es einen Unterschied zwischen der durchgezogenen Linie und dem Überholverbot gibt. Eine durchgezogene Linie ist kein Überholverbot. Zwei Motorradfahrer dürften sich hier theoretisch überholen.
Gruß