Auch beim Dienstfahrrad muss private Nutzung versteuert werden
Wer privat radelt, muss Steuern zahlen
Ob Dienstwagen oder Dienstfahrrad - wer das Gefährt privat nutzen darf, muss es nach der 1-Prozent-Regelung versteuern.
Berlin - Arbeitgeber können ihren Beschäftigten ein Dienstfahrrad zur Verfügung stellen. Dabei gilt: Darf der Beschäftigte das Rad privat nutzen, entsteht ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Darauf weist die Bundessteuerberaterkammer in Berlin hin. Analog zur steuerlichen Behandlung bei Kraftfahrzeugen kommt für die Bewertung der Nutzung die sogenannte 1-Prozent-Regelung infrage.
Sie gilt in diesem Fall für die komplette private Nutzung einschließlich der Fahrten zur Arbeit. Dabei wird die auf volle 100 Euro abgerundete unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers oder Händlers zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich der Umsatzsteuer zugrunde gelegt. Bei dieser Regelung werden normale Fahrräder und Pedelecs mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h gleich behandelt.
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Eigentlich logisch.
Wäre auch schwer nachzuvollziehen, wenn der Gesetzgeber hier Zweiräder anders behandeln würde als PKW.
Ja, sicher muss ein privat genutztes Dienstfahrrad versteuert werden.
Der Staat muss halt sehen wo er bleibt. Hat hier irgendjemand oder kennt hier jemand jemanden, der ein Dienstfahrrad zur privaten Nutzung überlassen bekommt? Ich nicht.
Das gleiche müsste aber doch auch für meinen Dienst-Laptop (mit dem ich abends im Hotel Filme schaue oder zwischendurch schlaue Beiträge bei MT verfasse) oder mein Dienst-Smartphone (ich habe gar kein privates mehr, will doch keine 2 Telefone herumschleppen) gelten?
Wobei die Einnahmen für den Staat hier überschaubar wären: NP Laptop 1000 €, 1% zu versteuern: 10 €, macht netto vielleicht 3 €. Smartphone: NP 700 €, 1: zu versteuern: 7 €, macht netto vielleicht 2 €.
Dann würde ich den Laptop einfach nicht mehr privat nutzen, für das Hotel habe ich jetzt ja einen Amazon-Fire-Stick. Dann müsstet Ihr hier halt auf meine wertvollen Beiträge verzichten 😉
Wir dürfen uns weiter auf deine Beiträge freuen, denn für Laptops, Handys und Co gilt § 3 Nr. 45 EStG:
😉
Grüße vom Ostelch
Na sehr schön, dann kann ich ja weiter ruhig schlafen.
Wobei ich hier schon eine gewisse Ungleichbehandlung erkenne. Der Listenpreis für Dienst-Smartphones oder Dienst-Laptops dürfte sich in einem ähnlichen Rahmen wie der eines gescheiten Fahrrads bewegen, im Gegensatz zu Dienstfahrrädern sind die dienstlich gestellten (und auch privat genutzten) elektronischen Helferlein aber recht weit verbreitet.
Die Leute im Finanzministerium können eben rechnen und haben somit festgestellt, daß bei einer Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör und aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen die Verwaltungskosten höher wären als die erzielbaren Steuereinnahmen... 😉
Und bei einem Fahrrad mit einem Listenpreis von 1000 € (Einnahmen für den Staat: vielleicht 3 - 4 € im Monat) ist das anders?
Na diese Beamten wollen sich doch nicht ins eigene Fleisch schneiden, da sie doch auch Laptops, usw. gestellt bekommen, aber sicher kein Fahrrad.😆
Oder 😕
Vielleicht gibt es ja auch mal andere Gründe als immer nur Eigennutz zu unterstellen. 🙄
Wie so oft ist die Sache etwas komplizierter. Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Sachbezüge im Wert von bis zu 44 € monatlich steuer- (und sozialversicherungs)frei zukommen lassen. Die private Nutzung von Diensträdern müßten also nicht versteuert werden, solange der geldwerte Vorteil unter der Grenze von 44 € monatlich läge. Früher war das auch so. Ab 2012 sind auch Dienstfahrräder (einschl. E-Räder bis 25 km/h) unabhängig von der 44€-Grenze nach der 1% Regel zu versteuern, auch wenn dabei eben ein zu versteuernder Betrag von weniger als 44€ herauskommt. Bei einem Fahrrad im Wert von 3000 € wären das ja nur 30 € geldwerter Vorteil. Der Gesetzgeber wollte eben alle Fahrzeuge gleichbehandeln.
Grüße vom Ostelch
Nein, aber hier geht es um die Stringenz im Steuerrecht.
Ah ja, verstehe. Auto = Verkehrsmittel = Fahrrad = zu versteuern?
Ich habe von meinem AG Sicherheitsschuhe gestellt bekommen, die ich auch mal privat (z.B. Umzugshelfer etc.) nutze. Muss ich die jetzt auch versteuern ? 😆
Stringenz im Steuerrecht? 😆 wie geil! Das war jetzt ein Schenkelklopfer!
Warum? Siehst du die Schuhe als "Verkehrsmittel" an? 😱
Da kann ich dich beruhigen - hierbei handelt es sich um einen Teil der Arbeitsschutzausrüstung.
Nein, aber vielleicht reicht es ja für eine arbeitsrechtliche Abmahnung, wenn dein Arbeitgeber dir die private Nutzung nicht gestattet hat. 😉
Grüße vom Ostelch